Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 301

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 301 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 301); Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 11. Juni 1974 301 Artikel XVII Beilegung von Streitigkeiten A. Jede Frage oder Streitigkeit betreffend die Auslegung oder Anwendung dieses Statuts, die nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt worden ist, wird dem Internationalen Gerichtshof in Übereinstimmung mit dessen Statut unterbreitet, sofern sich die betreffenden Parteien nicht über eine andere Art der Beilegung einigen. B. Vorbehaltlich der Ermächtigung durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen sind die Generalkonferenz und der Gouverneursrat unabhängig voneinander befugt, den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten über jede Rechtsfrage zu ersuchen, die sich im Rahmen der Tätigkeit der Organisation ergibt. Artikel XVIII Abänderungen und Austritt A. Abänderungen dieses Statuts können von jedem Mitglied vorgeschlagen werden. Beglaubigte Abschriften des Textes eines Abänderungsvorschlages werden vom Generaldirektor angefertigt und allen Mitgliedern spätestens 90 Tage vor der Behandlung des Vorschlages in der Generalkonferenz zugestellt. B. Die Frage einer allgemeinen Revision der Bestimmungen dieses Statuts wird auf die- Tagesordnung der fünften nach Inkrafttreten dieses Statuts stattfindenden Jahrestagung der Generalkonferenz gesetzt. Bei Zustimmung einer Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder findet die Revision auf der darauffolgenden Generalkonferenz statt. In der Folge können der Generalkonferenz Vorschläge bezüglich einer allgemeinen Revision dieses Statuts nach dem gleichen Verfahren zur Entscheidung vorgelegt werden. C. Abänderungen des Statuts treten für alle Mitglieder in Kraft, sobald sie -(i) von der Generalkonferenz nach Prüfung der vom Gouverneursrat zu jeder vorgeschlagenen Abänderung vorgebrachten Bemerkungen mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder gebilligt und (ii) von zwei Dritteln aller Mitglieder in Übereinstimmung mit deren verfassungsmäßigen Verfahren angenommen worden sind. Die Annahme durch ein Mitglied erfolgt durch Hinterlegung einer Annahme-Urkunde bei der in Artikel XXI Absatz C angeführten Depositarregierung. D. Ein Mitglied kann jederzeit nach Ablauf von 5 Jahren, nachdem dieses Statut gemäß Artikel XXI Absatz E in Kraft getreten ist, sowie jederzeit, wenn es eine Abänderung dieses Statuts nicht annehmen will, aus der Organisation austreten, indem es eine entsprechende schriftliche Mitteilung an die in Artikel XXI Absatz C erwähnte Depositarregierung richtet, die sofort den Gouverneursrat und sämtliche Mitglieder benachrichtigt. E. Der Austritt eines Mitgliedes aus der Organisation berührt weder seine vertraglichen Verpflichtungen aus Artikel XI noch seine Verpflichtungen aus dem Budget für das Jahr seines Austrittes. Artikel XIX Zeitweiliger Entzug von Rechten A. Ein Mitglied der Organisation, das mit der Zahlung seiner finanziellen Beiträge an die Organisation im Rückstand ist, hat kein Stimmrecht in der Organisation, wenn der Rückstand den Betrag der von ihm für die vorangegange- nen zwei Jahre geschuldeten Beiträge erreicht oder übersteigt. Die Generalkonferenz kann diesem Mitglied jedoch gestatten, das Stimmrecht auszuüben, wenn sie der Überzeugung ist, daß der Zahlungsverzug auf Umstände zurückzuführen ist, auf die das Mitglied keinen Einfluß hat. B. Einem Mitglied, das die Bestimmungen dieses Statuts oder eine gemäß diesem Statut von ihm geschlossene Vereinbarung ständig verletzt, kann durch einen auf Empfehlung des Gouverneursrates von der Generalkonferenz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder gefaßten Beschluß die Ausübung seiner ihm aus der Mitgliedschaft zustehenden Rechte zeitweilig entzogen werden. Artikel XX Definitionen Im Sinne dieses Statuts bedeutet der Ausdruck 1. „besonderes spaltbares Material“: Plutonium 239; Uran 233; mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran; jedes Material, das eines oder mehrere der erwähnten Isotope enthält, und alles sonstige, von Zeit zu Zeit vom Gouverneursrat bezeichnete spaltbare Material; der Ausdruck „besonderes spaltbares Material“ schließt jedoch Ausgangsmaterial nicht ein; 2. „mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran“: Uran, das die Isotope 235 oder 233 oder beide in einer solchen Menge enthält, daß das Häufigkeitsverhältnis der Summe dieser Isotope zum Isotop 238 höher liegt als das in der Natur vorkommende Verhältnis des Isotops 235 zum Isotop 238; 3. „Ausgangsmaterial“: Uran, das die in der Natur vorkommende Isotopen-Mischung enthält; Uran, dessen Gehalt an Isotop 235 unter dem normalen liegt; Thorium; jeden der obenerwähnten Stoffe in Form von Metall, Legierung, chemischer Verbindung oder Konzentrat; alles sonstige Material, das einen oder mehrere der obenerwähnten Stoffe in einer vom Gouverneursrat von Zeit zu Zeit zu bestimmenden Konzentration enthält, sowie jedes sonstige von Zeit zu Zeit vom Gouverneursrat bezeichnete Material. Artikel XXI Unterzeichnung, Annahme und Inkrafttreten A. Dieses Statut liegt für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen oder einer ihrer Spezialorganisationen vom 26. Oktober 1956 an für einen Zeitraum von 90 Tagen zur Unterzeichnung auf. B. Die Unterzeichnerstaaten werden durch - Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde Vertragsparteien dieses Statuts. C. Die Ratifikationsurkunden der Unterzeichnerstaaten und die Annahmeurkunden der Staaten, deren Mitgliedschaft gemäß Artikel IV Absatz B dieses Statuts gebilligt wurde, werden bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die hiermit zur Depositärregierung bestimmt wird. D. Die Ratifikation oder Annahme dieses Statuts erfolgt in jedem Staat entsprechend seinen verfassungsmäßigen Verfahren. E. Dieses Statut tritt mit Ausnahme des Anhanges in Kraft, sobald 18 Staaten Ratifikationsurkunden gemäß Absatz B dieses Artikels hinterlegt haben, vorausgesetzt, daß sich unter diesen 18 Staaten mindestens drei der folgenden befinden: Frankreich, Kanada, die Union, der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - hauptamtliche nicht geeignet sind. Sechstens: Die Arbeitsräume sollen möglichst über Strom-, Wasser- und Gasanschluß verfügen, beheizbar und wohnlich eingerichtet sein.

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