Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 169

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 169 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 169); 169 HoduSblbUathelt der Deutschen Demokratischen Republik 1974 Berlin, den 27. März 1974 Teil II Nr. 10 Tag Inhalt Seite 14.1. 74 Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes .. ,i 169 12. 3. 74 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 10. Oktober 1973 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft 183 19. 3. 74 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des „Abkommens über den Rechtsschutz von Erfindungen, Geschmacks-, Gebrauchsmustern und Warenzeichen bei der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit“ vom 12. April 1973 in den Beziehungen zur Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik 183 Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung * des Verbrechens des Völkermordes 1 vom 14. Januar 1974 Es wird hierdurch bekanntgemacht, daß am 27. März 1973 die Beitrittsurkunde der Deutschen Demokratischen Republik zu der nachstehend veröffentlichten Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 hinterlegt wurde. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurden von seiten der Deutschen Demokratischen Republik zu den Artikeln IX und XII der Konvention folgende Vorbehalte erklärt: Zu Artikel IX: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich nicht durch die Bestimmungen des Artikels IX der Konvention.gebunden, wonach ein Streitfall zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung, Anwendung und Durchführung der vorliegenden Konvention auf Ersuchen einer der am Streit beteiligten Parteien dem Internationalen Gerichtshof zur Untersuchung vorzulegen ist, und erklärt, daß die Deutsche Demokratische Republik in bezug auf die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes hinsichtlich von Streitfällen über die Auslegung, Anwendung und Durchführung der Konvention die Haltung vertritt, daß in jedem Einzelfall die Zustimmung aller am Streitfall beteiligten Parteien erforderlich ist, um einen bestimmten Streitfall dem Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.“ Berlin, den 14. Januar 1974 Der Sekretär der Deutschen Dem Zu Artikel XII: „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt, daß sie die Fassung des Artikels XII der Konvention nicht anerkennen kann und der Auffassung ist, daß die Konvention auch auf die sich nicht selbst regierenden Gebiete, einschließlich der Gebiete unter treuhänderischer Verwaltung, Anwendung finden müßte.“ Zusammen mit den Vorbehalten wurde zu Artikel XI der Konvention folgende Erklärung abgegeben: „Die Deutsche Demokratische Republik hält es für erforderlich, darauf hinzuweisen, daß der Artikel XI der Konvention einigen Staaten die Möglichkeit nimmt, Mitglied dieser Konvention zu werden. Die Konvention regelt Fragen, die die Interessen aller Staaten berühren, und muß daher auch allen Staaten zur Teilnahme offenstehen, die sich in ihrer Politik von den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen leiten lassen.“ Der Tag, an dem die Konvention für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntgemacht. Staatsrates c tischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft die Erfüllung des Strafverfahrens zu unterstützen und zu gewährleisten hat, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziei hen können und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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