Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 489

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 489 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 489);  ESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 489 1974 Berlin, den 12. August 1974 Teil II Nr. 25 Tag Inhalt Seite 20. 6. 74 Anordnung über das Statut der UNESCO-Kommission der Deutschen Demokratischen Renuhlik 489 29. 7. 74 Bekanntmachung . 490 Anordnung über das Statut der UNESCO-Kommission der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Juni 1974 Die UNESCO-Kommission der Deutschen Demokratischen Republik (im folgenden Kommission genannt), deren Bildung in Übereinstimmung mit Artikel VII der Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) erfolgt, fördert entsprechend den Zielen und den Prinzipien der Außenpolitik der DDR und den in Artikel 1 der Verfassung der UNESCO festgelegten Zielen die friedliche internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erziehung, Wissenschaft und Kultur. §1 Stellung und Aufgaben (1) Die Kommission berät die Regierung der DDR in Fragen, die sich aus der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der DDR als Mitglied der UNESCO ergeben. Sie verfolgt die Tätigkeit der UNESCO, ihre Arbeitsprogramme und Beschlüsse und schätzt diese ein. Sie unterbreitet Vorschläge für die Teilnahme der DDR an den Aktivitäten der UNESCO, für das Auftreten der Delegationen der DDR auf den Generalkonferenzen und anderen bedeutenden Tagungen der UNESCO. Die Kommission ist für die Erarbeitung der Vorschläge der DDR für die Arbeitsprogramme der UNESCO verantwortlich. (2) Die Kommission ist beauftragt, in engem Zusammenwirken mit allen für die UNESCO-Arbeit sachlich zuständigen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen sowie wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen der DDR die sich aus der Mitgliedschaft der DDR in der UNESCO ergebenden Aufgaben wahrzunehmen. (3) Die Kommission pflegt und entwickelt Beziehungen zu den UNESCO-Kommissionen anderer Mitgliedstaaten der UNESCO. (4) Die Kommission fördert die Mitarbeit von Persönlichkeiten des kulturellen und wissenschaftlichen Lebens der DDR bei der Wahrnehmung von Aufgaben, die sich aus der Mitgliedschaft der DDR in der UNESCO ergeben. (5) Die Kommission informiert die Öffentlichkeit der DDR über Ziele und Aufgaben der UNESCO sowie über die Tätigkeit der DDR als Mitglied der UNESCO. §2 Zusammensetzung der Kommission (1) Die Kommission setzt sich aus Vertretern aller für die UNESCO-Arbeit sachlich zuständigen zentralen staatlichen Organe, gesellschaftlicher Organisationen, wissenschaftlicher und kultureller Einrichtungen sowie Persönlichkeiten des kulturellen und wissenschaftlichen Lebens der DDR zusammen. (2) Die Mitglieder der Kommission werden auf Vorschlag der Leiter der für die UNESCO-Arbeit sachlich zuständigen zentralen staatlichen Organe und auf Vorschlag gesellschaftlicher Organisationen durch den Minister für Auswärtige Angelegenheiten der DDR berufen. (3) Die Mitglieder sind verpflichtet, aktiv an der Erfüllung der Aufgaben der Kommission teilzunehmen. Sie haben das Recht, Vorschläge zu unterbreiten. §3 Leitung und Arbeitsweise (1) Die Kommission wird vom Vorsitzenden geleitet. Der Vorsitzende und zwei Stellvertretende Vorsitzende werden auf Vorschlag des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates berufen. (2) Organe der Kommission sind das Plenum, das Präsidium, das Sekretariat und die Fachsektionen. (3) Das Plenum, dem alle Mitglieder der Kommission angehören, tritt jährlich einmal zusammen. Es erörtert Grundsatzfragen, verabschiedet das vom Präsidium vorgeschlagene jährliche Arbeitsprogramm sowie den Tätigkeitsbericht der Kommission. (4) Das Präsidium setzt sich aus dem Vorsitzenden der Kommission, seinen zwei Stellvertretern, dem Leiter des Sekretariats (Generalsekretär), den Vorsitzenden der Fachsektionen sowie 6 8 weiteren Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag der Leiter der in der Kommission vertretenen staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen durch den Minister für Auswärtige Angelegenheiten der DDR berufen. Das Präsidium koordiniert die UNESCO-Arbeit aller sachlich zuständigen staatlichen Organe sowie der gesellschaftlichen Organisationen. Es unterhält den ständigen Kontakt mit dem Sekretariat der Organisation über den Ständigen Delegierten der DDR bei der UNESCO in Paris. Es berät und verabschiedet Vorschläge, die der Regierung der DDR zur Wahrnehmung der Mitgliedschaft der DDR in der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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