Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 509

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 509 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 509); Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 1. November 1974 509 Die nationalen Standards, die auf Grund eines RGW-Stan-dards ausgearbeitet wurden, müssen eine Bezeichnung haben, die auf die Übereinstimmung mit dem RGW-Standard hinweist. 7. Abweichungen von dem RGW-Standard, der in der Volkswirtschaft der Teilnehmerländer der Konvention gültig ist, oder vom RGW-Standard, der in die nationalen Standards eingeführt wurde, erfolgen in Übereinstimmung' mit der nationalen Gesetzgebung der Teilnehmerländer der Konvention. 8. Die Teilnehmerländer der Konvention können erklären, daß sie einzelne RGW-Standards nicht anwenden werden. Die Erklärung über die Nichtanwendung einzelner RGW-Standards durch die Teilnehmerländer der Konvention berührt nicht die Verpflichtungen, die aus den früher abgeschlossenen Vereinbarungen, Verträgen und Kontrakten hervorgehen, in denen auf diese Standards Bezug genommen wird. Artikel II Diese Konvention berührt nicht die vertragsrechtlichen Beziehungen zur wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerländern der Konvention, die am Tage des Inkrafttretens der Konvention gültig sind. Artikel III 1. Diese Konvention unterliegt der Ratifikation durch die Länder, die sie unterzeichnet haben. Die Ratifikationsurkunden werden an das Sekretariat des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe zur Aufbewahrung gegeben, das die Funktionen des Depositars dieser Konvention erfüllen wird. 2. Diese Konvention tritt am 90. Tage in Kraft, gerechnet vom Tage der Übergabe der 5. Ratifikationsurkunde zur Aufbewahrung an den Depositar. 3. Für die Länder, deren Ratifikationsurkunden dem Depositar nach dem Inkrafttreten dieser Konvention zur Aufbewahrung übergeben werden, tritt sie am 90. Tage, gerechnet vom Tage der Übergabe ihrer Ratifikationsurkunden an den Depositar in Kraft. Artikel IV Dieser Konvention können sich nach ihrem Inkrafttreten mit dem Einverständnis der Teilnehmerländer der Konvention andere Länder entweder vollständig oder in dem Teil, der die Anwendung der RGW-Standards in den vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen diesen Ländern und den Teilnehmerländern der Konvention betrifft, durch Übergabe eines Dokumentes über einen solchen Anschluß an den Depositar anschließen. Artikel V Jedes Teilnehmerland dieser Konvention kann aus ihr austreten, indem es den Depositar davon in Kenntnis setzt. Die Kündigung tritt 12 Monate nach dem Eingang dieser Benachrichtigung beim Depositar in Kraft. Der Austritt eines Landes aus der Konvention berührt nicht die vertragsrechtlichen Beziehungen zur wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, die am Tage des Inkrafttretens der Kündigung gelten. Artikel VI Der Depositar wird alle Länder, die diese Konvention unterzeichnet und sich ihr angeschlossen haben, über das Datum der Übergabe jeder Ratifikationsurkunde oder das Dokument über den Anschluß, über das Datum des Inkrafttretens der Konvention sowie über den Eingang anderer Mitteilungen, die sich aus dieser Konvention ergeben, unverzüglich in Kenntnis setzen. Artikel VII Der Depositar dieser Konvention wird entsprechende Maßnahmen zur Registrierung dieser Konvention im Sekretariat der Organisation der Vereinten Nationen entsprechend der UN-Charta einleiten. Artikel VIII Diese Konvention wird dem Depositar zur Aufbewahrung übergeben, der die beglaubigten Kopien der Konvention an die Länder, die die Konvention unterzeichnet und sich ihr angeschlossen haben, in vorgeschriebener Weise versendet. i;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? bei operativ bedeutsamen Personen, die Bearbeitung erkannter Feindtätigkeit oder des Verdachts von Feindtätigkeit in und die Vorkommnisuntersuchung, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der und auch Phasen der Intensivierung feindlicher Angriffe letztlich ihre Reflexion im Verhalten der Verhafteten unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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