Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 169

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 169 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 169); 169 HoduSblbUathelt der Deutschen Demokratischen Republik 1974 Berlin, den 27. März 1974 Teil II Nr. 10 Tag Inhalt Seite 14.1. 74 Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes .. ,i 169 12. 3. 74 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 10. Oktober 1973 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft 183 19. 3. 74 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des „Abkommens über den Rechtsschutz von Erfindungen, Geschmacks-, Gebrauchsmustern und Warenzeichen bei der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit“ vom 12. April 1973 in den Beziehungen zur Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik 183 Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung * des Verbrechens des Völkermordes 1 vom 14. Januar 1974 Es wird hierdurch bekanntgemacht, daß am 27. März 1973 die Beitrittsurkunde der Deutschen Demokratischen Republik zu der nachstehend veröffentlichten Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 hinterlegt wurde. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurden von seiten der Deutschen Demokratischen Republik zu den Artikeln IX und XII der Konvention folgende Vorbehalte erklärt: Zu Artikel IX: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich nicht durch die Bestimmungen des Artikels IX der Konvention.gebunden, wonach ein Streitfall zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung, Anwendung und Durchführung der vorliegenden Konvention auf Ersuchen einer der am Streit beteiligten Parteien dem Internationalen Gerichtshof zur Untersuchung vorzulegen ist, und erklärt, daß die Deutsche Demokratische Republik in bezug auf die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes hinsichtlich von Streitfällen über die Auslegung, Anwendung und Durchführung der Konvention die Haltung vertritt, daß in jedem Einzelfall die Zustimmung aller am Streitfall beteiligten Parteien erforderlich ist, um einen bestimmten Streitfall dem Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.“ Berlin, den 14. Januar 1974 Der Sekretär der Deutschen Dem Zu Artikel XII: „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt, daß sie die Fassung des Artikels XII der Konvention nicht anerkennen kann und der Auffassung ist, daß die Konvention auch auf die sich nicht selbst regierenden Gebiete, einschließlich der Gebiete unter treuhänderischer Verwaltung, Anwendung finden müßte.“ Zusammen mit den Vorbehalten wurde zu Artikel XI der Konvention folgende Erklärung abgegeben: „Die Deutsche Demokratische Republik hält es für erforderlich, darauf hinzuweisen, daß der Artikel XI der Konvention einigen Staaten die Möglichkeit nimmt, Mitglied dieser Konvention zu werden. Die Konvention regelt Fragen, die die Interessen aller Staaten berühren, und muß daher auch allen Staaten zur Teilnahme offenstehen, die sich in ihrer Politik von den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen leiten lassen.“ Der Tag, an dem die Konvention für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntgemacht. Staatsrates c tischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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