Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1975, Seite 185

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 185 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 185); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 6. November 1975 185 werden. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen teilt jedem Staat, der Partei dieser Konvention ist, die getroffenen Verwaltungsvereinbarungen mit. § 27 Die für die Beamten der Spezialorganisationen ausgestellten Passierscheine der Vereinten Nationen werden von den Staaten, die Parteien dieser Konvention sind, als gültige Reiseausweise anerkannt. § 28 Die Anträge der Beamten der Spezialorganisationen, die Inhaber von Passierscheinen der Vereinten Nationen sind, auf Erteilung von Visa (falls solche erforderlich sind) sind in möglichst kurzer Frist zu bearbeiten, sofern ihnen eine Bescheinigung beiliegt, daß diese Beamten für eine Spezialorganisation reisen. Den Inhabern dieser Passierscheine sind Erleichterungen zur Beschleunigung der Reise zu gewähren. § 29 Ähnliche Erleichterungen, wie die in § 28 erwähnten, werden den Sachverständigen und sonstigen Personen gewährt, die, ohne im Besitz eines Passierscheins der Vereinten Nationen zu sein, Inhaber einer Bescheinigung sind, in der bestätigt wird, daß sie im Auftrag einer Spezialorganisation reisen. § 30 Die Generaldirektoren der Spezialorganisationen, die stellvertretenden Generaldirektoren, Abteilungsleiter und sonstigen Beamten in einem Range, der mindestens demjenigen eines Abteilungsleiters der Spezialorganisationen entspricht, genießen die gleichen Reiseerleichterungen wie Mitglieder diplomatischer Vertretungen vergleichbaren Ranges, wenn sie für Spezialorganisationen reisen und mit einem Passierschein der Vereinten Nationen versehen sind. Artikel IX Schlichtung von Streitigkeiten § 31 Jede Spezialorganisation hat geeignete Verfahren vorzusehen zur Schlichtung a) von Streitigkeiten auf dem Gebiet des Vertragsrechts oder von anderen privatrechtlichen Streitigkeiten, an denen die Spezialorganisation beteiligt ist; b) von Streitigkeiten, an denen ein Beamter einer Spezialorganisation beteiligt ist, der im Hinblick auf seine dienstliche Stellung Immunität genießt, falls diese Immunität nicht gemäß den Bestimmungen des § 22 aufgehoben wurde. § 32 Jeder Streitfall über die Auslegung oder Anwendung dieser Konvention ist beim Internationalen Gerichtshof anhängig zu machen, es sei denn, daß die Parteien im Einzelfall ein anderes Schlichtungsverfahren vereinbaren. Kommt es zu einem Streitfall zwischen einer der Spezialorganisationen einerseits und einem Mitgliedstaat andererseits, so ist ein Gutachten über jede aufgeworfene Rechtsfrage gemäß Artikel 96 der Charta und Artikel 65 des Statuts des Gerichtshofes sowie der zwischen den Vereinten Nationen und der beteiligten Spezial-organisatlon geschlossenen Abkommen einzuholen. Das Gutachten des Gerichtshofes wird von den Parteien als bindend anerkannt. Artikel X Anhänge and Anwendung der Konvention auf die einzelnen Spezialorganisationen § 33 Die allgemeinen Vorschriften finden auf jede Spezialorganisation Anwendung, vorbehaltlich aller Abänderungen, die sich aus dem endgültigen (oder revidierten) Wortlaut des auf die jeweilige Spezialorganisation bezüglichen Anhangs nach Maßgabe der §§ 36 und 38 ergeben. § 34 Die Bestimmungen der Konvention sind für jede Spezialorganisation unter Berücksichtigung der Aufgaben, die ihr durch ihre Satzung übertragen sind, auszulegen. § 35 Die Entwürfe der Anhänge 1 bis 9 stellen Empfehlungen an die darin namentlich bezeichneten Spezialorganisationen dar. Einer in § 1 nicht genannten Spezialorganisation übermittelt der Generalsekretär den Entwurf eines Anhangs, der vom Wirtschafts- und Sozialrat empfohlen wird. §36 Der endgültige Wortlaut jedes Anhangs ist der von der jeweiligen Spezialorganisation gemäß dem in ihrer Satzung vorgeschriebenen Verfahren genehmigte Wortlaut. Jede Spezialorganisation übermittelt dem Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Kopie des von ihr genehmigten Anhangs, der an die Stelle des in § 35 bezeichneten Entwurfs tritt. § 37 Die vorliegende Konvention wird auf eine Spezialorganisation anwendbar, sobald sie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen den endgültigen Wortlaut des sie betreffenden Anhangs übermittelt und ihm mitgeteilt hat, daß sie die durch den Anhang geänderten allgemeinen Bestimmungen annimmt und sich verpflichtet, die §§ 8, 18, 22, 23, 24, 31, 32, 42 und 45 (vorbehaltlich der Änderungen des § 32, die etwa erforderlich sind, damit der endgültige Wortlaut des Anhangs der Satzung der Spezialorganisation entspricht) sowie alle Bestimmungen des Anhangs, die der Spezialorganisation Verpflichtungen auf erlegen, in Kraft zu setzen. Der Generalsekretär übersendet allen Mitgliedern der Vereinten Nationen sowie allen sonstigen Staaten, die Mitglieder der Spezialorganisation sind, beglaubigte Abschriften aller Anhänge, die ihm gemäß diesem Paragraph, und die revidierten Anhänge, die ihm gemäß § 38 übermittelt worden sind. § 38 Nimmt eine Spezialorganisation, nachdem sie den endgültigen Wortlaut eines Anhangs gemäß § 36 übermittelt hat, nach ihrem satzungsmäßigen Verfahren gewisse Änderungen dieses Anhangs an, so übermittelt sie den revidierten Wortlaut des Anhangs dem Generalsekretär der Vereinten Nationen. § 39 Die Bestimmungen dieser Konvention beschränken und beeinträchtigen in keiner Weise die Privilegien und Immunitäten, die von einem Staat einer Spezialorganisation mit Rücksicht auf die Errichtung ihres Sitzes oder ihrer Zweigstellen in dem Gebiet dieses Staates bereits gewährt worden sind oder in Zukunft gewährt werden. Die vorliegende Konvention darf nicht dahin ausgelegt werden, daß sie zusätzliche Vereinbarungen zwischen einem Mitgliedstaat und einer Spezialorganisation verbietet, mit denen bezweckt wird, die Bestimmungen dieser Konvention zu ergänzen oder die dadurch gewährten Privilegien und Immunitäten zu erweitern oder zu begrenzen. § 40 Die allgemeinen Vorschriften dieser Konvention in der Fassung, die sie durch etwaige Abänderungen in dem endgültigen Wortlaut des von den Spezialorganisationen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen gemäß § 36 (oder nach Revision gemäß § 38) übermittelten Anhangs erfahren haben, müssen mit den jeweils geltenden Satzungen der Spezial Organisationen übereinstimmen. Ist hierzu eine Satzungsänderung erforderlich, so ist der Änderung nach Maßgabe des satzungs-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Februar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, Nr. 1-14 v. 20.2.-30.12.1975, S. 1-292).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Koordinierungstätigkeit der Leiter, Das gilt in besonderem Maße für die operative Personenaufklärung als einem Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist -wer?.

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