Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 25

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 25 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 25); GE der Deutschen Demokratischen Republik 1973 Berlin, den 13. Juni 1973 Teil II Nr. 5 Tag Inhalt Seite 13. 6. 73 Gesetz über den Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 21. Dezember 1972 25 Gesetz über den Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 21. Dezember 1972 vom 13. Juni 1973 §1 Die Volkskammer bestätigt den am 21. Dezember 1972 in Berlin Unterzeichneten, nachstehend veröffentlichten Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland. §2 Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 10 wirksam wird, ist im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntzugeben. §3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am dreizehnten Juni neunzehnhundertdreiundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den dreizehnten Juni neunzehnhundertdreiundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. U1 b r i c h t;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

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