Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 424

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 424 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 424); 424 Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Axisgabetag: 26. Juli 1974 sofern eine andere Grenzlinie aus besonderen Umständen nicht gerechtfertigt ist, soll die Grenze nach dem Grundsatz der gleichen Entfernung von den nächstgelegenen Punkten der Grundlinien festgelegt werden, von denen aus die Breite der Territorialgewässer jedes dieser beiden Staaten gemessen wird. 3. Bei der Abgrenzung des Festlandsockels sind die Linien, die unter Anwendung der in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels niedergelegten Prinzipien gezogen werden, anhand von Seekarten und geographischen Merkmalen, die zu einem gegebenen Zeitpunkt vorhanden sind, sowie anhand von dauernd bestehenden festen Orientierungspunkten auf dem Festland zu bestimmen. Artikel 7 Die Bestimmungen der Artikel beeinträchtigen nicht das Recht des Küstenstaates, den Meeresuntergrund durch das Anlegen von Tunneln zu nutzen, unabhängig von der Tiefe des über dem Meeresuntergrund befindlichen Wassers. Artikel 8 Diese Konvention wird bis zum 31. Oktober 1958 für alle Staaten, die Mitglied der Vereinten Nationen oder einer ihrer Spezialorganisationen sind, sowie für jeden anderen Staat, der von der Vollversammlung der Vereinten Nationen eingeladen wird, Teilnehmer der Konvention zu werden, zur Unterzeichnung aufgelegt. Artikel 9 Diese Konvention bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Artikel 10 Diese Konvention steht jedem Staat zum Beitritt offen, der zu einer der in Artikel 8 genannten Kategorien gehört. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Artikel 11 1. Diese Konvention tritt am dreißigsten Tage nach dem Tage der Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifi-kations- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft. 2. Für jeden Staat, der die Konvention nach der Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde ratifiziert oder ihr beitritt, tritt die Konvention am dreißigsten Tage nach der Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft. Artikel 12 1. Bei der Unterzeichnung, der Ratifikation oder dem Beitritt kann jeder Staat Vorbehalte zu den Artikeln dieser Konvention mit Ausnahme der Artikel 1 bis einschließlich 3 machen. 2. Jeder Vertragsstaat, der einen Vorbehalt gemäß vorstehendem Absatz gemacht hat, kann diesen jederzeit durch eine diesbezügliche Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zurückziehen. Artikel 13 1. Nach Ablauf von fünf Jahren, vom Tage des Inkrafttretens dieser Konvention an gerechnet, kann jede der Vertragsparteien jederzeit durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete schriftliche Erklärung die Revision dieser Konvention beantragen. 2. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen entscheidet über die bezüglich eines solchen Antrages gegebenenfalls zu ergreifenden Schritte. Artikel 14 Der Generalsekretär der Vereinten Nationen setzt alle Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen und die anderen in Artikel 8 genannten Staaten in Kenntnis von a) jeder Unterzeichnung dieser Konvention und Hinterlegung von Ratifikations- oder Beitrittsurkunden gemäß Artikel 8, 9 und 10; b) dem Tage, an dem diese Konvention gemäß Artikel 11 in Kraft tritt; c) Revisionsanträgen gemäß Artikel 13; und d) Vorbehalten zu dieser Konvention gemäß Artikel 12. Artikel 15 Die Urschrift dieser Konvention, deren chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Organisation der Vereinten Nationen hinterlegt, der allen in Artikel 8 genannten Staaten eine beglaubigte Abschrift übermittelt. Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu gehörig bevollmächtigten Vertreter diese Konvention mit ihrer Unterschrift versehen. Geschehen zu Genf, am neunundzwanzigsten April neunzehnhundertachtundfünfzig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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