Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1975, Seite 277

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 277 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 277); £? *s.'. '2? *ns V- 's J .' W~dl - * /*- Hochs civ SETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 277 1975 Berlin, den 30. Dezember 1975 Teil II Nr. 14 Tag Inhalt Seite 29.12.75 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (ALB/RGW 1968/1975)“ 277 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (ALB/RGW 1968/1975)“ vom 29. Dezember 1975 Hiermit werden die „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (ALB/RGW 1968/1975)“ bekanntgemacht. Die „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (ALB/RGW 1968/1975)“ entsprechen den ALB/RGW 1968, präzisiert durch die Änderungen und Ergänzungen, die von der 69. Tagung des Exekutivkomitees des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe sowie der 44. und 45. Tagung der Ständigen Kommission des RGW für Außenhandel gebilligt wurden. Die Änderungen und Ergänzungen, die die materielle Verantwortlichkeit der Wirtschaftsorganisationen für die Nichterfüllung oder nichtgehörige Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen betreffen, sind in den §§ 2 A, 11 A, 31, 44, 58, 67, 67 A-D, 68, 69, 70, 75, 77, 83, 84, 86, 87, 87 A und 106 und die Präzisierungen, die die Warenlieferungen zwischen der Republik Kuba und den anderen Mitgliedsländern des RGW betreffen, in den §§ 29, 41, 52 und 72 der ALB/RGW 1968/1975 enthalten. Diese Fassung der „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW“ tritt am 1. Januar 1976 in Kraft; sie findet auf alle Verträge über Warenlieferungen Anwendung, die ab 1. Januar 1976 zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW, die zur Durchführung von Außenhandelsoperationen berechtigt sind, abgeschlossen werden. Die Vertragspartner können die Anwendung dieser Fassung der „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW“ auch für früher abgeschlossene Verträge vereinbaren. In den Beziehungen zur Mongolischen Volksrepublik finden entsprechend dem Beschluß der 69. Tagung des Exekutivkomitees des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe die obengenannten Änderungen und Ergänzungen, soweit sie Regelungen über den Schadenersatz betreffen, keine Anwendung. Berlin, den 29. Dezember 1975 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär Allgemeine Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW (ALB/RGW 1968/1975) Alle Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, die zur Durchführung von Außenhandelsoperationen berechtigt sind, erfolgen auf Grund nachstehender Allgemeiner Lieferbedingungen. Falls die Partner beim Abschluß des Vertrages feststellen, daß es infolge des spezifischen Charakters der Ware und/oder der Besonderheiten ihrer Lieferung erforderlich ist, von einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen abzuweichen, können sie das im Vertrag vereinbaren. Kapitel I Abschluß, Änderung und Aufhebung des Vertrages §1 1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen: a) zwischen Anwesenden zum Zeitpunkt seiner Unterzeichnung durch die Vertragspartner; b) zwischen Abwesenden zum Zeitpunkt, zu dem der Anbietende die vorbehaltlose Mitteilung über die Annahme des Angebotes erhalten hat, und zwar innerhalb der Frist, die im Angebot genannt ist; wenn im Angebot eine solche Frist nicht genannt ist, im Laufe von 30 Tagen, gerechnet vom Tage der Absendung des Angebotes. 2. Wenn der Anbietende die Mitteilung über die Annahme des Angebotes unter Vorbehalt erhält oder nach Ablauf der im Angebot bzw. in Ziffer 1 Buchstabe b) dieses Paragraphen genannten Frist, so gilt diese Mitteilung als ein neues Angebot. Wenn jedoch aus der verspätet zugegangenen Mitteilung über die Annahme des Angebotes ersichtlich ist, daß diese vor Ablauf der im Angebot oder in Ziffer 1 Buchstaben b) dieses Paragraphen genannten Frist abgesandt wurde, wird sie nur in dem Falle als verspätet angesehen, wenn der Partner, der das Angebot unterbreitet hat, den anderen Partner unverzüglich von dem verspäteten Erhalt der Mitteilung benachrichtigt. 3. Das Angebot ist für den Anbietenden bindend, wenn im Angebot nichts anderes ausdrücklich erklärt worden ist oder wenn der Käufer die Mitteilung über die Rücknahme nicht vor Erhalt des Angebotes oder gleichzeitig mit diesem erhält. 4. Unter „Angebot“ im Sinne dieser Allgemeinen Lieferbedingungen wird auch die Bestellung verstanden, und unter dem Wort „Annahme des Angebotes“ wird auch die Bestätigung der Bestellung verstanden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Februar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, Nr. 1-14 v. 20.2.-30.12.1975, S. 1-292).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie sind noch kontinuierlicher geeignete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich-negativer Aktivitäten Verhafteter fest zulegen, rechtzeitig ein den Erfordernissen jeder Zeit Rechnung tragender Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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