Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 285

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 285 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 285); Gesetzblatt Teil II Nr. 18 Ausgabetag: 28. Dezember 1973 285 seine Fachkräfte zu ergreifen. Im Montagetagebuch ist darüber ein Vermerk aufzunehmen. (2) Der Auftraggeber stellt den Fachkräften des Auftragnehmers kostenlos die ZÜr Einhaltung der technischen Sicherheit und des Arbeitsschutzes notwendigen Ausrüstungen und Ausstattungen zur Verfügung und erläutert den Fachkräften deren Anwendung. (3) Der Auftragnehmer, der gleichzeitig der Lieferant der Maschinen und Ausrüstungen ist, ist verpflichtet, den Auftraggeber auf besondere Gefahren, die mit der Durchführung der Montagearbeiten verbunden sind, hinzuweisen und ihm die notwendigen ausführlichen Erläuterungen zu geben. §35 (1) Wenn der Auftraggeber eine Verletzung der im § 34 angegebenen Bestimmungen durch die Fachkräfte des Auftragnehmers feststellt, ist er verpfüchtet, den Auftragnehmer sofort in schriftlicher Form davon in Kenntnis zu setzen. Wenn imgeachtet der Warnung des Auftraggebers die Fachkräfte des Auftragnehmers weiterhin die Bestimmungen über technische Sicherheit und Arbeitsschutz oder über Brandschutz usw. verletzen, so hat der Auftraggeber das Recht, den Fachkräften, die diese Bestimmungen verletzt haben, den Zutritt zum Ort der Ausführung der Montagearbeiten zu untersagen und vom Auftragnehmer ihren Austausch zu verlangen. (2) Falls die Fachkräfte des Auftragnehmers die ihnen bekannten Bestimmungen gemäß Abs. 1 nicht einhalten, so ist der Auftraggeber für Unfälle, die sich im Ergebnis der Verletzung dieser Bestimmungen ereignen, nicht verantwortlich. (3) Wenn der Auftraggeber die Bestimmungen über technische Sicherheit und Arbeitsschutz nicht beachtet, teilen die Fachkräfte des Auftragnehmers das dem Auftraggeber in schriftlicher Form mit. Falls der Auftraggeber die entsprechenden Maßnahmen nicht ergreift, können die Fachkräfte die Arbeit unterbrechen. (4) Die Fachkräfte können die Arbeit in den Fällen sofort unterbrechen, in denen sich Bedingungen ergeben, die für die Fachkräfte lebens- oder gesundheitsgefährdend sind, wenn sie davon den Auftraggeber in Kenntnis gesetzt haben. * r VI. Beziehungen zwischen den Bevollmächtigten des Auftraggebers und des Auftragnehmers §36 (1) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer teilen sich schriftlich vor Beginn der Montagearbeiten die Namen ihrer Bevollmächtigten mit. Wenn der Auftragnehmer als seinen Bevollmächtigten keine andere Person ernannt hat, sa ist am Ort der Ausführung der Montagearbeiten für alle Fragen im Zusammenhang mit den Montagearbeiten und den Fachkräften des Auftragnehmers der Leiter der Montagearbeiten der Bevollmächtigte des Auftragnehmers. (2) Alle Fragen, die die Montagearbeiten und die Fachkräfte betreffen, erörtert der Auftraggeber am Ort der Ausführung der Montagearbeiten ausschließlich mit dem Bevollmächtigten des Auftragnehmers. (3) Vom Zeitpunkt des Beginns der Montagearbeiten bis zu ihrer Beendigung führt der Bevollmächtigte des Auftragnehmers das Montagetagebuch mit einer Kopie für den Auftraggeber in der im Vertrag vereinbarten Sprache. (4) Das Montagetagebuch muß den Ablauf der Montagearbeiten sowie alle mit den Montagearbeiten verbundenen Umstände und Tatsachen, die von großer Bedeutung für die gegenseitigen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind, widerspiegeln (z. B. Datum des Beginns der Montagearbeiten, Bemerkungen in bezug auf die Einhaltung der einzelnen Termine der Montagearbeiten, Datum der Beendigung der Montagearbeiten, die von den Fachkräften geleistete Arbeitszeit an arbeitsfreien und Feiertagen sowie hinsichtlich Überstundenarbeit, Anzahl der Fachkräfte und des Hilfspersonals, das der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt hat). (5) Jede Aufzeichnung im Montagetagebuch muß von den Bevollmächtigten des Auftraggebers und des Auftragnehmers unterzeichnet sein. Die Aufzeichnungen, die von den Bevollmächtigten beider Partner im Montagetagebuch unterzeichnet wurden, stellen einen Beweis für die dort niedergelegten Tatsachen dar. (6) Wenn der Bevollmächtigte des Auftraggebers nicht mit dem Verlauf der Montagearbeiten oder mit den Aufzeichnungen des Bevollmächtigten des Auftragnehmers einverstanden ist, legt jeder der Bevollmächtigten seine Meinung im Montagetagebuch nieder. In diesen Fällen müssen die Partner unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Regelung der entstandenen Meinungsverschiedenheiten ergreifen. §37 Jede Vereinbarung zwischen den Bevollmächtigten des Auf-tragnehmers und des Auftraggebers, die eine Veränderung der vertraglichen Verpflichtungen oder das Auftreten neuer Verpflichtungen nach sich zieht, muß vom Auftragnehmer und vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Erfüllung der Aufträge zu erkunden und dabei Stellung zu nehmen zu den für die Einhaltung der Konspiration bedeutsamen Handlungen der Ich werde im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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