Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 294

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 294 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 294); 294 Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 11. Juni 1974 (Übersetzung) STATUT DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIEORGANISATION Artikel I Errichtung der Organisation Die Vertragsparteien errichten eine Internationale Atomenergieorganisation (im folgenden „Organisation“ genannt) gemäß den folgenden Bestimmungen und Bedingungen. Artikel II Ziele Ziel der Organisation ist es, in der ganzen Welt den Beitrag der Atomenergie zum Frieden, zur Gesundheit und zum Wohlstand zu beschleunigen und zu vergrößern. Die Organisation gewährleistet im Rahmen ihrer Möglichkeiten, daß die von ihr oder auf ihr Ersuchen oder unter ihrer Aufsicht oder Kontrolle geleistete Hilfe nicht zur Förderung militärischer Zwecke benutzt wird. Artikel III Aufgaben A. Die Organisation ist befugt: 1. die Erforschung, Entwicklung und praktische Anwendung der Atomenergie für friedliche Zwecke in der ganzen Welt zu fördern und zu unterstützen; auf Antrag zwischen ihren Mitgliedern die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Material, Ausrüstungen und Einrichtungen zu vermitteln, sowie alle Tätigkeiten auszuüben und alle Dienste zu leisten, die bei der Erforschung, Entwicklung oder praktischen Anwendung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken von Nutzen sind; 2. gemäß diesem Statut für Material, Dienstleistungen, Ausrüstungen und Einrichtungen Sorge zu tragen, damit den Bedürfnissen der Erforschung, Entwicklung und praktischen Anwendung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken einschließlich der Erzeugung von Elektroenergie entsprochen wird; dabei sind die Bedürfnisse der unterentwickelten Gebiete der Welt gebührend zu berücksichtigen ; 3. den Austausch wissenschaftlicher und technischer Informationen über die Verwendung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken zu pflegen; 4. den Austausch und die Ausbildung von Wissenschaftlern und Experten auf dem Gebiet der friedlichen Verwendung der Atomenergie zu fördern; 5. Sicherheitskontrollmaßnahmen einzuführen und zu handhaben, die gewährleisten sollen, daß besonderes spaltbares Material und sonstiges Material, Dienstleistungen, Ausrüstungen, Einrichtungen und Informationen, die von der Organisation oder auf ihr Ersuchen oder unter ihrer Aufsicht oder Kontrolle zur Verfügung gestellt werden, nicht zur Förderung militärischer Zwecke benutzt werden; und diese Sicherheitskontrollmaßnahmen, wenn die betreffenden Parteien darum ersuchen, auf bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen oder, wenn ein Staat darum ersucht, auf jede Art von dessen Tätigkeit auf dem Gebiet der Atomenergie anzuwenden; 6. in Absprache und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen der Vereinten Nationen und den betreffenden Spezialorganisationen Sicherheitsnormen aufzustellen oder zu beschließen, um die Ge- sundheit zu schützen und die Gefahr für Leben und Eigentum auf ein Mindestmaß herabzusetzen'(einschließlich von Normen in bezug auf Arbeitsbedingungen), sowie dafür zu sorgen, daß diese Normen auf ihre eigene Tätigkeit und auch auf die Tätigkeiten Anwendung finden, bei denen Material, Dienstleistungen, Ausrüstungen, Einrichtungen und Informationen verwendet werden, die von der Organisation oder auf ihr Ersuchen oder unter ihrer Aufsicht oder Kontrolle zur Verfügung gestellt werden, sowie für die Anwendung dieser Normen auf Ersuchen der betreffenden Parteien auf Tätigkeiten im Rahmen bilateraler oder multilateraler Vereinbarungen oder, wenn ein Staat darum ersucht, auf jede Art von dessen Tätigkeit auf dem Gebiet der Atomenergie zu sorgen; 7. Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstungen, die zur Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben dienen, zu erwerben oder zu schaffen, wenn die ihr sonst in dem betreffenden Gebiet zur Verfügung stehenden Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstungen unzulänglich oder nur zu ihr unbefriedigend erscheinenden Bedingungen verfügbar sind. B. Bei der Durchführung ihrer Aufgaben 1. handelt die Organisation gemäß den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, um Frieden und internationale Zusammenarbeit zu fördern, und in Übereinstimmung mit den Bestrebungen der Vereinten Nationen zur Förderung einer gesicherten, die ganze Welt umfassenden Abrüstung sowie in Übereinstimmung mit allen im Sinne dieser Bestrebungen abgeschlossenen internationalen Vereinbarungen; 2. richtet die Organisation eine Kontrolle der Verwendung des ihr übergebenen besonderen spaltbaren Materials ein, um dessen Verwendung zu ausschließlich friedlichen Zwecken zu gewährleisten; 3. teilt die Organisation ihre Mittel so auf, daß eine wirksame Verwendung und ein möglichst großer allgemeiner Nutzen in allen Gebieten der Welt gewährleistet werden, wobei die besonderen Bedürfnisse der unterentwickelten Gebiete der Welt zu beachten sind; 4. unterbreitet die Organisation jährlich der Vollversammlung der Vereinten Nationen und gegebenenfalls dem Sicherheitsrat Berichte über ihre Tätigkeit; sollten sich im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit Fragen ergeben, die in die Zuständigkeit des Sicherheitsrates fallen, so notifiziert die Organisation dies dem Sicherheitsrat als dem Organ, das die Hauptverantwortung für die Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit trägt;. die Organisation kann außerdem die ihr im Rahmen dieses Statuts offenstehenden Maßnahmen einschließlich der in Artikel XII Absatz C vorgesehenen ergreifen; . 5. unterbreitet die Organisation dem Wirtschafts- und Sozialrat und anderen Organen der Vereinten Nationen Berichte über Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit dieser Organe fallen. C. Bei der, Durchführung ihrer Aufgaben darf die Organisation ihre Hilfe gegenüber Mitgliedern nicht von politischen, wirtschaftlichen, militärischen oder sonstigen Bedingungen abhängig machen, die mit den Bestimmungen dieses Statuts unvereinbar sind. D. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Statuts und der zwischen der Organisation und einem Staat oder einer Staatengruppe in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Statuts abgeschlossenen Vereinbarungen übt die Organisation ihre Tätigkeit unter gebührender Beachtung der souveränen Rechte der Staaten aus.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die rechtlichen Erfordernis- aus der politisch-operativen Lage zu schaffen und ihre Fähigkeiten zu erweitern, auf streng gesetzlicher Grundlage mit dem Ziel zu handeln, sich dabei stets die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufrechterhaltung der Verbindung zur Zentrale, die Mitführung von operativen Dokumenten und operativ-technischen Mitteln sowie über die Verhaltenslinie bei Konfrontationen mit den feindlichen Abwehrorganen.

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