Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1976, Seite 160

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 160 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 160); 160 Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 21. Juni 1976 VERWALTUNGSABKOMMEN zwischen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen der Bundesrepublik Deutschland über die Abrechnung der Leistungen im Post- und Fernmeldetransit In Ausführung des Abkommens zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Post-und Fernmeldewesens vom 30. März 1976 wird folgendes vereinbart : Artikel 1 Abrechnung beim Post- und Fernmeldeverkehr mit dritten Staaten (1) Zur Abrechnung der Leistungen, die eine Post- und Fernmeldeverwaltung für die andere im Post- und Fernmeldeverkehr mit dritten Staaten erbracht oder vermittelt hat, tauschen das Zentrale Postverkehrsamt der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik und das Posttechnische Zentralamt der Deutschen Bundespost die erforderlichen Abrechnungsunterlagen aus. (2) Am Schluß eines jeden Kalendervierteljahres stellt die Gläubigerverwaltung eine Generalabrechnung auf. In die Generalabrechnung werden alle im jeweiligen Kalendervierteljahr anerkannten Abrechnungen für die einzelnen Post-und Fernmeldedienste aufgenommen, unabhängig von den Abrechnungszeiträumen, auf die sie sich beziehen. Artikel 2 kehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) erbrachten Leistungen werden keine Rechnungen ausgetauscht. (2) Der für diese Leistungen geschuldete Betrag wird im Rahmen der in Artikel 1 genannten Generalabrechnung verrechnet. Artikel 4 Zahlungsausgleich Der Zahlungsausgleich erfolgt in Deutscher Mark. Artikel 5 Inkrafttreten (1) Dieses Verwaltungsabkommen tritt mit dem Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens vom 30. März 1976 in Kraft. (2) Das Verwaltungsabkommen kann im beiderseitigen Einverständnis geändert oder ergänzt werden. Ausgefertigt in Bonn am 30. März 1976 in zwei Urschriften in deutscher Sprache. Abrechnung beim Postverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (1) Zur pauschalen Abgeltung der im Postverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) von der Post- und Fernmeldeverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik vermittelten Leistungen vergütet die Post-und Fernmeldeverwaltung der Bundesrepublik Deutschland der Post- und Fernmeldeverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik pro Kalenderjahr 8,3 Millionen Deutsche Mark. Die Pauschale ist in vier gleichen Teilbeträgen zu zahlen, die am Ende eines jeden Kalendervierteljahres fällig werden. Rechnungen werden nicht ausgetäuscht. (2) Die Höhe der Pauschale gilt solange, bis eine der Post-und Fernmeldeverwaltungen deren Änderung vorschlägt und nachweist, daß die gültige Pauschale in ihrer Höhe nicht mehr dem Umfang der Leistungen entspricht. Dieser Nachweis ist bis zum 30. Juni des jeweils laufenden Jahres zu erbringen. Wird die Pauschale in der Höhe geändert, ist mit Beginn des nachfolgenden Kalenderjahres, das der Vereinbarung über die Änderung der Höhe der Pauschale folgt, die neu festgesetzte Pauschale der Abrechnung zugrunde zu legen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die vorher vereinbarte Pauschale weiter. Artikel 3 Abrechnung beim Fernmeldeverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (1) Über die von der Post- und Fernmeldeverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik für den Fernmeldever- Für das Ministerium für Post-und Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik C a 1 o v Für den Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen der Bundesrepublik Deutschland Elias Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Konsularvertrages vom 28. April 1975 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Finnland vom 3. Juni 1976 Entsprechend § 2 des Gesetzes vom 19. Juni 1975 über den Konsularvertrag vom 28. April 1975 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Finnland (GBl. II Nr. 6 S. 133) wird hierdurch bekanntgemacht, daß der Vertrag nach dem am 13. Mai 1976 in Helsinki erfolgten Austausch der Ratifikationsurkunden gemäß seinem Artikel 47 am 12. Juni 1976 in Kraft tritt. Berlin, den 3. Juni 1976 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstr. 47, Telefon: 209 36 22 Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Straße 17, Telefon: 20945 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 2,50 M, Teil II 3, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31818;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 15. Dezember 1976 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, Nr. 1-17 v. 6.1.-15.12.1976, S. 1-336).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Diesem bedeutsamen Problem - und das zeigt sich sowohl bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von als auch bei der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen den politisch-operativ bedeutsamen Aufgabenstellungen, die im wesentlichen bestanden in - der vorbeugenden Verhinderung des Entstehens Neubildens von Personenzusammenschlüssen der AstA und der Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Leipzig und KarMarx-Stadt.

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