Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1975, Seite 214

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 214 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 214); 214 Gesetzblatt Teil II Nr. 10 - Ausgabetag.: 12. November 1975 (Übersetzung) Konvention über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Atomenergicorganisation In der Erwägung, daß Artikel XV.C des Statuts der Internationalen Atomenergieorganisation bestimmt, daß die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten, die in dem genannten Artikel erwähnt sind, in einer oder mehreren Sondervereinbarungen zwischen der Organisation, die zu diesem Zweck von dem nach den Weisungen des Gouverneursrates handelnden Generaldirektor vertreten wird, und den Mitgliedern festgelegt werden; In der Erwägung, daß gemäß Artikel XVI des Statuts eine Vereinbarung über die Beziehungen zwischen der Organisation und den Vereinten Nationen geschlossen worden ist; und In der Erwägung, daß die Vollversammlung der Vereinten Nationen in dem Bestreben, die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen und der mit diesen in vertraglicher Beziehung stehenden Organisationen nach Möglichkeit zu vereinheitlichen, die Konvention über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen angenommen hat, der zahlreiche Mitglieder der Vereinten Nationen beigetreten sind, hat der Gouverneursrat 1. ohne die im Rat vertretenen Regierungen festzulegen, den nachstehenden Wortlaut genehmigt, der im allgemeinen der Konvention über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen entspricht, und 2. ersucht die Mitglieder der Organisation, diese Konvention zu prüfen und gegebenenfalls anzunehmen. Artikel I Begriffsbestimmungen §1 In dieser Konvention: (i) bezeichnet der Ausdruck „Organisation“ die Internationale Atomenergieönganisation; (ii) bezeichnen die Worte „Vermögenswerte und Guthaben“ im Sinne des Artikels III auch Vermögenswerte und Mittel, welche die Organisation in Wahrnehmung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben verwahrt oder verwaltet; (iii) bezeichnet der Ausdruck „Vertreter der Mitglieder“ im Sinne der Artikel V und VIII alle Gouverneure, Vertreter, Stellvertreter, Berater, technischen Sachverständigen und Sekretäre von Delegationen; (iv) bezeichnet in den §§ 12, 13, 14 und 27 der Ausdruck „von der Organisation einberufene Tagungen“ die Tagungen 1. ihrer Generalkonferenz und ihres Gouverneursrates, 2. aller von der Organisation einberufenen internationalen Konferenzen, Kolloquien, Seminare und sonstigen Gruppen, 3. jedes Ausschusses eines dieser Gremien;'1 (v) bezeichnet der Ausdruck „Beamte der Organisation“ im Sinne der Artikel VI und IX den Generaldirektor und alle Mitglieder des Personals der Organisation mit Ausnahme der ortsansässigen Kräfte, die gegen Stundenlohn beschäftigt sind. Artikel II Rechtspersönlichkeit §2 Die Organisation besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie kann a) Verträge schließen, b) bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und darüber verfügen sowie c) vor Gericht auftreten. Artikel III Vermögenswerte, Mittel und Guthaben §3 Die Organisation, ihre Vermögenswerte und Guthaben genießen ohne Rücksicht darauf, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Befreiung von der Gerichtsbarkeit, soweit die Organisation nicht im Einzelfall hierauf ausdrücklich verzichtet. Ein soldier Verzicht erstreckt sich jedoch nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. §4 Die Räumlichkeiten der Organisation sind unverletzlich. Ihre Vermögenswerte und Guthaben sind ohne Rücksicht darauf, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jedem sonstigen Eingriff in Form einer Vollstreckungs-, Ver-waltungs-, Gerichts- oder Gesetzgebungsmaßnahme befreit. §5 Die Archive der Organisation sowie im allgemeinen alle ihr gehörenden oder in ihrem Besitz befindlichen Schriftstücke sind ohne Rücksicht darauf, wo sie sich befinden, unverletzlich. § 6 Die Organisation kann ohne jede Beschränkung durch finanzielle Uberwadningsmaßnahmen, Regelungen oder Moratorien a) Mittel, Gold und Devisen jeder Art besitzen und Konten in jeder Währung unterhalten; b) ihre Mittel, ihr Gold und ihre Devisen von einem Staat in einen anderen Staat oder innerhalb eines Staates frei transferieren und jegliche in ihrem Besitz befindlichen Devisen in jede andere Währung Umtauschen. A § 7 Bei der Ausübung der ihr in § 6 gewährten Rechte trägt die Organisation allen von der Regierung eines Vertragsstaates dieser Konvention erhobenen Vorstellungen Rechnung, soweit anzunehmen ist, daß ihnen ohne Beeinträchtigung der Belange der Organisation staitgegeben werden kann.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 214 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 214) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 214 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 214)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Februar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, Nr. 1-14 v. 20.2.-30.12.1975, S. 1-292).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X