Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 162

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 162 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 162); 162 Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 12. Oktober 1973 2. Jeder der so verständigten Staaten ist berechtigt, dem Verfahren beizutreten; wenn er von diesem Recht Gebrauch macht, so ist die im Urteil gegebene Auslegung auch für ihn bindend. Artikel 64 Wenn der Gerichtshof nicht anders entscheidet, trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Kapitel IV Gutachten Artikel 65 1. Der Gerichtshof kann zu jeder Rechtsfrage ein Gutachten abgeben, und zwar auf Antrag jedes Organs oder jeder Organisation, die durch die Charta der Vereinten Nationen oder gemäß ihren Bestimmungen ermächtigt ist, ein Gutachten zu verlangen. 2. Die Fragen, zu denen ein Gutachten des Gerichtshofes eingeholt wird, werden dem Gerichtshof in einem schriftlichen Antrag vorgelegt, der eine genaue Darstellung der Frage enthält, zu der das Gutachten verlangt wird, und dem alle Dokumente beigefügt werden, die zur Klärung der Frage dienen können. Artikel 66 1. Der Gerichtssekretär gibt von dem Antrag auf ein Gutachten unverzüglich allen zum Gerichtshof zugelassenen Staaten Kenntnis. 2. Jeder zum Gerichtshof zugelassene Staat und jede internationale Organisation, die nach Ansicht des Gerichtshofes oder, wenn dieser nicht tagt, nach Ansicht seines Präsidenten über die Frage Auskunft geben können, werden außerdem vom Gerichtssekretär durch eine besondere und direkte Mitteilung davon verständigt, daß der Gerichtshof bereit ist, binnen einer vom Präsidenten festgesetzten Frist ihre schriftlichen Ausführungen entgegenzunehmen oder in einer zu diesem Zweck anberaumten öffentlichen Sitzung . ihre mündlichen Ausführungen zu dieser Frage zu hören. 3. Hat ein solcher zum Gerichtshof zugelassener Staat die in Absatz 2 dieses Artikels vorgesehene besondere Mit- teilung nicht erhalten, so kann er den Wunsch äußern, schriftliche Ausführungen vorzulegen oder gehört zu werden; die Entscheidung darüber fällt der Gerichtshof. 4. Staaten und Organisationen, die schriftliche oder mündliche Ausführungen oder beides gemacht haben, sind berechtigt, zu den von anderen Staaten oder Organisationen gemachten Ausführungen in der Form, in dem Umfang und innerhalb der Fristen Stellung zu nehmen, die der Gerichtshof oder, wenn er nicht tagt, sein Präsident in jedem einzelnen Fall festsetzt. Zu diesem Zweck übermittelt der Gerichtssekretär die schriftlichen Ausführungen zu gegebener Zeit den Staaten und Organisationen, die selbst solche Ausführungen gemacht haben. Artikel 67 Der Gerichtshof gibt sein Gutachten in öffentlicher Sitzung ab, nachdem der Generalsekretär und die Vertreter der Mitglieder der Vereinten Nationen sowie der anderen Staaten und internationalen Organisationen, die ein unmittelbares Interesse haben, benachrichtigt worden sind. Artikel 68 Bei der Ausübung seiner Gutachtertätigkeit läßt sich der Gerichtshof außerdem von den Bestimmungen des vorliegenden Statuts leiten, die auf Streitsachen Anwendung finden, soweit er sie für anwendbar hält. Kapitel V Änderungen Artikel 69 Änderungen des vorliegenden Statuts werden nach dem gleichen Verfahren durchgeführt, das für Änderungen der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen ist, jedoch vorbehaltlich der Bestimmungen, die die Vollversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates für die Teilnahme der Staaten beschließt, die Parteien des vorliegenden Statuts, aber nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind. Artikel 70 Der Gerichtshof ist berechtigt, Änderungen des vorliegenden Statuts, die er für nötig hält, durch schriftliche Mitteilung an den Generalsekretär zur Prüfung entsprechend den Bestimmungen des Artikels 69 vorzuschlagen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 162 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 162) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 162 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 162)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zunehmend Bedeutung und erfordert mehr denn je die weitere Ausprägung der gesamtgesellschaftlichen und -staatlichen Verantwortlung für die allseitige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit. Prinzipiell ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher vorzunehmen, zumindest aber vorzubereiten. Es kann nur im Einzelfall entschieden werden, wann der erreichte Erkenntnisstand derartige Maßnahmen erlaubt.

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