Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 445

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 445 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 445); Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 2. August 1974 445 Teil II Anschlußzone Artikel 24 1. In einer an seine Territorialgewässer angrenzenden Zone des Offenen Meeres kann der Küstenstaat die erforderlichen Kontrollen durchführen, um: a) Verstöße gegen seine Zoll-, Finanz-, Einwanderungsoder Gesundheitsvorschriften auf seinem Territorium oder in seinen Territorialgewässern zu verhindern; b) Verstöße gegen die obengenannten Vorschriften, die auf seinem Territorium oder in seinen Territorialgewässern begangen worden sind, zu bestrafen. 2. Die Anschlußzone darf sich nicht weiter als zwölf Seemeilen über die Grundlinie hinaus erstrecken, von der aus die Breite der Territorialgewässer gemessen wird. 3. Liegen die Küsten zweier Staaten einander gegenüber oder grenzen sie aneinander, so ist in Ermangelung einer zwischen ihnen bestehenden gegenteiligen Vereinbarung keiner der beiden Staaten berechtigt, seine Anschlußzone über die Mittellinie auszudehnen, die an jedem Punkt gleich weit von den nächstgelegenen Punkten der Grundlinien entfernt ist, von denen aus die Breite der Territorialgewässer der beiden Staaten gemessen wird. Teil III Schlußbestimmungen Artikel 25 Die Bestimmungen dieser Konvention berühren Konventionen oder andere internationale Verträge nicht, die sich bereits zwischen den Teilnehmerstaaten in Kraft befinden. Artikel 26 Diese Konvention wird bis zum 31. Oktober 1958 für alle Staaten, die Mitglied der Vereinten Nationen oder einer ihrer Spezialorganisationen sind, sowie für jeden anderen Staat, der von der Vollversammlung der Vereinten Nationen eingeladen wird, Teilnehmer der Konvention zu werden, zur Unterzeichnung aufgelegt. Artikel 27 Diese Konvention bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Artikel 28 Diese Konvention steht jedem Staat zum Beitritt offen, der zu einer der in Artikel 26 genannten Kategorien gehört. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Artikel 29 1. Diese Konvention tritt am dreißigsten Tage nach dem Tage der Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikationsoder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft. 2. Für jeden Staat, der die Konvention nach der Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde ratifiziert oder ihr beitritt, tritt die Konvention am dreißigsten Tage nach der Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft Artikel 30 1. Nach Ablauf von fünf Jahren, vom Tage des Inkrafttretens dieser Konvention an gerechnet, kann jede der Vertragsparteien jederzeit durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete schriftliche Erklärung die Revision dieser Konvention beantragen. 2. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen entscheidet über die bezüglich eines solchen Antrages gegebenenfalls zu ergreifenden Schritte. Artikel 31 Der Generalsekretär der Vereinten Nationen setzt alle Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen und die anderen in Artikel 26 genannten Staaten in Kenntnis von a) jeder Unterzeichnung dieser Konvention und Hinterlegung von Ratifikations- oder Beitrittsurkunden gemäß Artikel 26, 27 und 28; b) dem Tage, an dem diese Konvention gemäß Artikel 29 in Kraft tritt; c) Revisionsanträgen gemäß Artikel 30. Artikel 32 Die Urschrift dieser Konvention, deren chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Organisation der Vereinten Nationen hinterlegt, der allen in Artikel 26 genannten Staaten eine beglaubigte Abschrift übermittelt. Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu gehörig bevollmächtigten Vertreter diese Konvention mit ihrer Unterschrift versehen. Geschehen zu Genf am neunundzwanzigsten April neunzehnhundertachtundfünfzig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage einer exakten Planung ein differenzierter Treffrhythmus festzulegen und zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Treffdisziplin verschiedener weiter zu erhöhen. Solche Erscheinungen, die vom Genossen Minister auf dem Führungsseminar gegebenen kritischen Hinweise unbedingt zu beachten: Vielfach sind die vorhandenen Einschätzungen auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit über einseitig und subjektiv gefärbt.

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