Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 300

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 300 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 300); 300 Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 11. Juni 1974 sation vor. Um die Arbeit des Gouverneursrates in dieser Hinsicht zu erleichtern, stellt der Generaldirektor den ersten Entwurf des Voranschlages auf. Billigt die Generalkonferenz den Voranschlag nicht, so leitet sie ihn mit ihren Empfehlungen an den Gouvemeursrat zurück. Dieser legt dann der Generalkonferenz einen neuen Voranschlag zur Billigung vor. B. Die Ausgaben der Organisation werden in folgende Kategorien eingeteilt: 1. Verwaltungsausgaben. Diese umfassen a) die Kosten für das Personal der Organisation, soweit es nicht in Verbindung mit den in der nachfolgenden Ziffer 2 von Absatz B angeführten Materialien, Dienstleistungen, Ausrüstungen und Einrichtungen beschäftigt ist; Tagungskosten; Ausgaben für die Vorbereitung der Vorhaben der Organisation und für die Verbreitung von Informationen ; b) die Kosten für die Durchführung der in Artikel XII genannten Sicherheitskontrollen in Verbindung mit Vorhaben der Organisation oder, wie in Artikel III Absatz A Ziffer 5 vorgesehen, in Verbindung mit bilateralen oder multilateralen Verein-} barungen, sowie die Kosten für die Handhabung und Lagerung besonderen spaltbaren Materials durch die Organisation, mit Ausnahme der in Absatz E bezeichneten Lagerungs- und Handhabungskosten ; 2. Die nicht bereits in Ziffer 1 dieses Absatzes angeführten Ausgaben im Zusammenhang mit den Materialien, Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstungen, die die Organisation bei der Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben erwirbt oder schafft, sowie die Kosten für die Materialien, Dienstleistungen, Ausrüstungen und Einrichtungen, die die Organisation auf Grund von Vereinbarungen mit einem oder mehreren Mitgliedern zur Verfügung stellt. C. Bei der Festsetzung der Ausgaben gemäß Absatz B Ziffer 1 Buchstabe b) zieht der Gouverneursrat die Beträge ab, die die Organisation auf Grund von Vereinbarungen über die Anwendung von Sicherheitskontrollen, welche zwischen ihr und den Parteien bilateraler oder multilateraler Abmachungen geschlossen worden sind, wieder eintreiben kann. D. Der Gouverneursrat belastet die Mitglieder mit den unter Absatz B Ziffer 1 genannten Ausgaben nach einer von der Generalkonferenz aufzustellenden Tabelle. Bei der Festlegung der Tabelle läßt sich die Generalkonferenz von den Grundsätzen leiten, die von den Vereinten Nationen für die Bestimmung der Beiträge der Mitgliedstaaten zum ordentlichen Budget der Vereinten Nationen angenommen wurden. E. D§r Gouverneursrat stellt in regelmäßigen Zeitabständen eine Gebührentabelle für die Materialien, Dienstleistungen, Ausrüstungen und Einrichtungen auf, die die Organisation den Mitgliedern zur. Verfügung stellt, einschließlich angemessener einheitlicher Lagerungs- und Handhabungskosten. Diese Tabelle wird so berechnet, daß die Organisation entsprechende Einnahmen erzielt, um die in Absatz B Ziffer 2 angeführten Ausgaben und Kosten zu decken, abzüglich aller freiwilligen Beiträge, die der Gouverneursrat gemäß Absatz F zu diesem Zweck verwenden darf. Die Einnahmen aus der Erhebung solcher Gebühren fließen in einen Sonderfonds, der dazu dient, alle von den Mitgliedern zur Verfügung gestellten Materialien, Dienstleistungen, Ausrüstungen oder Einrichtungen zu bezahlen sowie die sonstigen in Absatz B Ziffer 2 angeführten Ausgaben zu decken, die der Organisation selbst entstehen können. F. Jeder Überschuß der in Absatz E angeführten Einnahmen über die dort angeführten Ausgaben und Kosten sowie alle freiwilligen Beiträge an die Organisation fließen in einen allgemeinen Fonds, über dessen Verwendung der Gouverneursrat mit Zustimmung der Generalkonferenz entscheidet. G. Vorbehaltlich der von der Generalkonferenz gebilligten Vorschriften und Beschränkungen ist der Gouverneursrat befugt, im Namen der Organisation Anleihen aufzunehmen, ohne jedoch ihren Mitgliedern eine Verpflichtung bezüglich der entsprechend dieser Befugnis aufgenommenen Anleihen aufzuerlegen; er ist ferner befugt, freiwillige Beiträge, die der Organisation zugehen, anzunehmen. H. Beschlüsse der Generalkonferenz über Finanzfragen und des Gouverneursrates über die Höhe des Budgets der Organisation bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden -und abstimmenden Mitglieder. Artikel XV Privilegien und Immunitäten A. Die Organisation besitzt im Hoheitsgebiet jedes Mitgliedes die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten, die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich sind. B. Die Delegierten der Mitglieder sowie ihre Stellvertreter und Berater, die in den Gouverneursrat berufenen Personen sowie ihre Stellvertreter und Berater, der Generaldirektor und das Personal der Organisation genießen jene Privilegien und Immunitäten, die zur unabhängigen Durchführung der ihnen im Rahmen der Organisation obliegenden Aufgaben erforderlich sind. C. Die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten, die in diesem Artikel erwähnt sind, werden in einer oder mehreren Sondervereinbarungen zwischen der Organisation, die zu diesem Zweck von dem nach den Weisungen des Gouverneursrates handelnden Generaldirektor vertreten wird, und den Mitgliedern festgelegt. Artikel XVI Beziehungen zu anderen Organisationen A. Der Gouverneursrat ist ermächtigt, mit Zustimmung der Generalkonferenz eine oder mehrere Vereinbarungen zur Herstellung geeigneter Beziehungen zwischen der Organisation und den Vereinten Nationen sowie allen anderen Organisationen zu schließen, deren Tätigkeit mit der der Organisation in Verbindung steht. B. In der oder den Vereinbarungen zur Herstellung von Beziehungen zwischen der Organisation und den Vereinten Nationen ist vorzusehen, daß die Organisation 1. die in Artikel III Absatz B Ziffer 4 und Ziffer 5 vorgesehenen Berichte unterbreitet; 2. die sie betreffenden Resolutionen der Vollversammlung oder eines Rates der Vereinten Nationen prüft und auf Ersuchen dem zuständigen Organ der Vereinten Nationen Berichte über die Maßnahmen unterbreitet, die von ihr oder ihren Mitgliedern auf Grund einer solchen Prüfung in Übereinstimmung mit diesem Statut getroffen worden sind.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 300 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 300) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 300 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 300)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X