Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1975, Seite 188

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 188 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 188); 188 Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 6. November 1975 Anlage IX Internationale Fernmelde-Union Die allgemeinen Bestimmungen finden ohne Änderung Anwendung, jedoch mit der Maßgabe, daß die Internationale Fernmelde-Union keine bevorzugte Behandlung hinsichtlich der in Artikel IV § 11 vorgesehenen „Erleichterungen im Nachrichtenverkehr“ für sich in Anspruch nimmt. Anlage XI Weltorganisation für Meteorologie Die allgemeinen Bestimmungen finden ohne Änderung Anwendung. Anlage XII Zwischenstaatliche Beratende Seeschiffahrtsorganisation (Revidierte Fassung vom 9. Juli 1968) (1) Die in Artikel VI § 21 der allgemeinen Bestimmungen erwähnten Privilegien, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen werden dem Generalsekretär der Organisation, dem Stellvertretenden Generalsekretär und dem Sekretär des Schiffssicherheitsausschusses mit der Maßgabe gewährt, daß der vorliegende Absatz das Mitglied, in dessen Hoheitsgebiet die Organisation ihren Sitz hat, nicht dazu verpflichtet, Artikel VI § 21 der allgemeinen Bestimmungen auf ihre Staatsangehörigen anzuwenden. (2) a) Sachverständige (mit Ausnahme von Beamten im Sinne des Artikels VI), die in Ausschüssen der Organisation tätig sind oder Aufträge für dieselbe erledigen, genießen fol- gende Privilegien und Immunitäten, soweit dies zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig ist, und zwar auch auf Reisen, die sie anläßlich ihrer Tätigkeit in Verbindung mit diesen Ausschüssen oder Aufträgen unternehmen: (i) Immunität von persönlicher Festnahme und von der Beschlagnahme ihres persönlichen Gepäcks; (ii) Immunität von jeder Gerichtsbarkeit in bezug auf die von ihnen in Wahrnehmung ihrer dienstlichen Tätigkeit vorgenommenen Handlungen einschließlich ihrer mündlichen und schriftlichen Äußerungen, und zwar auch dann, wenn sie nicht mehr in Ausschüssen der Organisation tätig sind und keine Aufträge mehr für dieselbe erledigen; (iii) in bezug auf Währungs- und Devisenbeschränkungen und auf ihr persönliches Gepäck die gleichen Erleichterungen wie Beamte ausländischer Regierungen in vorübergehender amtlicher Mission; (iv) Unverletzlichkeit aller Papiere und Schriftstücke, die sich auf ihre Arbeit im Dienst der Organisation beziehen; (v) das Recht, für ihren Verkehr mit der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrtsorganisation Verschlüsselungen zu verwenden und Schriftstücke durch Kurier oder in versiegelten Behältern zu empfangen. Der in § 12 Absatz 3 der allgemeinen Bestimmungen niedergelegte Grundsatz findet auf die Ziffern iv und v Anwendung. b) Die Privilegien und Immunitäten werden den Sachverständigen im Interesse der Organisation und nicht Zu ihrem persönlichen Vorteil gewährt. Die Organisation ist berechtigt und verpflichtet, die Immunität eines Sachverständigen in allen Fällen aufzuheben, in denen sie nach ihrer Auffassung verhindern würde, daß der Gerechtigkeit Genüge geschieht, und in denen sie ohne Schädigung der Interessen der Organisation aufgehoben werden kann. CONVENTION ON TBE PRIVILEGES AND IMMUNITIES OF THE SPECIALIZED AGENCIES Approved by the General Assembly of the United Nations on 21 November 1947 Whereas the General Assembly of the United Nations adopted on 13 February 1946 a resolution contemplating the unification as far as possible of the privileges and immunities enjoyed by the United Nations and by the various specialized agencies; and Whereas consultations concerning the implementation of the aforesaid resolution have taken place between the United Nations and the specialized agencies; Consequently, by resolution 179 (II) adopted on 21 November 1947, the General Assembly has approved the following Convention, which is submitted to the specialized agencies for acceptance and to every Member of the United Nations and to every other State member of one or more of the specialized agencies for accession. Article I DEFINITION AND SCOPE Section 1 In this Convention: (i) The words “standard clauses” refer to the provisions of articles II to IX. (Ü) The words “specialized agencies” mean: (a) The International Labour Organization; (b) The Food and Agriculture Organization of the United Nations; (c) The United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization; (d) The International Civil Aviation Organization; (e) The International Monetary Fund; Ö) The International Bank for Reconstruction and Development; (g) The World Health Organization; (h) The Universal Postal Union; (i) The International Telecommunication Union; and, O’) Any other agency in relationship with the United Nations in accordance with Articles 57 and 63 of the Charter. (iii) The word “Convention” means, in relation to any particular specialized agency, the standard clauses as modified by the final (or revised) text of the annex transmitted by that agency in accordance with sections 36 and 38. (iv) For the purposes of article III, the words “property and assets” shall also include property and funds administered by a specialized agency in furtherance of its constitutional functions. (v) For the purposes of articles V and VII, the expression “representatives of members” shall be deemed to include all representatives, alternates, advisers, technical experts and secretaries of delegations.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Februar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, Nr. 1-14 v. 20.2.-30.12.1975, S. 1-292).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Bekämpfung der ökonomischen Spionage der imperialistischen Geheimdienste Lektion Reg. Hempel, Die Wirksamkeit moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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