Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1975, Seite 215

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 215 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 215); Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 12. November 1975 215 § 8 Die Organisation, ihre Guthaben, Einkünfte und sonstigen Vermögenswerte genießen Befreiung a) von jeder direkten Steuer; die Organisation wird jedoch nicht die Befreiung von Steuern verlangen, die lediglich eine Vergütung für Leistungen öffentlicher Versorgungs-betriebe darstellen; b) von allen Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten und -be-schränkungen hinsichtlich der von der Organisation zu ihrem Dienstgebrauch ein- oder ausgeführten Gegenstände; die auf Grund dieser Befreiung eingeführten Gegenstände dürfen jedoch in dem Staat, in den sie eingeführt worden sind, nicht verkauft werden, es sei denn zu Bedingungen, denen die Regierung dieses Staates zugestimmt hat; c) von allen Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten und -be-schränkungen hinsichtlich ihrer Veröffentlichungen. § 9 Die Organisation beansprucht grundsätzlich keine Befreiung von Verbrauchsteuern und Verkaufsabgaben, die in den Preisen für bewegliche oder unbewegliche Güter inbegriffen sind; tätigt sie jedoch für ihren Dienstbedarf größere Einkäufe, bei denen derartige Steuern und Abgaben im Preis enthalten sind, so treffen die Vertragsstaaten dieser Konvention in jedem Fall, in dem dies möglich ist, geeignete Verwaltungsmaßnahmen für den Erlaß oder die Erstattung des Betrags dieser Steuern und Abgaben. Artikel IV Erleichterungen im Nachrichten verkehr § 10 Die Organisation genießt auf dem Hoheitsgebiet jedes Vertragsstaates dieser Konvention, soweit dies mit den diesen Staat bindenden internationalen Konventionen, Regelungen und Abmachungen vereinbart ist, für ihre amtliche Nachrichtenübermittlung eine nicht weniger günstige Behandlung, als die Regierung dieses Staates jeder anderen Regierung einschließlich deren diplomatischer Vertretung gewährt; dies bezieht sich auf Prioritäten, auf Gebühren für Postsendungen und Femmeldedienste und auf Pressegebühren für Mitteilungen an Presse und Rundfunk. § 11 Der amtliche Schriftverkehr und die sonstigen amtlichen Mitteilungen der Organisation unterliegen nicht der Zensur. Die Organisation hat das Recht, Verschlüsselungen zu verwenden sowie Schreiben und sonstige amtliche Mitteilungen durch Kuriere oder mit versiegeltem Kuriergepäck zu versenden und zu empfangen; hierfür gelten die gleichen Privilegien und Immunitäten wie für diplomatische Kuriere und diplomatisches Kuriergepäck. Dieser Paragraph schließt keineswegs aus, daß geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, die ein Vertragsstaat dieser Konvention und die Organisation in gegenseitigem Einvernehmen festlegen. Artikel V Vertreter der Mitglieder § 12 Den Vertretern der Mitglieder auf den von der Organisation einbenufenen Tagungen stehen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und auf der Reise zum und vom Tagungsort folgende Privilegien und Immunitäten zu: a) Immunität von Festnahme oder Haft, von der Beschlag- . nähme ihres persönlichen Gepäcks und von jeder Gerichtsbarkeit in bezug auf die von ihnen in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen einschließlich ihrer mündlichen und schriftlichen Äußerungen; b) die Unverletzlichkeit aller Papiere und Schriftstücke; c) das Recht, Verschlüsselungen zu verwenden sowie Papiere und sonstige Schriftstücke durch Kurier oder mit versiegeltem Kuriergepäck zu empfangen; d) Befreiung für sich selbst und ihre Ehegatten von Einwanderungsbeschränkungen, von der Meldepflicht für Ausländer und von allen Verpflichtungen zur öffentlichen Dienstleistung in dem Staat, den sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben besuchen oder durchreisen ; e) die gleichen Erleichterungen hinsichtlich der Währungsund Devisenbeschränkungen wie ausländischen Regie-rungsvertretem auf Dienstreisen; f) die gleichen Immunitäten und Erleichterungen hinsichtlich ihres persönlichen Gepäcks wie den in vergleichbarem Rang stehenden Mitgliedern diplomatischer Vertretungen. § 13 Um den Vertretern der Mitglieder der Organisation auf den von dieser einberufenen Tagungen volle Redefreiheit und völlige Unabhängigkeit bei der Ausübung ihres Amtes zu gewährleisten, wird ihnen auch nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit Immunität von der Gerichtsbarkeit bezüglich der von ihnen in Wahrnehmung ihrer Aufgaben vorgenommenen Handlungen einschließlich ihrer mündlichen und schriftlichen Äußerungen gewährt. § 14 Ist die Höhe einer Steuer von dem Aufenthalt abhängig, so gilt die Zeit, während der die Vertreter der Mitglieder der Organisation sich auf einer von dieser einberufenen Tagung zur Ausübung ihres Amtes in einem Mitgliedstaat befinden, nicht als Aufenthaltszeit. § 15 Diese Privilegien und Immunitäten werden den Vertretern der Mitglieder nicht zu ihrem persönlichen Vorteil gewährt, sondern um zu gewährleisten, daß sie ihre Tätigkeit im Rahmen der Organisation in völliger Unabhängigkeit ausüben können. Daher hat ein Mitglied nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Immunität seines Vertreters in allen Fällen aufzuheben, in denen sie nach seiner Auffassung verhindern würde, daß der Gerechtigkeit Genüge geschieht, und in denen sie ohne Beeinträchtigung des Zwecks, für den sie gewährt wird, aufgehoben werden kann. § 16 Die §§ 12, 13 und 14 können nicht gegenüber den Behörden des Staates geltend gemacht werden, dem die betreffende Person angehört oder den sie vertritt oder vertreten hat. Artikel VI Beamte § 17 Die Organisation teilt den Regierungen aller Vertragsstaaten dieser Konvention in regelmäßigen Abständen die Namen;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 215 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 215) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 215 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 215)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Februar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, Nr. 1-14 v. 20.2.-30.12.1975, S. 1-292).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften zu realisier! Die Inspirierung und Organisierung von Straftaten gemäß sind untrennbarer Bestandteil der Strategie des Gegners zur langfristigen Destabilisierung und Vernichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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