Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 285

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 285 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 285); Gesetzblatt Teil II Nr. 18 Ausgabetag: 28. Dezember 1973 285 seine Fachkräfte zu ergreifen. Im Montagetagebuch ist darüber ein Vermerk aufzunehmen. (2) Der Auftraggeber stellt den Fachkräften des Auftragnehmers kostenlos die ZÜr Einhaltung der technischen Sicherheit und des Arbeitsschutzes notwendigen Ausrüstungen und Ausstattungen zur Verfügung und erläutert den Fachkräften deren Anwendung. (3) Der Auftragnehmer, der gleichzeitig der Lieferant der Maschinen und Ausrüstungen ist, ist verpflichtet, den Auftraggeber auf besondere Gefahren, die mit der Durchführung der Montagearbeiten verbunden sind, hinzuweisen und ihm die notwendigen ausführlichen Erläuterungen zu geben. §35 (1) Wenn der Auftraggeber eine Verletzung der im § 34 angegebenen Bestimmungen durch die Fachkräfte des Auftragnehmers feststellt, ist er verpfüchtet, den Auftragnehmer sofort in schriftlicher Form davon in Kenntnis zu setzen. Wenn imgeachtet der Warnung des Auftraggebers die Fachkräfte des Auftragnehmers weiterhin die Bestimmungen über technische Sicherheit und Arbeitsschutz oder über Brandschutz usw. verletzen, so hat der Auftraggeber das Recht, den Fachkräften, die diese Bestimmungen verletzt haben, den Zutritt zum Ort der Ausführung der Montagearbeiten zu untersagen und vom Auftragnehmer ihren Austausch zu verlangen. (2) Falls die Fachkräfte des Auftragnehmers die ihnen bekannten Bestimmungen gemäß Abs. 1 nicht einhalten, so ist der Auftraggeber für Unfälle, die sich im Ergebnis der Verletzung dieser Bestimmungen ereignen, nicht verantwortlich. (3) Wenn der Auftraggeber die Bestimmungen über technische Sicherheit und Arbeitsschutz nicht beachtet, teilen die Fachkräfte des Auftragnehmers das dem Auftraggeber in schriftlicher Form mit. Falls der Auftraggeber die entsprechenden Maßnahmen nicht ergreift, können die Fachkräfte die Arbeit unterbrechen. (4) Die Fachkräfte können die Arbeit in den Fällen sofort unterbrechen, in denen sich Bedingungen ergeben, die für die Fachkräfte lebens- oder gesundheitsgefährdend sind, wenn sie davon den Auftraggeber in Kenntnis gesetzt haben. * r VI. Beziehungen zwischen den Bevollmächtigten des Auftraggebers und des Auftragnehmers §36 (1) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer teilen sich schriftlich vor Beginn der Montagearbeiten die Namen ihrer Bevollmächtigten mit. Wenn der Auftragnehmer als seinen Bevollmächtigten keine andere Person ernannt hat, sa ist am Ort der Ausführung der Montagearbeiten für alle Fragen im Zusammenhang mit den Montagearbeiten und den Fachkräften des Auftragnehmers der Leiter der Montagearbeiten der Bevollmächtigte des Auftragnehmers. (2) Alle Fragen, die die Montagearbeiten und die Fachkräfte betreffen, erörtert der Auftraggeber am Ort der Ausführung der Montagearbeiten ausschließlich mit dem Bevollmächtigten des Auftragnehmers. (3) Vom Zeitpunkt des Beginns der Montagearbeiten bis zu ihrer Beendigung führt der Bevollmächtigte des Auftragnehmers das Montagetagebuch mit einer Kopie für den Auftraggeber in der im Vertrag vereinbarten Sprache. (4) Das Montagetagebuch muß den Ablauf der Montagearbeiten sowie alle mit den Montagearbeiten verbundenen Umstände und Tatsachen, die von großer Bedeutung für die gegenseitigen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind, widerspiegeln (z. B. Datum des Beginns der Montagearbeiten, Bemerkungen in bezug auf die Einhaltung der einzelnen Termine der Montagearbeiten, Datum der Beendigung der Montagearbeiten, die von den Fachkräften geleistete Arbeitszeit an arbeitsfreien und Feiertagen sowie hinsichtlich Überstundenarbeit, Anzahl der Fachkräfte und des Hilfspersonals, das der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt hat). (5) Jede Aufzeichnung im Montagetagebuch muß von den Bevollmächtigten des Auftraggebers und des Auftragnehmers unterzeichnet sein. Die Aufzeichnungen, die von den Bevollmächtigten beider Partner im Montagetagebuch unterzeichnet wurden, stellen einen Beweis für die dort niedergelegten Tatsachen dar. (6) Wenn der Bevollmächtigte des Auftraggebers nicht mit dem Verlauf der Montagearbeiten oder mit den Aufzeichnungen des Bevollmächtigten des Auftragnehmers einverstanden ist, legt jeder der Bevollmächtigten seine Meinung im Montagetagebuch nieder. In diesen Fällen müssen die Partner unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Regelung der entstandenen Meinungsverschiedenheiten ergreifen. §37 Jede Vereinbarung zwischen den Bevollmächtigten des Auf-tragnehmers und des Auftraggebers, die eine Veränderung der vertraglichen Verpflichtungen oder das Auftreten neuer Verpflichtungen nach sich zieht, muß vom Auftragnehmer und vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes zu erfolgen. Die Verwirklichung des einen Rechtsverhältnisses kann aber auch im Rahmen von Maßnahmen möglich sein, die auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe an andemnghhörige der jeweiligen Diensteinheit ist nicht statthaft. Über die EinsichtnahmifMn exakter Nachweis zu führen.

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