Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1976, Seite 157

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 157 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 157); Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 21. Juni 1976 157 VERWALTUNGSABKOMMEN zwischen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen der Bundesrepublik Deutschland über den Postverkehr In Ausführung des Abkommens zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Post-und Fernmeldewesens vom 30. März 1976 wird folgendes vereinbart: Abschnitt I Gegenseitiger Postverkehr Artikel 1 V ersendungsbestimmungen (1) Im gegenseitigen Postverkehr sind zugelassen: 1. Einschreiben für Briefsendungen, 2. Eilsendung/Eilzustellung für Briefsendungen, Wertbriefe, gewöhnliche Pakete und Wertpakete, 3. Rückschein für eingeschriebene Briefsendungen, Wertbriefe, gewöhnliche Pakete und Wertpakete, 4. Eigenhändig für eingeschriebene Briefsendungen und Wertbriefe. (2) Sperrige Pakete und Pakete mit zerbrechlichem Inhalt sind zugelassen. (3) Die Wertangabe bei Wertbriefen und Wertpaketen ist auf 10 000 Mark der Deutschen Demokratischen Republik beziehungsweise Deutsche Mark begrenzt. Die Wertangabe ist in Mark der Deutschen Demokratischen Republik beziehungsweise Deutscher Mark vorzunehmen. (4) Im gegenseitigen Postverkehr beträgt das Höchstgewicht für Päckchen 2 kg. Päckchen können verschlossen sein. Sie dürfen keine schriftlichen Mitteilungen enthalten. Artikel 2 Formblätter, Vermerke, Schriftwechsel (1) Im gegenseitigen Postverkehr werden vereinbarte Formblätter verwendet, die den Erfordernissen dieses Verkehrs sowie den betrieblichen Bedürfnissen der Post- und Fernmeldeverwaltungen entsprechen und einfach und zweckmäßig gestaltet sind. (2) Angaben zur Kennzeichnung der Postsendungen und in Formblättern, postdienstliche Vermerke und der Schriftwechsel erfolgen in deutscher Sprache. (3) Paketkarten werden nicht ausgetauscht. Artikel 3 Postleitzahlen, Kennung (1) Im gegenseitigen Postverkehr werden Postleitzahlen angewendet. Die Postleitzahl soll vom Absender in der Anschrift einer Postsendung vor dem Bestimmungsort angegeben werden. Die Postleitzahlen sind Grundlage für die gegenseitige Bearbeitung und Leitweise der Postsendungen. (2) Als Kennung vor Postleitzahlen wird das jeweilige für den grenzüberschreitenden Kraftfahrzeugverkehr geltende Unterscheidungskennzeichen DDR beziehungsweise D angewendet. (3) Die Post- und Fernmeldeverwaltungen werden darauf hinwirken, daß die Absender die entsprechenden Postleitzahlen und Kennungen verwenden. Artikel 4 Bearbeitung, Leitweise und Austausch der Postsendungen (1) Die Postsendungen werden von der Absendeverwaltung unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse der Bestimmungsverwaltung so bearbeitet und geleitet, daß kürzeste Verkehrszeiten erreicht werden. (2) Die Postsendungen werden auf dem Schienenwege mit Bahnposten und Bedarfswagen sowie in geeigneten Fällen auf dem Straßenwege mit Kraftfahrzeugen ausgetauscht. Inhalt und Umfang der Kartenschlüsse werden vereinbart. (3) Eingeschriebene Briefsendungen und gewöhnliche Pakete werden ohne Begleitpapiere ausgetauscht. Artikel 5 Regelung der Betriebsabwicklung (1) Die Verfahren der Bearbeitung, der Leitweise und des Austausches von Postsendungen sowie andere im gegenseitigen Postverkehr sich ergebende Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung werden zwischen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen der Bundesrepublik Deutschland geregelt. (2) Zur Gewährleistung einer reibungslosen und wirtschaftlichen Betriebsabwicklung, zur laufenden Anpassung an die Entwicklung in den Verkehrsverhältnissen, zur zweckmäßigen Gestaltung der Postverbindungen, der Umläufe und des Bahnpostwageneinsatzes sowie zur kurzfristigen Beseitigung auftretender Störungen werden im Bedarfsfall im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen 1. Angelegenheiten des unmittelbaren Betriebsablaufes zwischen den beteiligten Ämtern, 2. Angelegenheiten des allgemeinen Betriebsablaufes zwischen dem Zentralen Postverkehrsamt der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik und der Bahnpostoberbetriebsleitung West der Deutschen Bundespost geregelt. . , „ Artikel 6 Mitteilungen, Auskünfte (1) Die Post- und Fernmeldeverwaltungen teilen einander mit, wenn wegen Verstoßes gegen Versendungsverbote nach der von der jeweiligen Post- und Fernmeldeverwaltung gegenüber dem Internationalen Büro des Weltpostvereins bekanntgegebenen Liste der verbotenen Gegenstände Sendungen weder an den Empfänger ausgehändigt noch an den Absender zurückgesandt worden sind. In der Mitteilung werden angegeben : 1. Absender und Empfänger, 2. Einlieferungs- und Bestimmungspostamt, 3. die Einlieferungsnummer bei nachzuweisenden Sendungen und gewöhnlichen Paketen, 4. das Versendungsverbot, das nach der Gliederung der in Satz 1 genannten Liste so genau wie möglich bezeichnet wird. (2) Werden Teile des Inhalts von Postsendungen wegen Verstoßes gegen Versendungsverbote nicht an den Empfänger ausgehändigt, wird der Empfänger gemäß den Bestimmungen des Weltpostvereins entsprechend der innerstaatlichen Gesetzgebung des Bestimmungslandes unterrichtet. (3) Werden Postsendungen wegen Verstoßes gegen Versendungsverbote an den Absender zurückgesandt, so wird auf der Postsendung der Grund gemäß Absatz 1 Nr. 4 vermerkt.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 157 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 157) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 157 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 157)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 15. Dezember 1976 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, Nr. 1-17 v. 6.1.-15.12.1976, S. 1-336).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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