Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 242

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1974, Seite 242 (GBl. DDR II 1974, S. 242); ?242 Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: ,10. Mai 1974 (Uebersetzung) VERFASSUNG DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION Die Staaten, fuer die diese Verfassung gilt, erklaeren in Uebereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen, dass das Glueck, die harmonischen Beziehungen und die Sicherheit aller Voelker auf folgenden Grundsaetzen beruhen: Gesundheit ist der Zustand des vollstaendigen koerperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen. Sich des bestmoeglichen Gesundheitszustandes zu erfreuen, ist eines der Grundrechte jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Ueberzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung. Die Gesundheit aller Voelker ist eine grundlegende Voraussetzung fuer Frieden und Sicherheit; sie haengt von der breitesten Zusammenarbeit zwischen Einzelpersonen und Staaten ab. Die Errungenschaften jedes einzelnen Staates auf dem Gebiet der Pflege und des Schutzes der Gesundheit sind wertvoll fuer alle. In der ungleichmaessigen Entwicklung in den verschiedenen Laendern in bezug auf die Gesundheitspflege und die Bekaempfung von Krankheiten, insbesondere der ansteckenden Krankheiten, liegt eine allgemeine Gefahr. Die gesunde Entwicklung der Kinder ist von grundlegender Bedeutung; Voraussetzung fuer ihre gesunde Entwicklung ist die Faehigkeit, in einer sich veraendernden Gesamtumwelt in Harmonie zu leben. Fuer das Erreichen des bestmoeglichen Gesundheitszustandes ist von wesentlicher Bedeutung, dass aeie Fruechte des medizinischen, psychologischen und des damit zusammenhaengenden Wissens allen Voelkern zugaenglich gemacht werden. Eine aufgeklaerte Oeffentlichkeit und die aktive Mitarbeit der Bevoelkerung sind von groesster Bedeutung fuer die Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevoelkerung. Die Regierungen sind fuer den Gesundheitszustand ihrer Voelker verantwortlich. Dieser Verpflichtung koennen sie nur durch geeignete Massnahmen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens gerecht werden. In Anerkennung dieser Grundsaetze und in der Absicht, bei der Pflege und dem Schutz der Gesundheit aller Voelker eine Zusammenarbeit untereinander und mit anderen zu gewaehrleisten, nehmen die vertragschliessenden Parteien diese Verfassung an und begruenden hiermit die Weltgesundheitsorganisation als eine Spezialorganisation im Sinne des Artikels 57 der Charta der Vereinten Nationen. KAPITEL I Ziel Artikel 1 Ziel der Weltgesundheitsorganisation (im folgenden als ?Organisation? bezeichnet) ist es, den bestmoeglichen Gesundheitszustand fuer alle Voelker zu erreichen. KAPITEL II Aufgaben Artikel 2 Um dieses Ziel zu erreichen, uebernimmt die Organisation folgende Aufgaben: a) als leitende und koordinierende Stelle auf dem Gebiet des internationalen Gesundheitswesens taetig zu sein; b) eine wirksame Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, den Spezialorganisationen, den staatlichen Gesundheitsbehoerden, Fachkreisen und gegebenenfalls auch anderen in Frage kommenden Organisationen herbeizufuehren und zu pflegen; c) den Regierungen auf deren Ersuchen beim Ausbau des Gesundheitsdienstes Unterstuetzung zu gewaehren; d) auf Ersuchen der Regierungen oder mit deren Einverstaendnis geeignete fachliche Unterstuetzung und in Notfaellen die erforderliche Hilfe zu leisten; e) auf Ersuchen der Vereinten Nationen besonderen Bevoelkerungsgruppen, wie der Bevoelkerung von Treuhandgebieten, medizinische Leistungen und Einrichtungen zur Verfuegung zu stellen oder dabei helfend taetig zu sein; f) erforderliche Verwaltungs- und fachliche Dienste, einschliesslich epidemiologischer und statistischer Dienste, einzurichten und zu unterhalten; g) Arbeiten zur Ausmerzung von epidemischen, endemischen und anderen Krankheiten anzuregen und zu foerdern; h) die Verhuetung von unfallbedingten Verletzungen zu foerdern, falls erforderlich durch Zusammenarbeit mit anderen Spezialorganisationen; i) die Verbesserung der Ernaehrung, der Wohnbedingungen, der sanitaeren Einrichtungen, der Erholungs- und Arbeitsbedingungen, der wirtschaftlichen Lage und anderer Gebiete der Umwelthygiene zu foerdern, falls erforderlich in Zusammenarbeit mit anderen Spezialorganisationen; j) die Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen und Fachkreisen zu foerdern, die zur Verbesserung des Gesundheitswesens beitragen; k) Konventionen, Abkommen und Regelungen vorzuschlagen, Empfehlungen in Fragen des internationalen Gesundheitswesens zu unterbreiten sowie diejenigen Aufgaben zu erfuellen, die der Organisation hierbei uebertragen werden und mit ihrem Ziel uebereinstimmen; l) Gesundheit und Wohlergehen von Mutter und Kind sowie die Faehigkeit zu foerdern, in einer sich veraendernden Gesamtumwelt in Harmonie zu leben; m) Bestrebungen auf dem Gebiet der geistigen Gesundheit zu foerdern, insbesondere diejenigen, die sich auf das harmonische Zusammenleben der Menschen auswirken; n) die Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu foerdern und durchzufuehren; o) ein hoeheres Niveau der Lehre und Ausbildung fuer die Berufe des Gesundheitswesens, der Medizin und verwandte Berufe anzustreben; p) Methoden der Verwaltungs- und Sozialarbeit auf dem Gebiet des oeffentlichen Gesundheitswesens und der vorbeugenden und heilenden medizinischen Betreuung einschliesslich der Krankenhaeuser und der sozialen Arbeit zu erforschen und darueber Bericht zu erstatten, falls erforderlich in Zusammenarbeit mit anderen Spezialorganisationen; q) auf dem Gebiet des Gesundheitswesens informatorisch, beratend und helfend taetig zu sein; r) die Aufklaerungsarbeit zu Fragen des Gesundheitswesens bei allen Voelkern zu foerdern; s) internationale Nomenklaturen von Krankheiten, Todesursachen und Arbeitsmethoden des oeffentlichen Gesundheitswesens festzulegen und gegebenenfalls zu ueberarbeiten;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 242 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 242) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 242 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 242)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der unter strikter Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze; Abwehr und Bekämpfung aller feindlichen und provokatorischen Angriffe Inhaftierter auf die deren Mitarbeiter und Einrichtungen; Rechtzeitiges Erkennen und Verhindern or-.

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