Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 263

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 263 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 263); Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 22. November 1973 263 Wenn in den Beziehungen zwischen den Partnern keine Bewertung des Versandgegenstandes in Geld festgelegt ist, so wird die Konventionalstrafe in Höhe von 15 Rubel für eine Sendung erhoben. IX. Verantwortlichkeit der Partner §27 1. Die Partner tragen die gegenseitige materielle Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. 2. Jeder der Partner muß seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen und gibt dem anderen Partner jede mögliche Unterstützung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen. 3. Der Partner, der seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt hat, muß diese Verletzungen unverzüglich beseitigen. 4. Bei der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch einen der Partner ist der andere Partner berechtigt, aus den im Vertrag vorgesehenen Gründen und in der im Vertrag vereinbarten Höhe die Zahlung einer Konventionalstrafe zu fordern. Die Partner können im Vertrag insbesondere Konventionalstrafen für die Verletzung von Verpflichtungen z. B. aus solchen Gründen vorsehen, wie: für die Verzögerung der Übergabe der technischen Dokumentation, die zur Durchführung des Kundendienstes erforderlich ist, durch den Verkäufer an den Käufer; für die nicht rechtzeitige Übergabe der technischen Dokumentation, die der Käufer vom Verkäufer erhalten hat, durch den Käufer an die Kundendienststütz- , punkte und -Werkstätten; für die Nichteinhaltung der Termine des Versandes , und der Auffüllung des Garantiesatzes Ersatzteile sowie der Erstattung der als Ersatz für die mangelhaften Teile verausgabten Ersatzteile an den Käufer; für die Nichterfüllung der Verpflichtungen zur Ausbildung der Fachkräfte des Käufers durch den Verkäufer; für die Nichteinhaltung der Frist für di§ Entsendung der Fachkräfte zur Ausbildung ins Land des Verkäufers durch den Käufer; für die Nichteinhaltung der Frist für die Entsendung der Fachkräfte zur Durchführung von Reparaturarbeiten ins Land des Käufers durch den Verkäufer; für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung anderer konkreter Verpflichtungen zur Durchführung des Kundendienstes. Bei der Festlegung des Grundes für die Erhebung der Konventionalstrafe und ihrer Höhe haben die Partner insbesondere die Spezifik der Erzeugnisse und die Besonderheiten ihres Kundendienstes zu berücksichtigen. 5. Für Ausnahmefälle, in denen die Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen dazu führt, daß die normale Durchführung des Kundendienstes unmöglich ist, können die Partner im Vertrag das Recht auf Rüdetritt vom Vertrag und die Bedingungen, unter denen ein solcher Rücktritt zulässig ist, vorsehen. 6. Bezüglich der Befreiung der Partner von der Verantwortlichkeit für eine teilweise oder völlige Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen werden die Bestimmungen der §§ 68 und 69 der „ALB/RGW 1968“ angewendet. 7. In den Fällen, in denen der Verkäufer den Kundendienst im Lande des Käufers durchführt, werden auf die Beziehungen der Partner die Bestimmungen der Ziffern 1 bis 6 dieses Paragraphen entsprechend angewendet. X. Ansprüche ?'- 1. Ansprüche, die aus dem Vertrag entstehen, müssen unverzüglich geltend gemacht werden, jedoch spätestens 3 Monate nach Entstehung des Grundes ihrer Geltendmachung. 2. Wenn Ansprüche später als in der in Ziff. 1 dieses Paragraphen festgelegten Frist geltend gemacht werden, dann werden die Schiedsgerichtsgebühren, wenn der Anspruch innerhalb der im § 29 vorgesehenen Frist beantwortet wurde, unabhängig vom Ausgang des Schiedsgerichtsverfahrens dem Partner auferlegt, der die Frist für die Geltendmachung des Anspruchs nicht eingehalten hat. Wenn das Schiedsgericht jedoch zu der Schlußfolgerung kommt, daß die Verzögerung bei der Geltendmachung des Anspruchs durch außerordentliche Umstände hervorgerufen wurde, für die der Partner, der den Anspruch erhoben hat, nicht verantwortlich ist, so kann das Schiedsgericht die Frage der Schiedsgerichtsgebühren ausnahmsweise in Abhängigkeit vom Ausgang des Verfahrens entscheiden. 3. Die Ansprüche müssen in schriftlicher Form unter Angabe der konkreten Forderung geltend gemacht werden. Die Ansprüche können telegrafisch oder fernschriftlich erhoben werden. In diesen Fällen müssen die Ansprüche durch Brief bestätigt werden, und zwar spätestens 7 Arbeitstage nach der telegrafischen oder fernschriftlichen Erhebung des Anspruchs, jedoch innerhalb der in Ziff. 1 dieses Paragraphen festgelegten Frist. Im Falle der verspäteten Absendung der Bestätigung gilt mit diesem Brief der Anspruch erstmalig als erhoben. Dem Anspruch sind die Beweisunterlagen beizufügen. 4. Als Datum der Erhebung des Anspruchs gilt das Datum, des Stempels des Postamtes über die Annahme des Briefes oder Telegramms oder das Datum der fernschriftlichen. Übermittlung oder das Datum, an dem der Anspruch dem \ Partner, gegen den er geltend gemacht wird, übergeben'-wird.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-.

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