Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 522

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 522 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 522); 522 Gesetzblatt Teil II Nr. 28 Ausgabetag: 30. Dezember 1974 die die Verfahrensregeln als notwendig vorschreiben, um der Organisation die Ausübung ihrer Funktionen im Rahmen des Abkommens zu ermöglichen. Artikel 26 Arbeitsnormen Die Mitglieder sichern, daß in ihren jeweiligen Zuckerindustrien gerechte Arbeitsnormen gewahrt werden, und bemühen sich soweit wie möglich, den Lebensstandard der Land- und Industriearbeiter in den verschiedenen Zweigen der Zuckerproduktion und der Zuckerrohr- und Zuckerrüben-anbauer zu verbessern. KAPITEL VH - JAHRESÜBERSICHT UND MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DES KONSUMS Artikel 27 J ahresübersicht 1. Der Rat überprüft in jedem Kalenderjahr die Entwicklungen auf dem Zuckermarkt und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft einzelner Länder. 2. Der Bericht von jeder Jahresübersicht wird in einer solchen Form und auf solche Weise veröffentlicht, wie sie der Rat beschließt. . Artikel 28 Maßnahmen zur Förderung des Konsums 1. Unter Beachtung der entsprechenden Ziele des Abschlußdokumentes der ersten UNCTAD-Tagung unternimmt jedes Mitglied die Schritte, von denen es annimmt, daß sie zur Förderung des Zuckerverbrauchs und zur Beseitigung von Hindernissen, die die Steigerung des Zuckerverbrauchs beschränken, geeignet sind. Dabei berücksichtigt jedes Mitglied die Auswirkungen von Zollgebühren, inländischen Steuern und fiskalischen Gebühren sowie quantitativen oder anderen Beschränkungen auf den Zuckerverbrauch und alle anderen wichtigen Faktoren, die für eine Einschätzung der Lage relevant sind. 2. Jedes Mitglied informiert den Rat periodisch über die Maßnahmen, die es gemäß Absatz 1 dieses Artikels ergriffen hat, und über derem Auswirkungen. 3. Der Rat bildet ein Komitee für Zuckerkonsum, das sowohl aus exportierenden wie aus importierenden Mitgliedern besteht. 4. Das Komitee untersucht solche Angelegenheiten, wie: a) die Auswirkungen der Verwendung irgendeiner Form von Zuckerersatz, einschließlich anderen Süßstoffen, auf den Zuckerverbrauch; b) die relative Steuerbehandlung von Zucker und anderen Süßstoffen; c) die Auswirkungen von i) Besteuerung und restriktiven Maßnahmen, ii) ökonomischen Bedingungen und insbesondere Zahlungsbilanzschwierigkeiten und iii) klimatischen und anderen Bedingungen auf den Zuckerverbrauch in verschiedenen Ländern; d) Wege zur Förderung des Verbrauchs, insbesondere in Ländern, in denen der Pro-Kopf-Verbrauch niedrig ist; e) Zusammenarbeit mit Organen, die mit der Erhöhung des Zuckerverbrauchs und des Verbrauchs anderer verwandter Nahrungsmittel zu tun haben; f) Erforschung neuer Verwendungsmöglichkeiten für Zuk-ker, seine Nebenprodukte und die Pflanzen aus denen er hergestellt wird, und legt dem Rat die Empfehlungen vor, hinsichtlich derer es geeignete Schritte von seiten der Mitglieder oder des Rates für wünschenswert hält. KAPITEL VIII - STREITIGKEITEN UND BESCHWERDEN Artikel 29 Streitigkeiten 1. Alle Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung des Abkommens, die nicht zwischen den beteiligten Mitgliedern geregelt werden, werden auf Wunsch eines an den Streitigkeiten beteiligten Mitglieds zur Entscheidung an den Rat weitergeleitet. 2. In jedem Falle, wenn ein Streit gemäß Absatz 1 dieses Artikels an den Rat weitergeleitet worden ist, kann eine Mehrheit von Mitgliedern, die nicht weniger als ein Drittel der Gesamtsummen besitzt, den Rat nach Diskussion auffordem, die Meinung eines gemäß Absatz 3 dieses Artikels gebildeten Beratungsgremiums zu dem umstrittenen Punkt einzuholen, bevor er seine Entscheidung fällt. 