Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1976, Seite 1

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 1 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 1);  Tag 3.11.75 3.11. 75 29.12. 75 Inhalt Seite Bekanntmachung fiber die Ratifikation der Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1972 1 Bekanntmachung über die Ratifikation von Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation 2 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 7. Oktober 1975 über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken 22 Bekanntmachung über die Ratifikation der Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1972 vom 3. November 1975 Es wird hierdurch bekanntgemacht, daß der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik am 27. Februar 1975 die nachstehend veröffentlichte Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1972 ratifiziert hat. Die Ratifikationsurkunde wurde am 7. Mai 1975 beim Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation hinterlegt. Der Tag, ah dem die Abänderungsunkunde für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft tritt, wird im 'Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntgemacht Berlin, den 3. November 1975 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r i;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 15. Dezember 1976 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, Nr. 1-17 v. 6.1.-15.12.1976, S. 1-336).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit als Voraussetzung zum rechtzeitigen erkennen von Geiselnahmen Einige Erfordernisse zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirksamen Verhinderung von Geiselnahmen in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß.

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