Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1975, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 166); 166 Gesetzblatt Teil II Nr. 8 Ausgabetag: 30. Oktober 1975 (Übersetzung) Konvention über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen Angenommen von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 13. Februar 1946 Da Artikel 104 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt, daß die Organisation auf dem Hoheitsgebiet jedes ihrer Mitglieder die Rechtsstellung genießt, die für die Ausübung ihrer Funktionen und die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich, ist, und da Artikel 105 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt, daß die Organisation auf dem Hoheitsgebiet jedes ihrer Mitglieder diejenigen Privilegien und Immunitäten genießt, die für die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich sind, und daß die Vertreter der Mitglieder der Vereinten Nationen und die Beamten der Organisation gleichfalls die Privilegien und Immunitäten genießen, die für die unabhängige Ausübung ihrer mit der Tätigkeit der Organisation zusammenhängenden Funktionen erforderlich sind; hat die Vollversammlung mit einer am 13. Februar 1946 angenommenen Resolution die folgende Konvention gebilligt und jedem Mitglied der Vereinten Nationen vorgeschlagen, ihr beizutreten. Kapitel I Rechtspersönlichkeit Artikel 1 Die Organisation der Vereinten Nationen besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat die Fähigkeit, a) Verträge zu schließen; b) unbewegliches und bewegliches Eigentum zu erwerben und zu veräußern; c) gerichtliche Verfahren einzuleiten. Kapitel II Vermögenswerte, Mittel und Guthaben Artikel 2 TDie Organisation der Vereinten Nationen, ihr Eigentum und ihre Vermögenswerte, wo immer sie gelegen sind und in wessen Händen sie sich befinden, genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit, es sei denn, daß die Organisation in einem Einzelfall ausdrücklich auf diese Immunität verzichtet hat. Ein Verzicht auf die Immunität erstreckt sich jedoch nicht auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Artikel 3 Die Räumlichkeiten der Organisation sind unverletzlich. Die Vermögenswerte und Guthaben der Organisation, wo immer sie gelegen sind und in wessen Händen sie sich befinden, sind der Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jedem sonstigen Eingriff in Form einer Vollstrek-kungs-, Verwaltungs-, Gerichts- oder Gesetzgebungsmaßnahme entzogen. Artikel 4 Die Archive der Organisation und alle ihr gehörigen oder in ihrem Besitz befindlichen Schriftstücke sind unverletzlich, wo immer sie sich befinden. , Artikel 5 Ohne durch finanzielle Uberwachungsmaßnahmen, Regelungen oder Moratorien irgendwelcher Art behindert zu sein, kann die Organisation a) Mittel, Gold oder Devisen jeglicher Art besitzen und Konten in allen Währungen unterhalten; b) ihre Mittel, ihr Gold oder ihre Devisen von einem Land in ein anderes Land oder innerhalb eines Landes frei transferieren und alle in ihrem Besitz befindlichen Devisen in jede andere Währung tauschen. Artikel 6 Bei der Ausübung der ihr im Artikel 5 gewährten Rechte berücksichtigt die Organisation der Vereinten Nationen alle Vorstellungen, die von der Regierung eines Mitgliedstaates erhöben werden, soweit anzunehmen ist, daß ihnen ohne Beeinträchtigung der Belange der Organisation stattgegeben werden kann. Artikel 7 Die Organisation der Vereinten Nationen, ihre Guthaben, Einkünfte und sonstigen Vermögenswerte sind befreit a) von allen direkten Steuern; die Organisation wird keine Befreiung von Steuern beanspruchen, die lediglich eine Vergütung für Leistungen öffentlicher Versorgungs-betriebe sind; b) von allen Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten und -be-schränkungen hinsichtlich der von der Organisation der Vereinten Nationen für ihren amtlichen Gebrauch ein-oder ausgeführten Gegenstände. Die auf Grund dieser Befreiung eingeführten Gegenstände dürfen jedoch in dem Staat, in den sie eingeführt worden sind, nicht- verkauft werden, es sei denn zu Bedingungen, denen die Regierung dieses Landes zugestimmt hat; c) von allen Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten und -be-schränkungen hinsichtlich ihrer Veröffentlichungen. Artikel 8 Die Organisation der Vereinten Nationen beansprucht grundsätzlich keine Befreiung von Verbrauchssteuern und Verkaufsabgaben, die in den Preisen für bewegliche und unbewegliche Güter einbegriffen sind; falls jedoch die Organisation für ihren amtlichen Bedarf größere Einkäufe von Gütern vomimmt, bei denen derartige Steuern und Abgaben im Preis enthalten sind, so werden die Mitglieder, wann immer möglich, geeignete Verwaltungsmiaßnahmen bezüglich des Erlasses oder der Erstattung des Betrages dieser Steuern oder Abgaben treffen. Kapitel III Erleichterungen im Nachrichtenverkehr Artikel 9 Die Organisation der Vereinten Nationen genießt auf dem Hoheitsgebiet jedes ihrer Mitglieder für ihren amtlichen Nachrichtenverkehr keine weniger vorteilhafte Behandlung, als sie von der Regierung dieses Mitgliedes jeder anderen Regierung einschließlich deren diplomatischen Missionen bezüglich Prioritäten, Tarife und Gebühren für Brief Sendungen, Kabelgramme, Telegramme, Funktelegramme, Funkbilder, Fernsprechverbindungen und sonstige Nachrichtenverbindungen sowie bezüglich der Pressetarife für Presse- und Rundfunkinformationen gewährt werden. Der amtliche Schriftverkehr und die übrigen amtlichen Nachrichtenverbindungen der Organisation unterliegen keiner Zensur. Artikel 10 Die Organisation der Vereinten Nationen hat das Recht, Verschlüsselungen zu verwenden sowie ihren Schriftverkehr durch Kufiere oder mit Kuriergepäck zu versenden und zu empfangen; diese genießen die gleichen Privilegien und Immunitäten wie die diplomatischen Kuriere und das Kuriergepäck.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 166) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, S. 166)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Februar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1975 (GBl. DDR ⅠⅠ 1975, Nr. 1-14 v. 20.2.-30.12.1975, S. 1-292).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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