Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 522

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 522 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 522); 522 Gesetzblatt Teil II Nr. 28 Ausgabetag: 30. Dezember 1974 die die Verfahrensregeln als notwendig vorschreiben, um der Organisation die Ausübung ihrer Funktionen im Rahmen des Abkommens zu ermöglichen. Artikel 26 Arbeitsnormen Die Mitglieder sichern, daß in ihren jeweiligen Zuckerindustrien gerechte Arbeitsnormen gewahrt werden, und bemühen sich soweit wie möglich, den Lebensstandard der Land- und Industriearbeiter in den verschiedenen Zweigen der Zuckerproduktion und der Zuckerrohr- und Zuckerrüben-anbauer zu verbessern. KAPITEL VH - JAHRESÜBERSICHT UND MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DES KONSUMS Artikel 27 J ahresübersicht 1. Der Rat überprüft in jedem Kalenderjahr die Entwicklungen auf dem Zuckermarkt und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft einzelner Länder. 2. Der Bericht von jeder Jahresübersicht wird in einer solchen Form und auf solche Weise veröffentlicht, wie sie der Rat beschließt. . Artikel 28 Maßnahmen zur Förderung des Konsums 1. Unter Beachtung der entsprechenden Ziele des Abschlußdokumentes der ersten UNCTAD-Tagung unternimmt jedes Mitglied die Schritte, von denen es annimmt, daß sie zur Förderung des Zuckerverbrauchs und zur Beseitigung von Hindernissen, die die Steigerung des Zuckerverbrauchs beschränken, geeignet sind. Dabei berücksichtigt jedes Mitglied die Auswirkungen von Zollgebühren, inländischen Steuern und fiskalischen Gebühren sowie quantitativen oder anderen Beschränkungen auf den Zuckerverbrauch und alle anderen wichtigen Faktoren, die für eine Einschätzung der Lage relevant sind. 2. Jedes Mitglied informiert den Rat periodisch über die Maßnahmen, die es gemäß Absatz 1 dieses Artikels ergriffen hat, und über derem Auswirkungen. 3. Der Rat bildet ein Komitee für Zuckerkonsum, das sowohl aus exportierenden wie aus importierenden Mitgliedern besteht. 4. Das Komitee untersucht solche Angelegenheiten, wie: a) die Auswirkungen der Verwendung irgendeiner Form von Zuckerersatz, einschließlich anderen Süßstoffen, auf den Zuckerverbrauch; b) die relative Steuerbehandlung von Zucker und anderen Süßstoffen; c) die Auswirkungen von i) Besteuerung und restriktiven Maßnahmen, ii) ökonomischen Bedingungen und insbesondere Zahlungsbilanzschwierigkeiten und iii) klimatischen und anderen Bedingungen auf den Zuckerverbrauch in verschiedenen Ländern; d) Wege zur Förderung des Verbrauchs, insbesondere in Ländern, in denen der Pro-Kopf-Verbrauch niedrig ist; e) Zusammenarbeit mit Organen, die mit der Erhöhung des Zuckerverbrauchs und des Verbrauchs anderer verwandter Nahrungsmittel zu tun haben; f) Erforschung neuer Verwendungsmöglichkeiten für Zuk-ker, seine Nebenprodukte und die Pflanzen aus denen er hergestellt wird, und legt dem Rat die Empfehlungen vor, hinsichtlich derer es geeignete Schritte von seiten der Mitglieder oder des Rates für wünschenswert hält. KAPITEL VIII - STREITIGKEITEN UND BESCHWERDEN Artikel 29 Streitigkeiten 1. Alle Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung des Abkommens, die nicht zwischen den beteiligten Mitgliedern geregelt werden, werden auf Wunsch eines an den Streitigkeiten beteiligten Mitglieds zur Entscheidung an den Rat weitergeleitet. 2. In jedem Falle, wenn ein Streit gemäß Absatz 1 dieses Artikels an den Rat weitergeleitet worden ist, kann eine Mehrheit von Mitgliedern, die nicht weniger als ein Drittel der Gesamtsummen besitzt, den Rat nach Diskussion auffordem, die Meinung eines gemäß Absatz 3 dieses Artikels gebildeten Beratungsgremiums zu dem umstrittenen Punkt einzuholen, bevor er seine Entscheidung fällt. 3. a) Wenn der Rat nicht einstimmig etwas anderes ver- einbart, besteht das Gremium aus fünf Personen, und zwar: i) zwei Personen, die von den exportierenden Mitgliedern benannt werden, und von denen eine umfassende Erfahrungen in den umstrittenen analogen Fragen hat und die andere juristische Autorität und Erfahrung besitzt; ii) zwei entsprechende Personen, die von den importierenden Mitgliedern benannt werden, und üi) einem Vorsitzenden, der einstimmig von den vier unter i) und ii) genannten Personen gewählt wird, oder, wenn diese sich nicht einigen können, vom Vorsitzenden des Rates. b) Bürger von Mitgliedern und Nichtmitgliedern kommen für eine Tätigkeit in dem Beratungsgremium in Frage. c) Für das Beratungsgremium benannte Personen handeln in ihrer Eigenschaft als Person und ohne Anweisung von irgendeiner Regierung. d) Die Kosten des Beratungsgremiums werden von der Organisation getragen. 4. Die Meinung des Beratungsgremiums und die Begründung dafür werden dem Rat vorgelegt, und der Rat entscheidet nach Berücksichtigung aller relevanten Informationen den Streit durch Sonderabstimmung. Artikel 30 Maßnahmen des Rates in bezug auf Beschwerden und die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Mitglieder 1. Jede Beschwerde darüber, daß ein Mitglied seinen Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens nicht nachgekommen ist, wird auf Wunsch des beschwerdeführenden Mitglieds an den Rat weitergeleitet, der nach vorheriger Konsultation mit dem betreffenden Mitglied in der Sache eine Entscheidung trifft. 2. Jede Entscheidung des Rates, daß ein Mitglied seine Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens verletzt hat, erfolgt durch verteilte einfache Mehrheitsabstimmung und enthält Angaben über die Art der Verletzung. 3. .Wenn der Rat im Ergebnis einer Beschwerde oder auf andere Art feststellt, daß ein Mitglied das Abkommen gebrochen hat, kann er unbeschadet anderer Maßnahmen dieser Art, die in anderen Artikeln dieses Abkommens speziell vorgesehen sind, durch Sonderabstimmung: a) die Stimmrechte des Mitglieds im Rat und im Exekutivkomitee suspendieren und, wenn er das für notwendig hält; b) weitere Rechte dieses Mitglieds suspendieren, einschließlich des Rechts der Wählbarkeit für eine Funktion oder der Ausübung einer Funktion im Rat oder einem seiner Komitees, bis es seine Verpflichtungen erfüllt hat; oder, wenn dieser Bruch die Wirksamkeit des Abkommens bedeutend beeinträchtigt; c) Maßnahmen gemäß Artikel 40 ergreifen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 522 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 522) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 522 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 522)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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