Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 492

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 492 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 492); 492 Gesetzblatt Teil II Nr. 26 - Ausgabetag: 8. Oktober 1974 . - .(Übersetzung) Internationale Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Apartheid-Verbrechens Die Teilnehmerstaaten der vorliegenden Konvention Erinnern an die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, in der sich alle Mitglieder verpflichteten, gemeinsam und einzeln in Zusammenarbeit mit der Organisation Maßnahmen zur weltweiten Achtung und Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion, zu ergreifen, Ziehen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Betracht, in der es heißt, daß alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind und daß jeder Mensch Anspruch auf die in der Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten hat, ohne irgendeinen Unterschied, wie Rasse, Hautfarbe oder nationale Herkunft, Ziehen die" Deklaration über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker**) in Betracht, in der die Vollversammlung feststellte, daß der Prozeß der Befreiung weder rückgängig gemacht noch aufgehalten werden kann und daß im Interesse der Würde des Menschen, des Fortschritts und der Gerechtigkeit dem Kolonialismus und allen mit ihm verbundenen Praktiken der Rassentrennung und der Diskriminierung ein Ende gesetzt werden muß, Stellen fest, daß im Einklang mit der Internationalen Konvention über die Beseitigung aller Formen von Rassendiskri-minierungb) die Staaten insbesondere die Rassentrennung und Apartheid verurteilen und sich verpflichten, in den unter ihrer Jurisdiktion stehenden Gebieten alle Praktiken dieser Art zu verhindern, zu verbieten und auszumerzen, Stellen fest, daß in der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes0) bestimmte Handlungen, die auch als Akte der Apartheid bezeichnet werden können, nach dem Völkerrecht Verbrechen darstellen, Stellen fest, daß in der Konvention über die Nichtverjährbarkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit*1) „unmenschliche Handlungen, die aus der Politik der Apartheid entstehen“, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet werden, Stellen fest, daß die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Reihe von Resolutionen angenommen hat, in denen die Politik und die Praktiken der Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt werden, Stellen fest, daß der Sicherheitsrat betont hat, daß Apartheid, ihre ständige Verschärfung und Ausweitung, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ernstlich stört und bedroht, Sind davon überzeugt, daß eine Internationale Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Apartheid-Ver-brechens es möglich machen würde, auf internationaler und nationaler Ebene wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid zu ergreifen, und Sind daher wie folgt übereingekommen: Artikel I 1. Die Teilnehmerstaaten der vorliegenden Konvention erklären, daß Apartheid ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist und daß unmenschliche Handlungen, die aus der Politik und den Praktiken der Apartheid und aus der dieser verwandten Politik und Praxis der Rassentrennung a) Resolution 1514 (XV) der Vollversammlung. b) Siehe Resolution 2106 A (XX) der Vollversammlung, Anhang. c) Siehe Resolution 260 A (III) der Vollversammlung, Anhang. d) Siehe Resolution 2391 (XXIII) der Vollversammlung, Anhang. und -diskriminierung gemäß der dafür im Artikel II der Konvention gegebenen Definition erwachsen, Verbrechen sind, die die Prinzipien des Völkerrechts, insbesondere die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, verletzen und eine ernsthafte Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellen. 2. Die Teilnehmerstaaten der vorliegenden Konvention erklären die Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen, die das Apartheid-Verbrechen begehen, für verbrecherisch. Artikel II Im Sinne der vorliegenden Konvention bezieht sich die Bezeichnung „das Apartheid-Verbrechen“, die die diesem verwandte Politik und Praxis der Rassentrennung und -diskriminierung, wie sie im Süden Afrikas betrieben werden, einschließt, auf die folgenden unmenschlichen Handlungen, die zu dem Zweck begangen werden, die Herrschaft einer rassischen Gruppe von Personen über eine andere rassische Gruppe von Personen zu errichten und aufrechtzuerhalten und letztere systematisch zu unterdrücken: a) Verweigerung des Rechtes auf Leben und Freiheit der Person an einen oder mehrere Angehörige einer oder .mehrerer rassischer Gruppen: (i) durch Ermordung von Angehörigen einer oder mehrerer rassischer Gruppen; (ii) indem den Angehörigen einer oder mehrerer rassischer Gruppen durch Verletzung ihrer Freiheit oder Würde oder dadurch, daß sie gefoltert oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt werden, ernsthafter körperlicher oder geistiger Schaden zugefügt wird; (iii) durch willkürliche Verhaftung oder unrechtmäßige Einkerkerung von Angehörigen einer oder mehrerer rassischer Gruppen; b) die vorsätzliche Belastung einer oder mehrerer rassischer Gruppen mit Lebensbedingungen, die der Absicht dienen sollen, ihre vollständige oder teilweise physische Vernichtung herbeizuführen; c) jede gesetzgeberische oder andere Maßnahme,' die darauf abzielt, eine oder mehrere rassische Gruppen daran zu hindern, am politischen, gesellschaftlichen, ökonomischen und kulturellen Leben des Landes teilzunehmen, und die vorsätzliche Schaffung von Bedingungen, die die volle Entwicklung einer oder mehrerer solcher Gruppen verhindern, insbesondere dadurch, daß den Angehörigen einer oder mehrerer rassischer Gruppen grundlegende Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechtes auf Arbeit, des Rechtes, anerkannte Gewerkschaften zu bilden, des Rechtes auf Bildung, des. Rechtes, ihr Land zu verlassen und dorthin zurückzukehren, des Rechtes auf eine Staatsangehörigkeit, des Rechtes auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes, des Rechtes auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, des Rechtes auf Freiheit der friedlichen Versammlung und auf Vereinigungsfreiheit, verweigert werden; d) jede Maßnahme, gesetzgeberische Schritte eingeschlossen, die darauf abzielt, die Bevölkerung nach rassischen Gesichtspunkten durch Schaffung gesonderter Reservate und Ghettos für die Angehörigen einer oder mehrerer rassischer Gruppen aufzuspalten, das Verbot von Mischehen zwischen Angehörigen verschiedener rassischer Gruppen, die Enteignung von Grundbesitz, der einer oder mehreren rassischen Gruppen oder deren Angehörigen gehört;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 492 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 492) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 492 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 492)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Durchführung eines Strafverfahrens gerechtfertigt und notwendig sei, was darin zum Ausdruck kommt, daß noch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet sei.

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