Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 92

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 92 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 92); 92 Gesetzblatt Teil II Nr. 8 Ausgabetag: 22. Februar 1972 §1 Bedarfsträger, die die vertraglich mit dem Versorgungsträger entsprechend § 7 Abs. 4 der Anordnung vereinbarten Maximalwerte überschreiten, sind verpflichtet, an den Versorgungsträger für jede Überschreitung an jeder Einleitungsstelle einen Zuschlag zum Preis für die Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen zu zahlen. Die Höhe des Zuschlages wird entsprechend § 2 errechnet. §2 (1) Die Zuschläge (in M/m3 4) betragen: pH-Wert 0,15 Temperatur 0,10 Chloride Cl- 0,20 Sulfate . SO J- 0,20 Gesamteisen FeLH- 0,10, Zyanide CN- 0,20 Chrom CrH- 0,20 Chrom Cr®+ 0,20 Zink ZmH- 0,20 Kupfer Cu=H- 0,20 Cadmium Cd2+ 0,20 Arsen As:1+/r+ 0,20 Ammonium NH + 0,20 Reduktionsmittel (als S03 ber.) 0,20 Sulfide (als S ber.) 0,20 Aktives Chlor 0,10 Phenole (wasserdampfflüchtig) 0,20 Teere 0,20 Mineralöle, Fette 0,30 Absetzbare Stoffe (n. 15 Min.) 0,10 Waschaktive Substanz (WAS) (nur anionisch) 0,15 Organische Lösungsmittel 0,20 Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5) 0,30 (2) Der höchstzulässige Zuschlag beträgt an jeder Einleitungsstelle für Überschreitungen mehrerer Maximalwerte 100 % des Abwasserpreises. (3) Die Erhebung des Zuschlages erfolgt vom Versorgungsträger gegenüber dem Bedarfsträger für den Zeitraum der Überschreitung. (4) Ändern sich beim Bedarfsträger die Voraussetzungen, auf Grund derer der Zuschlag festgelegt wurde, kann er beim Versorgungsträger eine Kontrolle über die Einhaltung der Maximalwerte beantragen. Ergibt die Kontrolle, daß die Maximalwerte eingehalten werden, entfällt die Zahlung des Zuschlages vom Zeitpunkt des Einganges des Antrages an. Mindestens ist jedoch der Zuschlag für die vertraglich vereinbarte Abwassermenge bezogen auf 10 Tage zu entrichten. Die Zahlung des Zuschlages für 10 Tage entbindet nicht von der Pflicht, die Maximalwerte zum schnellstmöglichen Zeitpunkt wieder einzuhalten. §3 (1) Können zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anordnung die vom Versorgungsträger festgelegten Maximalwerte durch den Bedarfsträger noch nicht eingehalten werden, hat sich dieser gegenüber dem Versorgungsträger unter Angabe konkreter Terminstellungen zur Durchführung solcher Maßnahmen vertraglich zu verpflichten, deren Realisierung ihm die Einhaltung der Maximalwerte ermöglicht. Der Versorgungsträger gibt in diesem Falle unter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte neben den Maximalwerten vorläufige Maximalwerte vor, zu deren Einhaltung der-Bedarfsträger bis zu dem vertraglich festgelegten Termin verpflichtet ist. Nach Ablauf des Termins gelten die Maximalwerte. (2) Die vorläufigen Maximalwerte sind so festzulegen, daß eine weitere Verschlechterung der Abwasserbeschaffenheit verhindert wird und alle Möglichkeiten zu ihrer Verbesserung genutzt werden. (3) Bei Überschreitung der vorläufigen Maximalwerte sind die Zuschläge entsprechend § 2 Abs. 1 zu entrichten. § 2 Absätze 2 bis 4 gilt entsprechend. §4 Die Entrichtung von Zuschlägen zum Abwasserpreis entbindet die Bedarfsträger nicht von ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Vorreinigung der Abwässer. §5 Die Zuschläge sind nicht planbar und nicht kalkulierbar. Sie sind in die Selbstkosten ayfzunehmen. §6 Die Zuschläge werden dem Bedarfsträger in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung durch den Bedarfsträger zu zahlen. Herausgeber: Büro des Mlntsterrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47,-Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, TeilH 1,80 M und TeUHI 0,75 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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