Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1975, Seite 285

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 285 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 285); Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 30. Dezember 1975 285 nationale Bank für -Wirtschaftliche Zusammenarbeit zum Zeitpunkt der Buchungen auf die Konten der Bank des Käuferlandes und der Bank des Verkäuferlandes bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit als erfüllt oder bei Verrechnungen über Konten, die die Banken gegenseitig eröffnet haben, zum Zeitpunkt der Buchung auf das Konto der Bank des Käuferlandes bei der Bank des Verkäuferlandes. §51 Wenn der Käufer sein Einverständnis zu einer vorfristigen Lieferung gegeben und sich gleichzeitig nichts Gegenteiliges Vorbehalten hat, gilt sein Einverständnis zur vorfristigen Lieferung auch als Einverständnis zur vorfristigen Bezahlung. §52 Der Käufer ist berechtigt, ton Laufe von 14 'Arbeitstagen*, gerechnet vom Tage des Eingangs der Faktura des Verkäufers bei der Bank seines Landes, die Rückerstattung des gesamten oder eines Teiles des gezahlten Betrages in den Fällen zu fordern, die in den §§ 53, 54 und 55 vorgesehen sind. §53 Der Käufer ist berechtigt, die Rückerstattung des gesamten Rechnungsbetrages zu fordern, wenn 1. die Ware nicht bestellt war oder nach im Einverständnis mit dem Verkäufer erfolgter Annullierung des Vertrages versandt wurde; 2. die Ware bereits vorher vom Käufer bezahlt wurde; 3. nicht alle Arten der im § 49 Ziffer 1 Buchstaben a), b) und c) angegebenen Dokumente vorgelegt wurden; 4. die Ausrüstungen unvollständig versandt wurden und im Vertrag Zahlungen für vollständige Sendungen vorgesehen sind; 5. der Verkäufer die Ware ohne Zustimmung des Käufers vor der im Vertrag festgelegten Frist versandt hat oder wenn, er vor Begann der Lieferfrist die Zahlung für eine Ware erhalten hat, hinsichtlich welcher der Käufer sein Einverständnis zur vorfristigen Lieferung unter Hinweis auf sein Nichteinverständnis mit einer vorfristigen Bezahlung gegeben hat; 6. der Verkäufer die Ware versandt hat, nachdem er vom Käufer die Mitteilung über dessen Rücktritt vom Vertrag gemäß §§ 70 und 85 erhalten hat; 7. die Faktura und/oder die ihr beigefügten Dokumente infolge der zwischen ihnen bestehenden Unstimmigkeiten oder der in ihnen enthaltenen unzureichenden Angaben es nicht ermöglichen, die Menge und/oder Sorte und/oder Qualität und/oder den Preis der Ware festzustellen; 8. in der Faktura die Einzelpreise nicht enthalten' sind oder die Preisspezifikation nicht beigefügt ist, die im Vertrag vorgesehen sind; 0. die Zahlung in einer anderen Form als Inkasso mit Nachakzept (Sofortbezahlungsverfahren) oder über ein anderes Konto durchgeführt werden muß; 10, andere Umstände vorliegen, bezüglich welcher im Vertrag ein solches Recht ausdrücklich vorgesehen ist ' §54 Der Käufer kann nach seinem Ermessen auch die teilweise Rückerstattung des Rechnungsbetrages aus den im § 53 Ziffern 2 bis 9 aufgeführten Gründen fordern. §55 Der Käufer ist berechtigt, die teilweise Rückerstattung des Rechnungsbetrages zu fordern, wenn 1. in der Faktura die im Vertrag vorgesehenen Preise überschritten wurden oder wenn in der Faktura Kosten ent- Bel der Lieferung von Waren ln die Republik Kuba und aus der Republik Kuba beträgt diese Frist 25 Arbeitstage. halten sind, deren Bezahlung im Vertrag nicht vorgesehen ist; 2. aus den Dokumenten, auf deren Grundlage die Zahlung durchgeführt wurde, ersichtlich ist, daß neben der bestellten Ware auch unbestellte Ware versandt wurde; 3. der Käufer die Annahme eines Teiles der Ware verweigert, weil vom Verkäufer das im Vertrag vorgesehene Sortiment nicht eingehalten wurde und wenn diese Nichteinhaltung des Sortiments aus den Dokumenten