Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 851

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 851 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 851); Gesetzblatt Teil II Nr. 73 Ausgabetag: 27. Dezember 1972 851 Ammoniak-Lösung (spezifisches Gewicht 0,910) zugesetzt werden. 6. Bei der Abgabe von Blutplasma sind das Datum der Blutplasmagewinnung, die Verbrauchsfrist nach der Qualitätsrichtlinie für Blutplasma und der Zusatz von Stoffen entsprechend. den Ziffern 4 und 5 nach Art und Konzentration vom Produktionsbetrieb auf jedem der abgegebenen Transportgefäße sowie auf dem Lieferschein zu vermerken. Sind diese Angaben nicht oder unvollständig vorhanden, ist die Lieferung zurückzuweisen. 7. Blutplasma ist beim Wareneingang sofort auf Trübung und Geruchsabweichung zu überprüfen und anschließend im Kühlraum bei Temperaturen unter +5 °C zu lagern, sofern es nicht sofort verarbeitet werden kann. Blutplasma mit Trübung oder Geruchsabweichung ist zurückzuweisen. 8. Das Zusammengießen von Blutplasma aus verschiedenen Tagesproduktionen oder unterschiedlicher Konservierungsart ist untersagt. 9. Unmittelbar vor der Verarbeitung bzw. vor dem Verbrauch ist das Blutplasma nochmals auf seine Verwendbarkeit zu prüfen. Werden dabei deutliche Trübungen und/oder Geruchsabweichungen festgestellt, ist das Blutplasma für die menschliche Ernährung als ungeeignet zu verwerfen. Ebenfalls zu verwerfen ist Blutplasma, dessen Verbrauchsfrist gemäß der Qualitätsrichtlinie für Blutplasma abgelaufen ist. 10. Blutplasma, das gemäß den Ziffern 7 und 9 für die menschliche Ernährung ungeeignet ist, ist einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen. Anordnung über die Staatliche Bauaufsicht des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft vom 28. November 1972 In Durchführung des § 31 der Verordnung vom 22. März 1972 über die Staatliche Bauaufsicht (GBl. II Nr. 26 S. 285) wird im Einvernehmen mit den Leitern der beteiligten zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet : §1 ' Verantwortungsbereich (1) Zur Erfüllung der der Wasserwirtschaft gestellten Aufgaben werden die bauaufsichtlichen Aufgaben durch die Staatliche Bauaufsicht des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (nachstehend Sonderbauaufsicht Wasserwirtschaft genannt) wahrgenom-meh. (2j Die Sonderbauaufsicht Wasserwirtschaft übt ihre Kontrolltätigkeit nach den Grundsätzen der Verordnung vom 22. März 1972 über die Staatliche Bauaufsicht und deren Durchführungsbestimmungen sowie den Bestimmungen dieser Anordnung aus. (3) Der Verantwortungsbereich der Sonderbauaufsicht Wasserwirtschaft erstreckt sich auf wasserwirtschaftliche und wasserbauliche Anlagen gemäß Anlage sowie industrielle Absetzanlagen. Anlagen innerbetrieblicher Wasserkreisläufe unterliegen nicht der Kontrolle durch die Sonderbauaufsicht Wasserwirtschaft. (4) In besonderen Fällen kann die Zuständigkeit durch Vereinbarung mit anderen Bauaufsichten geregelt werden. §2 Gliederung der Sonderbauaufsicht Wasserwirtschaft Die Sonderbauaufsicht Wasserwirtschaft gliedert sich in 1. die Staatliche Bauaufsicht des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. 2. die Staatliche Bauaufsicht der Wasserwirtschaftsdirektionen Küste Warnow Peene Havel Spree Oder Neiße Obere Elbe Mulde Saale Weiße Elster Werra Gera Unstrut Mittlere Elbe Sude Eide §3 Grundsätze der Arbeit (1) Die Sonderbauaufsicht Wasserwirtschaft kontrolliert die Durchsetzung der bauwirtschaftlichen, bautechnologischen und sicherheitstechnischen Anforderungen bei der Vorbereitung, Errichtung, Veränderung und Nutzung von Bauwerken zur Erhöhung der Effektivität und der Steigerung der Qualität. (2) Durch Kontrolle der Preise nimmt sie Einfluß auf die sparsame Verwendung finanzieller und materieller Fonds. (3) Die Sonderbauaufsicht Wasserwirtschaft arbeitet mit den Staatlichen Bauaufsichten im Bereich des Ministeriums für Bauwesen und den anderen Sonderbauaufsichten, mit den Fachorganen der örtlichen Räte, mit der Gewässeraufsicht und den Organen gemäß § 20 der Verordnung vom 22. März 1972 über die Staatliche Bauaufsicht zusammen. §4 Aufgaben (1) Die Staatliche Bauaufsicht des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft ist verantwortlich für 1. die Anleitung und Kontrolle der im § 2 Ziff. 2 genannten Staatlichen Bauaufsicht, 2. die Anleitung und Kontrolle der Technischen Kontrollorganisation (TKO) in den Betrieben der Wasserwirtschaft, 3. die Mitwirkung bei der Festlegung des staatlichen Qualitätsmaßstabes im Verantwortungsbereich, 4. die Mitwirkung bei Forschung, Entwicklung und sozialistischer Rationalisierung, 5. die Festlegung der Kontrollschwerpunkte in Kon-trollplänen, 6. die Erarbeitung jährlicher Kontrollberichte über Talsperren, sonstige wasserwirtschaftliche Speicher und Hochwasserschutzanlagen, Großanlagen der Wasserüberleitung und industrielle Absetzanlagen, 7. die Zulassung von Mitarbeitern der Staatlichen Bauaufsicht und von Bausachverständigen, 8. die Zulassung zweigspezifischer Bauweisen, (Stralsund) (Potsdam) (Cottbus) (Dresden) (Halle) (Erfurt) (Magdeburg).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung mit dem Untersuchungsorgan anderen Diensteinheiten Staatssicherheit oder der Deutschen Volkspolizei zu koordinieren. Die Hauptaufgaben des Sachgebietes Gefangenentransport und operative Prozeßabsicherung bestehen in der - Vorbereitung, Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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