Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 848

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 848 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 848); 848 Gesetzblatt Teil II Nr. 73 Ausgabetag: 27. Dezember 1972 tisationsabführungen an das übergeordnete Organ, die nicht der planmäßigen Finanzierung der Investitionen der Forschungs- und Rationalisierungseinrichtungen dienen, sind nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des Leiters des zuständigen zentralen Staatsorgans zulässig. Soweit den Forschungs- bzw. Rationalisierungseinrichtungen mit dem Plan eine staatliche Plankennziffer „Investitionen (materielles Volumen)“ zur eigenverantwortlichen Durchführung von Investitionen übergeben wird, sind den Forschungs- und Rationalisierungseinrichtungen die über ihr Amortisationsaufkommen hinaus erforderlichen Mittel durch das übergeordnete Organ planmäßig zur Verfügung zu stellen. §28 Die Rechtsvorschriften über Produktionsfondsabgabe finden in Forschungs- und Rationalisierungseinrichtungen keine Anwendung. XI. Vereinfachte Bestimmungen für Rationalisierungseinrichtungen §29 (I) Die Generaldirektoren der WB und Direktoren der Kombinate können für ihnen unterstehende kleinere Rationalisierungseinrichtungen folgende vereinfachte Bestimmungen zur Anwendung bringen: a) Die Rationalisierungseinrichtungen erhalten ihre Aufgaben ausschließlich vom Generaldirektor der WB bzw. vom Direktor des Kombinats. Die erteilten Aufgaben sind von den Rationalisierungseinrichtungen und Anwenderbetrieben gemeinsam zu präzisieren. -v b) Für jede Aufgabe sind der Rationalisierungseinrichtung Zeit- und Kostenlimite zu übergeben. Bei Nichteinhaltung des Zeit- und Kostenlimits sowie der Zielstellung ist der Anwenderbetrieb berechtigt, bei der WB bzw. dem Kombinat einen Abschlag vom berechneten Kostenvolumen gemäß Buchst, c zu fordern. Eine Überschreitung des Kostenlimits ist nur bei einer notwendigen Veränderung der Aufgabenstellung mit Zustimmung des Anwenderbetriebes zulässig. c) Die Abrechnung der wissenschaftlich-technischen Leistungen der Rationalisierungseinrichtungen erfolgt nach Bestätigung des Ergebnisses durch den Anwender auf der Basis eines Stundenverrechnungssatzes. Der Stunden Verrechnungssatz ist vom Generaldirektor der VVB bzw. vom Direktor des Kombinats zu bestätigen. Er entspricht dem Verhältnis von geplanten Kosten, die unmittelbar der Lösung der Rationalisierungsaufgaben dienen, zu den geplanten- produktiv zu leistenden Arbeitsstunden. Der Anwenderbetrieb hat in Höhe des abgerechneten Betrages eine Kostenerstattung an den Gewinnfonds der VVB bzw. des Kombinats zu leisten. d) Der Prämienfonds sowie der Kultur- und Sozialfonds der Rationalisierungseinrichtung ist bei der WB bzw. dem Kombinat aus dem Gewinnfonds zu bilden. Über zusätzliche Zuführungen zum Prämienfonds aus dem Gewinn- oder Reservefonds der WB bzw. des Kombinats sowie über Minderungen des Prämienfonds entscheidet der Generaldirektor der VVB bzw. der Direktor des Kombinats in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung am Jahresende in Abstimmung mit dem Leiter der Rationalisierungseinrichtung auf der Grundlage der Erfüllung ausgewählter Effektivitätskennziffern und -kriterien in den Anwenderbetrieben. e) Die Finanzierung der einfachen und erweiterten Reproduktion der Rationalisierungseinrichtungen erfolgt aus dem Investitionsfonds der VVB bzw. des Kombinats. Die laufenden Aufwendungen der Rationalisierungseinrichtungen sind aus Umlaufmitteln der VVB bzw. des Kombinats zu finanzieren. (2) Die Pflicht zum Abschluß von Wirtschaftsverträgen gemäß § 9 Abs. 1 dieser Anordnung zwischen VVB bzw. Kombinaten und Betrieben, die nicht der gleichen VVB oder dem gleichen Kombinat angehören, wird durch die vereinfachten Bestimmungen des Abs. 1 nicht berührt. XII. Schlußbestimmungen §30 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft. (2) Die in den Forschungseinrichtungen auf der Grundlage der Anordnung vom 30. September 1968 über die auftragsgebundene Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben und die Bildung und Verwendung des Fonds Wissenschaft und Technik (GBl. II Nr. 110 S. 859) gebildeten Leistungsfonds sind mit dem Inkrafttreten dieser- Anordnung aufzulösen. Die noch vorhandenen Mittel sind an das übergeordnete Organ abzuführen. Das übergeordnete Organ hat diese Mittel als Finanzierungsquelle für planmäßige Aufgaben des Jahres 1973, vorrangig zur Ausstattung der Forschungseinrichtungen mit Umlaufmitteln gemäß § 27 Abs. 1 dieser Anordnung, zu planen. Sofern auf der Grundlage des Abs. 6 noch leistungsabhängige Zuschläge für wissenschaftlich-technische Aufgaben bzw. Anteile am Anwendemutzen für Rationalisierungsaufgaben realisiert werden, ist davon ein den Grundsätzen der §§15 und 16 dieser Anordnung entsprechender Betrag auszu-sondem und für Zuführungen zum Prämienfonds zu verwenden. Die restlichen Mittel sind an das übergeordnete Organ abzuführen. (3) Mit Wirkung vom 31. Dezember 1972 treten außer Kraft: Anordnung vom 30. September 1968 über die auftragsgebundene Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben und die Bildung und Verwendung des Fonds Wissenschaft und Technik (GBl. II Nr. 110 S. 859), Richtlinie vom 30. September 1968 über die Preisbildung für wissenschaftlich-technische Leistungen (GBl. II Nr. 110 S. 865), Richtlinie vom 30. September 1968 für die Anwendung von Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den naturwissenschaftlich-technischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 110 S. 867), Anordnung vom 14. Februar 1969 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds sowie des Kultur- und Sozialfonds in naturwissenschaftlich-techni-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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