Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1975, Seite 277

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 277 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 277); £? *s.'. '2? *ns V- 's J .' W~dl - * /*- Hochs civ SETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 277 1975 Berlin, den 30. Dezember 1975 Teil II Nr. 14 Tag Inhalt Seite 29.12.75 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (ALB/RGW 1968/1975)“ 277 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (ALB/RGW 1968/1975)“ vom 29. Dezember 1975 Hiermit werden die „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (ALB/RGW 1968/1975)“ bekanntgemacht. Die „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (ALB/RGW 1968/1975)“ entsprechen den ALB/RGW 1968, präzisiert durch die Änderungen und Ergänzungen, die von der 69. Tagung des Exekutivkomitees des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe sowie der 44. und 45. Tagung der Ständigen Kommission des RGW für Außenhandel gebilligt wurden. Die Änderungen und Ergänzungen, die die materielle Verantwortlichkeit der Wirtschaftsorganisationen für die Nichterfüllung oder nichtgehörige Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen betreffen, sind in den §§ 2 A, 11 A, 31, 44, 58, 67, 67 A-D, 68, 69, 70, 75, 77, 83, 84, 86, 87, 87 A und 106 und die Präzisierungen, die die Warenlieferungen zwischen der Republik Kuba und den anderen Mitgliedsländern des RGW betreffen, in den §§ 29, 41, 52 und 72 der ALB/RGW 1968/1975 enthalten. Diese Fassung der „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW“ tritt am 1. Januar 1976 in Kraft; sie findet auf alle Verträge über Warenlieferungen Anwendung, die ab 1. Januar 1976 zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW, die zur Durchführung von Außenhandelsoperationen berechtigt sind, abgeschlossen werden. Die Vertragspartner können die Anwendung dieser Fassung der „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW“ auch für früher abgeschlossene Verträge vereinbaren. In den Beziehungen zur Mongolischen Volksrepublik finden entsprechend dem Beschluß der 69. Tagung des Exekutivkomitees des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe die obengenannten Änderungen und Ergänzungen, soweit sie Regelungen über den Schadenersatz betreffen, keine Anwendung. Berlin, den 29. Dezember 1975 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär Allgemeine Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW (ALB/RGW 1968/1975) Alle Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, die zur Durchführung von Außenhandelsoperationen berechtigt sind, erfolgen auf Grund nachstehender Allgemeiner Lieferbedingungen. Falls die Partner beim Abschluß des Vertrages feststellen, daß es infolge des spezifischen Charakters der Ware und/oder der Besonderheiten ihrer Lieferung erforderlich ist, von einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen abzuweichen, können sie das im Vertrag vereinbaren. Kapitel I Abschluß, Änderung und Aufhebung des Vertrages §1 1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen: a) zwischen Anwesenden zum Zeitpunkt seiner Unterzeichnung durch die Vertragspartner; b) zwischen Abwesenden zum Zeitpunkt, zu dem der Anbietende die vorbehaltlose Mitteilung über die Annahme des Angebotes erhalten hat, und zwar innerhalb der Frist, die im Angebot genannt ist; wenn im Angebot eine solche Frist nicht genannt ist, im Laufe von 30 Tagen, gerechnet vom Tage der Absendung des Angebotes. 2. Wenn der Anbietende die Mitteilung über die Annahme des Angebotes unter Vorbehalt erhält oder nach Ablauf der im Angebot bzw. in Ziffer 1 Buchstabe b) dieses Paragraphen genannten Frist, so gilt diese Mitteilung als ein neues Angebot. Wenn jedoch aus der verspätet zugegangenen Mitteilung über die Annahme des Angebotes ersichtlich ist, daß diese vor Ablauf der im Angebot oder in Ziffer 1 Buchstaben b) dieses Paragraphen genannten Frist abgesandt wurde, wird sie nur in dem Falle als verspätet angesehen, wenn der Partner, der das Angebot unterbreitet hat, den anderen Partner unverzüglich von dem verspäteten Erhalt der Mitteilung benachrichtigt. 3. Das Angebot ist für den Anbietenden bindend, wenn im Angebot nichts anderes ausdrücklich erklärt worden ist oder wenn der Käufer die Mitteilung über die Rücknahme nicht vor Erhalt des Angebotes oder gleichzeitig mit diesem erhält. 4. Unter „Angebot“ im Sinne dieser Allgemeinen Lieferbedingungen wird auch die Bestellung verstanden, und unter dem Wort „Annahme des Angebotes“ wird auch die Bestätigung der Bestellung verstanden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Februar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, Nr. 1-14 v. 20.2.-30.12.1975, S. 1-292).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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