Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 64

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 64 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 64); 64 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 26. Februar 1974 Artikel 41 1. Ein Teilnehmerstaat dieser Konvention kann gemäß diesem Artikel jederzeit erklären, daß er die Kompetenz des Komitees anerkennt, Mitteilungen darüber, daß ein Teilnehmerstaat behauptet, daß ein anderer Teilnehmerstaat seine Verpflichtungen gemäß dieser Konvention nicht erfüllt, entgegenzunehmen und zu prüfen. Mitteilungen aufgrund dieses Artikels können nur dann entgegengenommen und geprüft werden, wenn sie ein Teilnehmerstaat unterbreitet, der in einer Erklärung die Kompetenz des Komitees in bezug auf sich selbst anerkannt hat. Das Komitee darf keine Mitteilung annehmen, die einen Teilnehmerstaat betrifft, der keine solche Erklärung abgegeben hat. Entsprechend diesem Artikel entgegengenommene Mitteilungen werden wie folgt behandelt: a) Wenn ein Teilnehmerstaat dieser Konvention der Ansicht ist, daß ein anderer Teilnehmerstaat die Festlegungen dieser Konvention nicht verwirklicht, kann er diesen Teilnehmerstaat in schriftlicher Form darauf aufmerksam machen. Innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung soll der empfangende Staat dem Staat, der die Mitteilung gemacht hat, in schriftlicher Form eine Erklärung oder eine andere Stellungnahme zur Klärung der Angelegenheit zukommen lassen, in der je nach Möglichkeit und Angemessenheit Bezug auf die in dem betreffenden Lande angewandten oder zur Verfügung stehenden Verfahren und Rechtsmittel in dieser Angelegenheit zu nehmen ist. b) Wenn die Angelegenheit nicht innerhalb von sechs Mo-. naten nach Eingang der ersten Mitteilung beim empfangenden Staat zur Zufriedenheit beider betreffender Teilnehmerstaaten beigelegt ist, hat jeder der beiden Staaten das Recht, die Angelegenheit dem Komitee zu unterbreiten, indem er das Komitee und den anderen Staat davon in Kenntnis setzt. c) Das Komitee behandelt die ihm unterbreitete Angelegenheit erst, nachdem es sich vergewissert hat, daß alle verfügbaren inneren Rechtsmittel in dieser Angelegenheit genutzt und erschöpft wurden, entsprechend den allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts. Diese Regel trifft nicht zu in Fällen, in denen die Anwendung der Rechtsmittel ungebührlich hinausgezögert wird. d) Wenn Mitteilungen, wie sie in diesem Artikel vorgesehen sind, zur Diskussion stehen, tagt das Komitee in geschlossenen Sitzungen. e) Unter Beachtung der Festlegungen in Unterabsatz c) soll das Komitee den betreffenden Teilnehmerstaaten seine guten Dienste anbieten, um eine freundschaftliche Lösung der Angelegenheit auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die in dieser Konvention anerkannt sind, zu erreichen. f) Wenn dem Komitee eine Angelegenheit unterbreitet wird, kann es die betreffenden in Unterabsatz b) genannten Teilnehmerstaaten auffordern, jede sachdienliche Information zu liefern. g) Die betreffenden in Unterabsatz b) genannten Teilnehmerstaaten haben das Recht, anwesend zu sein, wenn die Angelegenheit im Komitee behandelt wird. Sie können mündliche bzw. schriftliche Vorlagen machen. h) Das Komitee unterbreitet innerhalb von 12 Monaten nach dem Tage der Notifizierung gemäß Unterabsatz b) einen Bericht: (i) Wenn nach den Bedingungen von Unterabsatz e) eine Einigung erzielt wurde, beschränkt sich das Komitee in seinem Bericht auf eine kurze Darstellung der Tatsachen und der erzielten Regelung; (ii) Wenn nach den Bedingungen von “Unterabsatz e) keine Einigung erzielt wurde, beschränkt sich das Komitee in seinem Bericht auf eine kurze Darstellung der Tatsachen; die schriftlichen Vorlagen und die Niederschrift der mündlichen Vorlagen seitens der betreffenden Teilnehmerstaaten sind dem Bericht beizufügen. In jedem Falle ist der Bericht den betreffenden Teilnehmerstaaten zu übermitteln. 2. Die Festlegungen dieses Artikels treten in Kraft, wenn zehn Teilnehmerstaaten dieser Konvention Erklärungen gemäß Absatz 1 dieses Artikels abgegeben haben. Diese Erklärungen werden von den Teilnehmerstaaten beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, der Abschriften davon den anderen Teilnehmerstaaten übermittelt. Eine Erklärung kann jederzeit zurückgezogen werden, indem der Generalsekretär davon in Kenntnis gesetzt wird. Eine solche Zurücknahme soll nicht die Behandlung einer Angelegenheit beeinträchtigen, die Gegenständ einer bereits aufgrund dieses Artikels erfolgten Mitteilung ist; wenn der Generalsekretär von der Zurücknahme der Erklärung bereits in Kenntnis gesetzt worden ist, soll keine weitere Mitteilung von seiten eines Staates entgegengenommen werden, wenn der betreffende Teilnehmerstaat keine neue Erklärung abgegeben hat. Artikel 42 % 1. a) Wenn eine dem Komitee nach Artikel 41 unterbreitete Angelegenheit nicht zur Zufriedenheit der betreffenden Teilnehmerstaaten geregelt wird, kann das Komitee nach vorheriger Zustimmung der betreffenden Teilnehmerstaaten eine ad hoc Schlichtungskommission (im folgenden „Kommission“ genannt) ernennen. Die guten Dienste dieser Kommission sollen den betreffenden Teilnehmerstaaten zur Verfügung stehen, um eine freundschaftliche Lösung der Angelegenheit auf der Basis der Achtung dieser Konvention zu erreichen. b) Die Kommission soll aus fünf, für die betreffenden Teilnehmerstaaten annehmbaren Personen bestehen. Wenn die betreffenden Teilnehmerstaaten innerhalb von drei Monaten keine Einigung zur gesamten oder teilweisen Zusammensetzung der Kommission erzielen, sind die Mitglieder der Kommission, über die keine Einigung erzielt wurde, in geheimer Abstimmung durch Zweidrittelmehrheit des Komitees aus den Reihen seiner Mitglieder zu wählen. 2. Die Mitglieder der Kommission amtieren in ihrer persönlichen Eigenschaft. Sie sollen keine Staatsbürger der betreffenden Teilnehmerstaaten oder eines Staates sein, der dieser Konvention nicht angehört, oder eines Teilnehmerstaates, der keine Erklärung gemäß Artikel 41 abgegeben hat. 3. Die Kommission wählt ihren eigenen Vorsitzenden und beschließt ihre eigenen Verfahrensregeln. 4. Die Zusammenkünfte der Kommission sind im Regelfälle in das Hauptquartier der Vereinten Nationen oder in den Genfer Sitz der Vereinten Nationen einzuberufen. Sie können jedoch auch an anderen geeigneten Orten stattfinden, die die Kommission in Konsultation mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den betreffenden Teilnehmerstaaten beschließt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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