Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1975, Seite 247

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 247 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 247); Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 18. Dezember 1975 247 (2) Rechtsverhältnisse im Sinne des Absatzes 1 umfassen auch Unterhaltsansprüche zwischen Eltern und Kindern. Artikel 27 (1) Die Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft bestimmen sich nach dem Recht des Vertragspartners, dessen Staatsbürgerschaft das Kind mit der Geburt erworben hat. Hat ein Kind mit der Geburt die Staatsbürgerschaft beider Vertragspartner erworben, bestimmen sich die Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft nach dem Recht des Vertragspartners, auf dessen Territorium das Kind zur Zeit seiner Geburt seinen Wohnsitz hatte. (2) Für die Anerkennung der Vaterschaft genügt die Einhaltung der Formvorschriften des Vertragspartners, auf dessen Territorium die Anerkennung erfolgt ist. Artikel 28 In Verfahren wegen der in Artikel 26 und 27 genannten Rechtsverhältnisse sind sowohl die Organe des Vertragspartners zuständig, dessen Staatsbürger das Kind ist, als auch die Organe des Vertragspartners, auf dessen Territorium das Kind seinen Wohnsitz hat. 8. Artikel 29 wird aufgehoben. 9. Artikel 38 Absatz 3 erhält folgende Fassung: (3) Anträge von Staatsbürgern eines Vertragspartners, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt auf dem Territorium der Vertragspartner haben, auf Ausstellung und Übersendung von Auszügen aus den Personenstandsregistern des anderen Vertragspartners können direkt an das zuständige Standesamt gerichtet werden. Für die Ausstellung und Übersendung der Urkunden werden keine Gebühren erhoben. Die Übersendung der Urkunden erfolgt direkt an-tten Antragsteller. 10. Artikel 51 erhält folgende Fassung: Artikel 51 Anerkennung von Entscheidungen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten / Die von Organen des einen Vertragspartners ergangenen rechtskräftigen Entscheidungen über nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten in Zivil- und Familiensachen sind auf dem Territorium des anderen Vertragspartners ohne weiteres Anerkennungsverfahren wirksam, wenn das Organ, das die Entscheidung getroffen hat, nach den Bestimmungen dieses Vertrages zuständig war und kein Organ des anderen Vertragspartners früher eine rechtskräftige Entscheidung in dieser Sache zwischen denselben Beteiligten getroffen hat. 11. In den Zweiten Teil, 1. Abschnitt wird nach Artikel 63 Unterabschnitt f eingefügt: -f) Rechtshängigkeit Artikel 63 A Wird bei den Gerichten beider Vertragspartner zwischen denselben Beteiligten wegen derselben Sache ein Verfahren eingeleitet, so hat sich das Gericht, bei dem das Verfahren später eingeleitet wurde, für unzuständig zu erklären. 12. Artikel 66 erhält folgende Fassung: Übernahme der Strafverfolgung Artikel 66 (1) Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, auf Ersuchen des anderen Vertragspartners die Strafverfolgung nach seinem Recht gegen eigene Staatsbürger durchzuführen, die verdächtig sind, auf dem Territorium des ersuchenden Vertragspartners eine Straftat begangen zu haben. (2) Die Verpflichtung zur Übernahme der Verfolgung erstreckt sich auch auf solche Rechtsverletzungen, die nach dem Recht des ersuchenden Vertragspartners als eine Straftat und nach dem Recht des ersuchten Vertragspartners nur als eine Verfehlung oder Ordnungswidrigkeit zu würdigen und nach dem Recht des ersuchten Vertragspartners verfolgbar sind. (3) Anträge auf Strafverfolgung, die von den Geschädigten in Übereinstimmung mit dem Recht des einen Vertragspartners bei den zuständigen Organen des ersuchenden Vertragspartners fristgerecht eingereicht wurden, sind auch auf dem Territorium des anderen Vertragspartners wirksam. (4) Ergeben, sich aus der Straftat, die dem übernommenen Verfahren zugrunde liegt, Schadensersatzansprüche geschädigter Personen und wurden entsprechende Anträge auf Schadensersatz gestellt, werden diese auf Verlangen der Geschädigten in das Verfahren einbezogen. 13. Nach Artikel 66 werden die Artikel 66 A und 66 B eingefügt: Artikel 66 A (1) Dem Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung werden beigefügt: a) Angaben zur Person, einschließlich der Staatsbürgerschaft, b) eine Darstellung des Sachvörhalts, c) Beweismittel, d) die Akten in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift, e) eine Abschrift der Bestimmungen, die nach dem am Tatort geltenden Recht auf die Tat anwendbar sind, f) Anträge auf Strafverfolgung und auf Schadensersatz. (2) Befindet sich der Beschuldigte zur Zeit des Ersuchens um Übernahme der Strafverfolgung in Untersuchungshaft oder ist er vorläufig festgenommen, wird seine Rückführung auf das Territorium des ersuchten Vertragspartners veranlaßt. (3) Der ersuchte Vertragspartner ist verpflichtet, den ersuchenden Vertragspartner über die abschließende Entscheidung zu benachrichtigen. Auf Anforderung des ersuchenden Vertragspartners ist eine Ausfertigung dieser Entscheidung zu übersenden. Artikel 66 B (1) Ein Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung wird von dem Minister der Justiz oder dem Oenera1-staatsanwalt des einen Vertragspartners an den Minister der Justiz oder den Generalstaatsanwalt des anderen Vertragspartners gerichtet. (2) Die Minister der Justiz oder die Generalstaatsanwälte der Vertragspartner können vereinbaren, daß Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung von bestimmten Gerichten oder Staatsanwälten des einen Vertragspartners direkt an bestimmte Gerichte oder Staatsanwälte des anderen Vertragspartners gerichtet werden. Artikel 2 Dieses Protokoll wird ratifiziert und tritt dreißig Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt in Berlin. Dieses Protokoll ist Bestandteil des am 1. Februar 1957 in Warschau Unterzeichneten Vertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen und hat dieselbe Gültigkeitsdauer wie der Vertrag selbst. Ausgefertigt in Warschau am 18 April 1975 in zvrei Fxem plaren, jedes in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte die gleiche Gültigkeit besitzen. In Vollmacht In Vollmacht des Staatsrates des Staatsrates der Deutschen der Volksrepublik Polen Demokratischen Republik Hans-Joachim Heusinger Wlodzimierz Berutowicz;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 247 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 247) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 247 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 247)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Februar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, Nr. 1-14 v. 20.2.-30.12.1975, S. 1-292).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegte Zuständigkeiten anderer operativer Diensteinheiten berührt werden, grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung mit den Leitern dieser Diensteinheiten zu erfolgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X