Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1976, Seite 145

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 145 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 145); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 14. Juni 1976 145 f) ergreift andere Maßnahmen, die sich aus dem vorliegenden Statut, aus den im Rat angenommenen Empfehlungen und Beschlüssen sowie aus dem Statut des Sekretariats des Rates ergeben. Artikel XI BEZIEHUNGEN DES RATES ZU ANDEREN LÄNDERN Der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe kann Länder, die nicht Mitglieder des Rates sind, zur Teilnahme an der Arbeit der Organe des Rates einladen oder mit ihnen in anderen Formen Zusammenarbeiten. Die Bedingungen der Teilnahme von Nichtmitgliedsländern des Rates an der Arbeit der Ratsorgane oder ihrer Zusammenarbeit mit dem Rat in anderen Formen werden vom Rat in Vereinbarung mit diesen Ländern festgelegt, in der Regel durch den Abschluß von Abkommen. Artikel XII BEZIEHUNGEN DES RATES ZU INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN Der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe kann Beziehungen zu den Organen der Organisation der Vereinten Nationen, zu Spezial- und anderen internationalen Organisationen aufnehmen und unterhalten. Der Charakter und die Formen dieser Beziehungen werden vom Rat in Vereinbarung mit den entsprechenden Organen der Organisation der Vereinten Nationen und den internationalen Organisationen, insbesondere durch den Abschluß von Abkommen, festgelegt. Artikel XIII FINANZFRAGEN 1. Alle Einnahmen und Ausgaben des Rates werden im Haushaltsplan des Rates ausgewiesen. Die Mitgliedsländer des Rates tragen die Kosten für den Unterhalt des Sekretariats, die Finanzierung seiner Tätigkeit und andere Ausgaben des Rates in Übereinstimmung mit seinem Haushaltsplan. Die Höhe der anteilmäßigen Beiträge der Mitgliedsländer zum Haushaltsplan des Rates wird von der Ratstagung festgelegt. 2. Das Sekretariat des Rates legt dem Exekutivkomitee des Rates den Entwurf des Haushaltsplanes des Rates für jedes Kalenderjahr und einen Bericht über die Erfüllung des Haushaltsplanes vor. Die Finanztätigkeit des Sekretariats des Rates wird jährlich überprüft. 3. Die Kosten für den Unterhalt der Teilnehmer an den Tagungen der Organe des Rates sowie den Beratungen, die im Rahmen des Rates durchgeführt werden, trägt das Land, das seine Vertreter zu diesen Tagungen und Beratungen entsendet. 4. Die Kosten, die mit der Bereitstellung von Räumen sowie technischen Mitteln für die im Punkt 3 dieses Artikels genannten Tagungen und Beratungen Zusammenhängen, trägt das Land, in dem diese Tagungen und Beratungen stattfinden, mit Ausnahme der Fälle, in denen solche Tagungen und Beratungen in den Räumen des Rates durchgeführt werden. Artikel XIV VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN 1. Der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe genießt auf dem Territorium eines jeden Mitgliedslandes des Rates die für die Ausübung seiner Funktionen und für die Erreichung seiner Ziele notwendige Rechtsfähigkeit. 2. Der Rat sowie die Vertreter der Mitgliedsländer des Rates und die Amtspersonen des Rates genießen auf dem Territorium eines jeden dieser Länder die zur Ausübung der Funktionen und zur Erreichung der im vorliegenden Statut vorgesehenen Ziele notwendigen Privilegien und Immunitäten. 3. Die Rechtsfähigkeit, die Privilegien und Immunitäten, die in diesem Artikel genannt sind, werden in einer speziellen Konvention festgelegt. 4. Die Bestimmungen des vorliegenden Statuts berühren nicht die Rechte und Pflichten der Mitgliedsländer des Rates, die sich aus ihrer Mitgliedschaft in anderen internationalen Organisationen sowie aus den von ihnen abgeschlossenen internationalen Verträgen ergeben. 5. Die Vertreter der Länder im Exekutivkomitee des Rates sind gleichzeitig die ständigen Vertreter ihrer Länder im Rat. Der ständige Vertreter des Landes im Rat hat am Sitz des Sekretariats des Rates einen Stellvertreter, die notwendige Anzahl von Beratern und anderen Mitarbeitern. Artikel XV SPRACHEN Offizielle Sprachen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe sind die Sprachen aller Mitgliedsländer des Rates. Arbeitssprache des Rates ist die russische Sprache. Artikel XVI RATIFIKATION UND INKRAFTTRETEN DES STATUTS 1. Das vorliegende Statut unterliegt der Ratifikation durch die Unterzeichnerländer entsprechend ihrem verfassungsmäßigen Verfahren. 2. Die Ratifikationsurkunden werden beim Depositär des vorliegenden Statuts hinterlegt. 3. Das Statut tritt am Tage der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle Länder, die das vorliegende Statut unterzeichnet haben, in Kraft, wovon der Depositär jedes Mitgliedsland in Kenntnis setzt. 4. Für jedes Land, das in den Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe gemäß Artikel II Punkt 2 aufgenommen wird und dieses Statut ratifiziert, tritt es vorläufig am Tage des Beschlusses der Ratstagung über die Aufnahme des betreffenden Landes als Mitglied in den Rat und endgültig am Tage der Hinterlegung seiner Urkunde über die Ratifikation des Statuts in Kraft, wovon der Depositär die anderen Mitgliedsländer des Rates in Kenntnis setzt. Artikel XVII VERFAHREN BEI ÄNDERUNG DES STATUTS Jedes Mitgliedsland des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe kann Vorschläge zur Änderung des vorliegenden Statuts einbringen. Änderungen des Statuts, die von der Ratstagung gebilligt wurden, treten in Kraft, sobald alle Mitgliedsländer des Rates die Urkunden über die Ratifikation dieser Änderungen beim Depositär hinterlegt haben. Artikel XVIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN Das vorliegende Statut wurde in einem Exemplar in russischer Sprache ausgefertigt. Das Statut wird bei der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hinterlegt, die den Regierungen aller anderen Mitgliedsländer des Rates beglaubigte Abschriften des Statuts zusendet sowie diesen Regierungen und dem Sekretär des Rates die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden bei der Regierung der UdSSR mitteilt. Zur Bestätigung dessen haben die Vertreter der Regierungen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe das vorliegende Statut unterzeichnet. Ausgefertigt in Sofia am 14. Dezember 1959;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 145 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 145) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 145 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 145)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 15. Dezember 1976 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, Nr. 1-17 v. 6.1.-15.12.1976, S. 1-336).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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