Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 17

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 17 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 17); 17 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1973 Berlin, den 8. März 1973 Teil II Nr. 2 Tag Inhalt Seite 23. 2. 73 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 8. Dezember 1972 über die Regelung der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Finnland 17 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 8. Dezember 1972 über die Regelung der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Finnland vom 23. Februar 1973 Der Vertrag über die Regelung der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Finnland wurde am 8. Dezember 1972 in Helsinki unterzeichnet. Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte am 21. Februar 1973 in Berlin. Der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 7 am 23. März 1973 in Kraft. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 23. Februar 1973 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler Vertrag über die Regelung der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik ' und der Republik Finnland Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik und der Präsident der Republik Finnland, ausgehend von der Notwendigkeit, alle Anstrengungen zu unternehmen, um zur Sicherheit ihrer Völker beizutragen und einen dauerhaften Frieden in Europa im allgemeinen und im Ostseeraum im besonderen zu gewährleisten; den Willen Finnlands berücksichtigend, außerhalb der gegensätzlichen Interessen der Großmächte zu bleiben; die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen berücksichtigend; von der Überzeugung erfüllt, daß alle Staaten klar ihren Willen zum Ausdruck bringen sollten, auf die Anwendung oder Androhung von Gewalt zu verzichten; in dem Bemühen, Bedingungen für die Lösung von Fragen zu schaffen, die seit Beendigung des 2. Weltkrieges zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Finnland ungelöst geblieben sind; von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Finnland ausgehend von der „Deklaration der Vereinten Nationen über Prinzipien des Völkerrechts betreffend die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit Zwischen den Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen“ weiter zu entwickeln; haben beschlossen, den folgenden Vertrag zu schließen, und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik: den Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik, Otto Winzer; Der Präsident der Republik Finnland: den Minister für Auswärtige Angelegenheiten Finnlands, Ahti Karjalainen, die folgendes vereinbart haben: Artikel 1 Die Vertragschließenden Seiten haben beschlossen, diplomatische Beziehungen zueinander herzustellen. Artikel 2 Die Vertragschließenden Seiten werden ihre Beziehungen auf der Grundlage der Achtung der Prinzipien der souveränen Gleichheit, der territorialen Integrität und der politischen Unabhängigkeit weiterentwickeln und festigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und in meinem eigenen Namen,die zu dieser erfolgreichen Gesamtbilanz aktiv beigetragen haben, sehr herzlich danken. Sie haben unter Zurückstellung persönlicher Interessen die äußerst komplizierten Aufgaben im Rahmen der sicheren Verwahrung der Inhaftierten, Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Uhtersucbungstätigkelt der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den GMS. Überprüfungen, besonders in den daß der Konspiration und Geheimhaltung in der Suche, Auswahl, Werbung und Zusammenarbeit mit den nicht die notwendige Bedeutung beigemessen wird.

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