Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 63

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 63 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 63); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 26. Februar 1974 63 ersten Wahl gewählten Mitgliedern, läuft jedoch nach zwei Jahren ab; die Namen dieser neun Mitglieder werden unmittelbar nach der ersten Wahl vom Vorsitzenden der in Artikel 30, Absatz 4, genannten Zusammenkunft durch das Los ermittelt. 2. Wahlen bei Ablauf der Amtszeit sind in Übereinstimmung mit den vorhergehenden Artikeln dieses Teils der vorliegenden Konvention durchzuführen. Artikel 33 1. Wenn nach einhelliger Meinung der anderen Mitglieder t ein Komiteemitglied aus anderen Gründen als einer zeitweisen Abwesenheit seinen Funktionen nicht mehr nachkommt, setzt der Vorsitzende des Komitees den Generalsekretär der Vereinten Nationen davon in Kenntnis. Der Generalsekretär erklärt dann den Sitz dieses Mitgliedes für vakant. v 2. Im Todesfälle oder bei Rücktritt eines Komiteemitgliedes setzt der Vorsitzende den Generalsekretär der Vereinten Nationen unverzüglich davon in Kenntnis. Der Generalsekretär erklärt den Sitz für vakant mit Wirkung vom Todestage oder dem Tage an, da der Rücktritt wirksam wird. Artikel 34 1. Wenn gemäß Artikel 33 ein Sitz für vakant erklärt wird und wenn die Amtszeit des zu ersetzenden Mitgliedes nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Erklärung der Vakanz ausläuft, setzt der Generalsekretär der Vereinten Nationen jeden Teilnehmerstaat dieser Konvention davon in Kenntnis. Die Teilnehmerstaaten können gemäß Artikel 29 innerhalb von zwei Monaten Nominierungen zur Neubesetzung des vakanten Sitzes einreichen. ■ 2. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen stellt eine in alphabetischer Reihenfolge angeordnete Liste der auf diese Weise nominierten Personen zusammen und unterbreitet sie den Teilnehmerstaaten dieser Konvention. Die Wahl zur Neubesetzung des vakanten Sitzes findet dann in Übereinstimmung mit den entsprechenden Festlegungen in diesem Teil der vorliegenden Konvention statt. 3. Ein Komiteemitglied, das auf einen entsprechend Arti- . kel 33 für vakant erklärten Sitz gewählt wird, übt das Amt für die verbleibende Amtszeit des Mitgliedes aus, durch das nach den Festlegungen in diesem Artikel der Sitz im Komitee frei geworden ist. Artikel 35 Im Hinblick auf die Bedeutung der dem Komitee obliegenden Verpflichtungen sind den Mitgliedern des Komitees mit Billigung der Vollversammlung der Vereinten Nationen Einkünfte aus den Mitteln der Vereinten Nationen zu solchen Bedingungen auszuzahlen, wie es die Vollversammlung festlegt. Artikel 36 c Der Generalsekretär der Vereinten Nationen stellt die erforderlichen Mitarbeiter und Einrichtungen für eine wirksame Ausübung der Funktionen des Komitees gemäß dieser Konvention zur Verfügung. Artikel 37 1. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen beruft die Eröffnungssitzung des Komitees in das Hauptquartier der Vereinten Nationen ein. 2. Nach dieser Eröffnungssitzung tagt das Komitee zu den in seinen Verfahrensregeln festgesetzten Zeiten. 3. Das Komitee tagt normalerweise im Hauptquartier der Vereinten Nationen oder im Genfer Sitz der Vereinten Nationen. Artikel 38 Vor Beginn seiner Tätigkeit erklärt jedes Komiteemitglied in einer öffentlichen Komiteesitzung feierlich, daß es seine Funktionen unparteiisch und gewissenhaft ausüben wird. Artikel 39 1. Das Komitee wählt seine Beamten für die Zeit von zwei Jahren. Sie können wiedergewählt werden. 2. Das Komitee legt seine eigenen Verfahrensregeln fest, wobei diese Regeln unter anderem folgendes beinhalten sollen: a) 12 Mitglieder bilden eine beschlußfähige Anzahl; b) Die Beschlüsse des Komitees sind durch. Mehrheitsbeschluß der anwesenden Mitglieder zu fassen. Artikel 40 1. Die Teilnehmerstaaten dieser Konvention verpflichten sich, Berichte über die von ihnen getroffenen Maßnahmen zur Verwirklichung der hierin anerkannten Rechte und über den bei der Wahrnehmung jener Rechte erzielten Fortschritt zu übermitteln und zwar: a) innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten dieser Konvention für die betreffenden Teilnehmerstaaten; b) danach zu jedem vom Komitee gewünschten Zeitpunkt. 2. Alle Berichte sind dem Generalsekretär der Vereinten Nationen einzureichen, der sie dem Komitee zur Begutachtung übergibt. Die Berichte sollen auf eventuelle Faktoren und Schwierigkeiten hinweisen, die sich auf die Durchführung dieser Konvention auswirken. 3. Nach Konsultation mit dem Komitee kann der Generalsekretär der Vereinten Nationen den betreffenden Spezialorganisationen Abschriften von Auszügen aus Berichten übergeben, die in deren Kompetenzbereich fallen. 4. Das Komitee studiert die von den Teilnehmerstaaten dieser Konvention eingereichten Berichte. Es verteilt seine Berichte und die von ihm für geeignet erachteten allgemeinen Kommentare an die Teilnehmerstaaten. Das Komitee kann diese Kommentare und die Abschriften der Berichte, die von den Teilnehmerstaaten dieser Konvention eingegangen sind, auch dem Wirtschafts- und Sozialrat übermitteln. 5. Die Teilnehmerstaaten dieser Konvention können dem Komitee zu allen gemäß Absatz 4 dieses Artikels abgegebenen Kommentaren ihre Bemerkungen mitteilen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Informatioastätigkeit, tragen die mittleren leitenden Kader mit dazu bei, die Qualität der Koordinierung bei Transporten weiter zu erhöhen und auf die wachsenden.

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