Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1976, Seite 159

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 159 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 159); Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 21. Juni 1976 159 4. Schmuckblatt (LX, LXDEUIL), 5. Postlagemde Zustellung (GP), 6. Fernmündliche Zustellung (TFx), 7. Fernschriftliche Zustellung (TLXx). (3) Privattelegramme sind in offener Sprache abzufassen. Geheime Sprache bei Privattelegrammen ist nur zulässig, wenn gebräuchliche Codes benutzt werden und die zu übermittelnde Nachricht keine geheime Bedeutung hat. Der verwendete Code ist im Kopf des Telegramms anzugeben. Die Bestimmungsverwaltung kann ihr unbekannte Codes ablehnen oder deren Vorlage verlangen. (4) Jede Seite stellt über die aus dem Transferred-Account-Verfahren der anderen Seite zu berechnenden Gebühren entsprechend den CCITT-Empfehlungen Nachweisungen auf. Diese Nachweisungen werden monatlich zwischen dem Zentralen Postverkehrsamt der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik und dem Posttechnischen Zentralamt der Deutschen Bundespost ausgetauscht. Die Begleichung der Rechnungen im Transferred-Account-Verfahren ist Bestandteil der vereinbarten pauschalen Abrechnung des gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehrs. Artikel 3 Telexdienst (1) Im Telexdienst sind folgende Arten von Telexverbindungen zugelassen: 1. Telexverbindungen zum Schutz des menschlichen Lebens (SVH), 2. Staats-Telex-Verbindungen, 3. Dienst-Telex-Verbindungen, 4. Gewöhnliche private Telexverbindungen, 5. Ersuchen um Auskunft. (2) Für das Transferred-Account-Verfahren .im Telexdienst gilt Artikel 2 Absatz 4 entsprechend. Artikel 4 Seefunkdienst (1) Jede Seite stellt über die durch ihre Küstenfunkstellen mit Seefunkstellen des anderen Staates vermittelten Seefunkgespräche und Seefunktelegramme Nach Weisungen auf. Diese Nach Weisungen werden monatlich zwischen dem Zentralen Postverkehrsamt der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik und dem Posttechnischen Zentralamt der Deutschen Bundespost ausgetauscht. (2) Die Begleichung der Rechnungen im Seefunkdienst ist Bestandteil der vereinbarten pauschalen Abrechnung des gegenseitigen Post- und Femmeldeverkehrs. Artikel 5 Betriebsverfahren (1) Im Femsprechdienst werden die handvermittelte, die halbautomatische und die automatische Betriebsweise angewendet. Die automatische Betriebsweise wird schrittweise erweitert. (2) Der Telegrammdienst und der Telexdienst werden automatisch betrieben. (3) Im Femsprech- und Telexdienst ist bei automatischer Betriebsweise ein Vorrang nicht möglich. Artikel 6 Landeskennzahlen Im gegenseitigen Fernsprech-, Telegramm- und Telexdienst wenden die Post- und Femmeldeverwaltungen für ihren abgehenden Verkehr die Landeskennzahlen entsprechend den CCITT-Empfehlungen an. Artikel 7 Leitwege Die Leitwege für die Fernmeldedienste werden zwischen den Post- und Fernmeldeverwaltungen unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens sowie ihrer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten festgelegt. Artikel 8 Übertragungen für den Hör- und Fernsehrundfunk-Programmaustausch (1) Die Post- und Fernmeldeverwaltungen stellen auf Antrag im Rahmen ihrer Möglichkeiten Übertragungswege für den Hör- und Fernseteundfunk-Programmaustausch zur Verfügung. (2) Die Schaltungen werden jeweils zwischen der Rundfunkzentralstelle der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik und der Zentralstelle für Ton- und Fernsehübertragungen der Deutschen Bundespost verabredet. (3) Die Gebühren für die Benutzung von Übertragungswegen für den Hör- und Fernsehrundfunk-Programmaustausch werden von der empfangenden Post- und Fernmeldeverwaltung bei der Rundfunkorganisation, die das Programm übernimmt, für den gesamten Ubertragungsweg eingezogen. Die Post- und Fernmeldeverwaltungen teilen einander die für die Berechnung der Gebühren notwendigen Entfernungsangaben mit. Artikel 9 Übertragungen über vermietete Leitungen (1) Für den nichtöffentlichen gegenseitigen Fernmeldeverkehr können Übertragungswege an Dritte vermietet werden. (2) Die Schaltung der Ubertragungswege wird jeweils zwischen dem Zentralämt für Fernleitungsanlagen der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik und dem Fernmeldetechnischen Zentralamt der Deutschen Bundespost verabredet. (3) Wird ein Übertragungsweg vermietet, erhebt jede Post-und Femmeldeverwaltung die ihr für ihren Leitungsabschnitt zustehenden Gebühren beim Mieter auf ihrer Seite. Artikel 10 Regelung technischer und betrieblicher Maßnahmen Die Post- und Fernmeldeverwaltungen können nachgeord-nete Stellen mit der Vorbereitung und Durchführung technischer und betrieblicher Maßnahmen einschließlich erforderlicher gegenseitiger Abstimmungen beauftragen. Artikel 11 Inkrafttreten (1) Dieses Verwaltungsabkommen tritt mit dem Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Post- und Femmeldewesens vom 30. März 1976 in Kraft. (2) Das Verwaltungsabkommen kann im beiderseitigen Einverständnis geändert oder ergänzt werden. Ausgefertigt in Bonn am 30. März 1976 in zwei Urschriften in deutscher Sprache. Für das Ministerium für Post-und Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik C a 1 o v Für den Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen der Bundesrepublik Deutschland Elias Protokollvermerk zu Artikel 1 Absatz 2 des Verwaltungsabkommens zwischen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen der Bundesrepublik Deutschland über den Fernmeldeverkehr vom 30. März 1976 Die Post- und Fernmeldeverwaltung der Bundesrepublik Deutschland läßt in abgehender Verkehrsrichtung Blitzgespräche zu. Diese Gespräche werden von der Post- und Fernmeldeverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wie dringende Gespräche behandelt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 15. Dezember 1976 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, Nr. 1-17 v. 6.1.-15.12.1976, S. 1-336).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Grundlagen. der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit richten, sind Bestandteil der politischen Untergrundtätigkeit.

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