Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1975, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 69 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 69);  ESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 69 1975 Berlin, den 15. Mai 1975 Teil II Nr. 4 Tag --- ~1 Inhalt Seite 3.3.75 Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 69 3. 3. 75 Bekanntmachung über die Annahme des Protokolls vom 4. Mai 1949 zur Änderung des am 18. Mai 1904 in Paris Unterzeichneten „Internationalen Abkommens zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel“ und der am 4. Mai 1910 in Paris Unterzeichneten „Internationalen Konvention zur Bekämpfung des Mädchenhandels“ durch die Deutsche Demokratische Republik 81 4. 3. 75 Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Kon- vention zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen vom 11. Oktober 1933 in der durch das Protokoll vom 12. November 1947 geänderten Fassung 85 4. 3. 75 Bekanntmachung über die Annahme des Protokolls vom 12. November 1947 zur Änderung der am 30. September 1921 in Genf geschlossenen „Konvention zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels“ und der am 11. Oktober 1933 in Genf geschlossenen „Konvention zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen“ durch die Deutsche Demokratische Republik 87 22. 4. 75 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Konvention vom 21. Juni 1974 über die Anwendung der Standards des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe ' 91 Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 vom 3. März 1975 Es wird hierdurch bekanntgemacht, daß am 19. November 1974 die Beitrittsurkunde der Deutschen Demokratischen Republik zum nachstehend veröffentlichten Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 hinterlegt wurde. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurde von seiten der Deutschen Demokratischen Republik zu Artikel XIII Absatz 1 des Vertrages folgende Erklärung abgegeben: „Die Deutsche Demokratische Republik ist der Auffassung, daß Artikel XIII Absatz 1 des Vertrages im Widerspruch zu dem Prinzip steht, wonach alle Staaten, die sich in ihrer Politik von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen leiten lassen, das Recht haben, Mitglied von Verträgen zu werden, die die Interessen aller Staaten berühren.“ Der Vertrag ist gemäß seinem Artikel XIII Absatz 5 für die Deutsche Demokratische Republik am 19. November 1974 in Kraft getreten. Berlin, den 3. März 1975 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Übersetzung) Antarktis-Vertrag Die Regierungen Argentiniens, Australiens, Belgiens, Chiles, der Französischen Republik, Japans, Neuseelands, Norwegens, der Südafrikanischen Union, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in dem Bewußtsein, daß die Antarktis im Interesse der Menschheit auch künftig nur friedlichen Zwecken dienstbar sein und nicht zum Schauplatz oder Gegenstand internationaler Differenzen werden darf; in Anerkennung des bedeutenden Beitrags, der dank der internationalen Zusammenarbeit bei der Erforschung der Antarktis zur wissenschaftlichen Erkenntnis geleistet worden ist; in der Überzeugung, daß die Herstellung eines festen Fundaments für die Fortsetzung und Entwicklung dieser Zusammenarbeit auf der Grundlage der Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis, wie sie im Laufe des Internationalen Geophysikalischen Jahres betrieben wurde, den Interessen der Wissenschaft und dem Fortschritt der ganzen Menschheit entspricht; wie auch in der Überzeugung, daß ein Vertrag, der gewährleistet, daß die Antarktis nur zu friedlichen Zwecken und zur weiteren Förderung des internationalen Einvernehmens in der Antarktis genutzt wird, zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen beitragen wird, sind wie folgt übereingekommen: Artikel I 1. Die Antarktis wird nur zu friedlichen Zwecken genutzt. Es werden namentlich jegliche Maßnahmen militärisch n Charakters verboten, wie die Anlegung von Militärstützpunkten und Befestigungen, die Abhaltung militärischer Manöver sowie Versuche mit jedweden Waffen. H. Eichler;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Februar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, Nr. 1-14 v. 20.2.-30.12.1975, S. 1-292).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik und aus dem Operationsgebiet zu unterscheiden. Die Vorbereitung von Werbern aus der Deutschen Demokratischen Republik stellt erhöhte Anforderungen, die sich aus den vielfältigen Problemen des für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in seinem vernehmungstaktischen Vorgehen. Insbesondere aus diesen Gründen kann in der Regel auf die schriftliche Fixierung eines Vernehmungsplanes nicht verzichtet werden.

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