ersichtlich ist, auf deren Grundlage die Zahlung durchgeführt wurde; 4. aus den Dokumenten, auf deren Grundlage die Zahlung vorgenommen wurde, ersichtlich ist, daß die versandte Warenmenge die bestellte Menge übersteigt, wobei die Menge der versandten Ware über die bestellte Menge hinaus die im Vertrag festgelegten Toleranzen überschreitet; 5. die in der Faktura angegebene Warenmenge die Menge übersteigt, die in den Transportdokumenten und/oder Spezifikationen ausgewiesen ist; 6. in der Faktura oder in den ihr beigefügten Dokumenten ein Rechenfehler zugunsten des Verkäufers festgestellt worden ist; 7. andere Umstände vorliegen, bezüglich welcher ein solches Recht im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. §56 1. Bei Vorbringen einer Forderung auf volle oder teilweise Rückerstattung des auf der Grundlage der Faktura des Verkäufers gezahlten Betrages ist der Käufer verpflichtet, der Bank seines Landes eine begründete und verbindliche Erklärung mit Kopien, deren Anzahl von der Bank des Käuferlandes festgelegt wird, jedoch mindestens in drei Exemplaren, vorzulegen. Eine Kopie dieser Erklärung ist zur Übersendung an den Verkäufer bestimmt. Der Käufer muß auf jeden Fall in der Erklärung auf Rückerstattung des Betrages auf die Ziffer des § 53 oder § 55 Bezug nehmen, auf Grund derer er die Rückerstattung des Betrages fordert. 2. Gleichzeitig mit dem Vorbringen seiner Forderung gegenüber der Bank auf Rückerstattung des Betrages ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer von der durchzuführenden Rückerstattung zu benachrichtigen. Bei ununterbrochenen Teillieferungen muß diese Mitteilung telegrafisch öder fernschriftlich erfolgen. 3. Auf Verlangen der Bank ist der Käufer verpflichtet, der Bank die erforderlichen Dokumente zum Beweis dessen vorzulegen, daß die Gründe für die Forderung auf Rückerstattung des gezahlten Betrages den im § 53 oder § 55 angegebenen Bedingungen entsprechen'. 4. Wenn die Erklärung über die Rückerstattung des gezahlten Betrages sich auf § 53 Ziffer 10 oder § 55 Ziffer 7 oder § 62 Ziffer 5 bezieht, so prüft die Bank des Käufers in jedem Falle das Vorhandensein dieser Bedingungen. 5. In den Fällen, die im § 53 Ziffern 1, 3 und 6 und im § 55 Ziffern 2, 3 und 4 genannt sind, ist der Käufer verpflichtet, in seiner Erklärung, die die Forderung auf Rückerstattung des gezahlten Betrages enthält, gleichzeitig zu bestätigen, daß er die nicht angenommene Ware auf Kosten und Risiko des Verkäufers zu dessen Verfügung hält §57 1. Wenn die Bank des Käuferlandes feststellt, daß die Forderung auf völlige oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Betrages den im § 53 oder im § 55 vorgesehenen Bedingungen entspricht, so nimmt die Bank des Käuferlandes die Rückerstattung des vom Konto des Käufers abgebuchten Betrages gemäß den zwischen den Ländern und/oder Banken geltenden Vereinbarungen vor. Gleichzeitig leitet die Bank des Käuferlandes eine Kopie der Erklärung des Käufers der Bank des Verkäuferlandes zu, die das Konto des Verkäufers belastet;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Februar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, Nr. 1-14 v. 20.2.-30.12.1975, S. 1-292).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden auf die Lösung der Schwerpunktaufgaben Gewährleistung einer zielstrebigen Informationsbeschaffung und die Prinzipien der Erfassung und Auswertung Einhaltung der Regeln der Konspiration Allseitige Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die störungsfreie Sicherung gerichtlicher Hauptverhandlüngen charakterisiert. Wesentliche Gefährdungsmomente für die Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen ergeben sich bereits in der Unter-suchungshaftanstalt.

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