Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1975, Seite 239

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 239 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 239); Gesetzblatt Teil II Nr. 11 Ausgabetag: 6. Dezember 1975 239 Artikel 2 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden die Anstrengungen zur effektiven Nutzung der materiellen und geistigen Potenzen ihrer Völker und Staaten für die Errichtung der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft und die Festigung der sozialistischen Gemeinschaft vereinen. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der sozialistischen ökonomischen Integration und um die materiellen und kulturellen (Bedürfnisse ihrer Völker besser zu befriedigen, werden sie die gegenseitig vorteilhafte zwei- und mehrseitige wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, einschließlich der Zusammenarbeit iim Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, festigen und erweitern. Beide Seiten werden die langfristige Koordinierung und Abstimmung der.Volkswirtschaftspläne fortführen, die Spezialisierung und Kooperation in Produktion und Forschung erweitern, Perspektivmaßnahmen zur Entwicklung der wichtigsten Zweige von Wirtschaft, Wissenschaft und Technik abstimmen, die bei der Errichtung des Sozialismus und Kommunismus gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen austauschen und im Interesse der Erhöhung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion ein immer engeres Zusammenwirken der nationalen Wirtschaften beider Staaten sichern. Artikel 3 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden die Zusammenarbeit zwischen den Organen der Staatsmacht und den gesellschaftlichen Organisationen fördern, umfangreiche Verbindungen auf den Gebieten der Wissenschaft und Kultur, des Bildungswesens, der Literatur und Kirnst, der Presse, des Rundfunks, des Filmwesens und des Fernsehens, des Gesundheitswesens, des Umweltschutzes, des Tourismus, der Körperkultur und des Sports sowie auf anderen Gebieten entwickeln. Sie werden ebenso die Entwicklung von Kontakten zwischen den Werktätigen beider Länder fördern. Artikel 4 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden die weitere Entwicklung der brüderlichen Beziehungen zwischen allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft maximal fördern und stets im Geiste der Festigung ihrer Einheit und Geschlossenheit handeln. Sie erklären ihre Bereitschaft, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz und zur Verteidigung der historischen. Errungenschaften des Sozialismus, der Sicherheit und der Unabhängigkeit beider Länder zu treffen. A rtikel 5 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden auch künftig alle von ihnen abhängenden Maßnahmen zur konsequenten Verwirklichung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung, zur Erweiterung und Vertiefung des Entspannungsprozesses in den internationalen Beziehungen ergreifen und danach streben, den Kieg endgültig aus dem Leben der Völker zu verbannen. Sie werden alles daransetzen, um den internationalen Frieden und die Sicherheit der Völker gegen Anschläge aggressiver Kräfte des Imperialismus und der Reaktion zu schützen, das Wettrüsten einzustellen, zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung beizutragen, den Kolonialismus in all seinen Formen und Erscheinungen endgültig zu beseitigen und die von kolonialer Unterdrückung befreiten Staaten bei der Stärkung ihrer nationalen Unabhängigkeit und Souveränität zu unterstützen. Artikel 6 Die Hohen Vertragschließenden Seiten betrachten die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen in Europa als wichtigste Voraussetzung für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit und bringen die feste Entschlossenheit zum Ausdruck, gemeinsam und im Bündnis mit den anderen Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 14. Mai 1955 und in Übereinstimmung mit ihm die Unantastbarkeit der Grenzen der Teilnehmerstaaten dieses Vertrages, wie sie im Ergebnis des zweiten Weltkrieges und der Nachkriegsentwicklung entstanden sind, einschließlich der Grenzen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepniblik Deutschland, zu gewährleisten. Beide Seiten werden gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um jeglichen Erscheinungen des Revanchismus und Militarismus entgegenzuwirken, und die strikte Einhaltung der mit dem Ziel der Festigung der europäischen Sicherheit abgeschlossenen Verträge anstreben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Februar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, Nr. 1-14 v. 20.2.-30.12.1975, S. 1-292).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet, Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte außerhalb der Untersuchungshaftanstalten. Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den Vollzugsprozessen und -maßnahmen der Untersuchungshaft führt in der Regel, wie es die Untersuchungsergebnisse beweisen, über kleinere Störungen bis hin zu schwerwiegenden Störungen der Ord nung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft ergibt sich aus dem bisher Dargelegten eine erhöhte Gefahr, daß Verhaftete Handlungen unternehmen, die darauf ausqerichtet sind, aus den Untersuchunqshaftanstalten.

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