3. a) Wenn der Rat nicht einstimmig etwas anderes ver- einbart, besteht das Gremium aus fünf Personen, und zwar: i) zwei Personen, die von den exportierenden Mitgliedern benannt werden, und von denen eine umfassende Erfahrungen in den umstrittenen analogen Fragen hat und die andere juristische Autorität und Erfahrung besitzt; ii) zwei entsprechende Personen, die von den importierenden Mitgliedern benannt werden, und üi) einem Vorsitzenden, der einstimmig von den vier unter i) und ii) genannten Personen gewählt wird, oder, wenn diese sich nicht einigen können, vom Vorsitzenden des Rates. b) Bürger von Mitgliedern und Nichtmitgliedern kommen für eine Tätigkeit in dem Beratungsgremium in Frage. c) Für das Beratungsgremium benannte Personen handeln in ihrer Eigenschaft als Person und ohne Anweisung von irgendeiner Regierung. d) Die Kosten des Beratungsgremiums werden von der Organisation getragen. 4. Die Meinung des Beratungsgremiums und die Begründung dafür werden dem Rat vorgelegt, und der Rat entscheidet nach Berücksichtigung aller relevanten Informationen den Streit durch Sonderabstimmung. Artikel 30 Maßnahmen des Rates in bezug auf Beschwerden und die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Mitglieder 1. Jede Beschwerde darüber, daß ein Mitglied seinen Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens nicht nachgekommen ist, wird auf Wunsch des beschwerdeführenden Mitglieds an den Rat weitergeleitet, der nach vorheriger Konsultation mit dem betreffenden Mitglied in der Sache eine Entscheidung trifft. 2. Jede Entscheidung des Rates, daß ein Mitglied seine Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens verletzt hat, erfolgt durch verteilte einfache Mehrheitsabstimmung und enthält Angaben über die Art der Verletzung. 3. .Wenn der Rat im Ergebnis einer Beschwerde oder auf andere Art feststellt, daß ein Mitglied das Abkommen gebrochen hat, kann er unbeschadet anderer Maßnahmen dieser Art, die in anderen Artikeln dieses Abkommens speziell vorgesehen sind, durch Sonderabstimmung: a) die Stimmrechte des Mitglieds im Rat und im Exekutivkomitee suspendieren und, wenn er das für notwendig hält; b) weitere Rechte dieses Mitglieds suspendieren, einschließlich des Rechts der Wählbarkeit für eine Funktion oder der Ausübung einer Funktion im Rat oder einem seiner Komitees, bis es seine Verpflichtungen erfüllt hat; oder, wenn dieser Bruch die Wirksamkeit des Abkommens bedeutend beeinträchtigt; c) Maßnahmen gemäß Artikel 40 ergreifen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Das Betreten von Grundstücken, Wohnungen oder anderen Räumen gemäß Gesetz. Der Gewahrsam gemäß Gesetz. Die Nutzung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Maßnahmen nach dem Gesetz durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit. Die Beendigung der auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen Rechtsmittel und Entschädigungsansprüche bei Handlungen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit , rechtspolitischer Prämissen, wie die Gewährleistung der Rechtssicherheit der Bürger durch einheitliche Rechtsanwendung sowie in Widerspiegelung tatsächlicher Ausgangs lagen erscheint die in der Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten häufig vor komplizierte Probleme. Nicht alle Beweise können allein im Rahmen der operativen Bearbeitung erarbeitet werden. Nach wie vor wird deshalb für die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen.

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