Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 512

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 512 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 512); 512 Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 1. November 1974 Ordnung über den Standard des Bates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe Diese Ordnung wurde ausgehend von den Aufgaben auf dem Gebiet der Standardisierung, die im Komplexprogramm zur weiteren Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW enthalten sind, ausgearbeitet und ist das Normativdokument des RGW, das den Verwendungszweck, den Inhalt und die Hauptprinzipien der Ausarbeitung, der Bestätigung und Anwendung der RGW-Standards festlegt. Diese Ordnung gilt nicht für andere normativtechnische Dokumente der Zusammenarbeit aut dem Gebiet der Standardisierung, die von den RGW-Organen angenommen werden. Abschnitt I Definition, Verwendungszweck und Inhalt des RGW-Standards 1. Der Standard des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (im weiteren RGW-Standard genannt) ist ein normativtechnisches Dokument des RGW zur Standardisierung, das die Ergebnisse der konkreten Tätigkeit der RGW-Organe auf dem Gebiet der Standardisierung fixiert, auf den modernen Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und fortschrittlichen praktischen Erfahrungen basiert und entsprechend dem in dieser Ordnung vorgesehenen Verfahren ausgearbeitet und bestätigt worden ist. 2. Der RGW-Standard ist das grundlegende normativtechnische Dokument zur Standardisierung im RGW. 3. Der RGW-Standard ist für die normativtechnische Absicherung der entsprechenden Aufgaben der Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration und der weiteren Entwicklung des technischen Fortschritts jedes Mitgliedslandes des RGW bestimmt. Die RGW-Standards werden ausgearbeitet vor allem für: Erzeugnisse, die gemäß den mehrseitigen und zweiseitigen Vereinbarungen sowie gemäß den Empfehlungen der RGW-Organe für internationale Spezialisierung und Kooperation der Produktion hergestellt werden; andere Erzeugnisse, die im Handel zwischen den RGW-Mitgliedsländem geliefert werden; Standardisierungsobjekte allgemeintechnischer und überzweiglicher Verwendung. 4. Die RGW-Standards legen in ihrem Inhalt die technischen Normen und Forderungen fest, die den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und die optimale Lösung der Aufgaben der Standardisierung im Verlaufe der planmäßigen Verwirklichung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW gewähr) :'3. Unter den tec'.unxhen Normen und Forderungen werden qualitative uhc quantitative Charakteristiken und Kennwerte verstanden, insbesondere: Klassifizierung, Terminologie, Bezeichnungen;, Typen, Parameter, Abmessungen; Technische Forderungen; Normen und Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes ; Prüfverfahren (Kontrolle, Analyse, Messungen); Methoden und Mittel zur Eichung von Maßen und Meßgeräten; Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung; Abnahme-, Betriebs- und Reparaturvorschriften; Technologische Typenprozesse u. a. m. Hierbei müssen die RGW-Standards: die technische Kompatibilität der Standardisierungsobjekte sichern; in Abhängigkeit von den konkreten Bedingungen einheitliche oder differenzierte Qualitätsniveaus, unter Berücksichtigung des Niveaus der weitbesten Muster vorsehen und in der Regel auf den Standards der Mitgliedsländer des RGW basieren, welche höhere Kennwerte für das Niveau und die Qualität der entsprechenden Erzeugnisarten haben; den Vorlauf der Standardisierung in bezug auf die entsprechenden Maßnahmen der Zusammenarbeit im Rahmen des RGW sichern; den Normen und Forderungen entsprechen, die durch Dokumente der internationalen Organisationen für Standardisierung festgelegt wurden, wenn diese Normen und Forderungen nicht den Zielen und Aufgaben der sozialistischen ökonomischen Integration widersprechen ; nach Möglichkeit die spezifischen Bedürfnisse der Mitgliedsländer des RGW als eine Form der praktischen Verwirklichung des Prinzips der schrittweisen Annäherung und Angleichung der Niveaus der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedsländer des RGW sichern, wie es im Komplexprogramm dargelegt ist. Abschnitt II Prinzipien der Planung, Ausarbeitung, Abstimmung und Bestätigung der RGW-Standards 1. Die Planung der Ausarbeitung von RGW-Standards für Objekte allgemeintechnischer Verwendung erfolgt unter Berücksichtigung des Vorlaufs der Standardisierung in bezug auf die grundlegenden Maßnahmen der Zusammenarbeit im Rahmen des RGW und hat das Ziel, eine normativtechnische Basis für die Entwicklung der Zusammenarbeit in der Perspektive zu schaffen. 2. Die Planung der Ausarbeitung der RGW-Standards für konkrete Standardisierungsobjekte erfolgt in Verbindung mit der Planung konkreter Maßnahmen für die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und hat das Ziel, eine normativtechnische Basis für die Verwirklichung dieser Maßnahmen, in der Regel zum Zeitpunkt des Abschlusses entsprechender Vereinbarungen, Verträge und Kontrakte, zu schaffen. 3. Die Vorschläge zu' den Jahresplänen für die Ausarbeitung der RGW-Standards werden von den Delegationen der Länder in der Ständigen Kommission des RGW für Standardisierung vorbereitet, ausgehend von den Hauptrichtungen und Komplexthemen auf dem Gebiet der Standardisierung, die für ein Jahrfünft vom Exekutivkomitee des RGW bestätigt werden, und auf der Grundlage von Vorschlägen der Delegationen der Länder in den Ständigen Fachkommissionen, die innerhalb jedes Landes abgestimmt worden sind. 4. Auf der Grundlage der oben angegebenen Vorschläge bestätigt die Ständige Kommission des RGW für Standardisierung den „Plan der RGW-Organe zur Ausarbeitung von RGW-Standards“. * 5. Auf der Grundlage des von der Ständigen Kommission des RGW für Standardisierung bestätigten „Planes der RGW-Organe zur Ausarbeitung von RGW-Standards“ legen die Ständigen Kommissionen die konkrete Reihenfolge und die Termine für die Vorbereitung der Entwürfe;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 512 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 512) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 512 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 512)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Offizialisierung des Verdachts des dringenden Verdachts dieser Straftat dienen soll; die Verdachtsgründe, die zum Anlegen des operativen Materials führten, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den anderen Ländern des auf der Grundlage des Komplexprogramms und auf - die planmäßige militärische Stärkung der die Erhöhung des zuverlässigen Schutzes der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie schwer erkenn- und vorbeugend abwendbar. Die Möglichkeiten einer wirksamen, insbesondere rechtzeitigen Unterbindung eines solchen feindlichen Handelns Verhafteter sind vor allem durch die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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