Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 831

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 831 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 831); Gesetzblatt Teil II Nr. 71 Ausgabetag: 13. Dezember 1972 831 (2) Der Versorgung und Betreuung der Mitarbeiter dient auch die finanzielle Beteiligung an Betreuungseinrichtungen, die sich in Rechtsträgerschaft anderer Organe und Einrichtungen sowie von Betrieben befinden. §3 Kosten der Betreuungseinrichtungen (1) Kosten der Betreuungseinrichtungen sind die Aufwendungen, die durch die Betreuungseinrichtungen verursacht werden. Die Zuordnung zu den Kosten der Betreuungseinrichtungen ist unabhängig von der Art der Finanzierung, der Form des Ausweises und der Behandlung in Rechnungsführung und Statistik. (2) Für die Abgrenzung der Kosten der Betreuungseinrichtungen gilt die Anlage 2. Finanzierung der Kosten der Betreuungseinrichtungen §4 (1) Die Betreuungseinrichtungen sind mit dem Ziel der ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Mitarbeiter rationell und effektiv zu nutzen. (2) Die Finanzierung der Betreuungseinrichtungen ist entsprechend der Aufgabenstellung zu planen. Die Leiter der Organe und Einrichtungen haben im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung entsprechende Finanzierungspläne zu erarbeiten. Sie sichern die Übereinstimmung mit der betrieblichen Vereinbarung. (3) Für die Finanzierung der Kosten der Betreuungseinrichtungen sind eigene Einnahmen sowie Züschüsse aus dem Haushalt gemäß den Absätzen 4 und 5 einzusetzen. In Höhe des durch eigene Einnahmen und Zuschüsse aus dem Haushalt nicht gedeckten Teils der Kosten hat die Finanzierung durch Zuschüsse aus dem Prämien-, Kultur- und Sozialfonds zu erfolgen. (4) Eigene Einnahmen der Betreuungseinrichtungen sind: a) Erlöse aus der Inanspruchnahme der Einrichtungen, wie Essengeldeinnahmen, Einnahmen aus kulturellen Veranstaltungen, Elternbeiträge für die Teilnahme der Kinder am Ferienlager, Erlöse aus dem Verkauf von Handelswaren, selbstherge-stellten Imbißwaren und Getränken, b) allgemeine oder zweckgebundene Zuschüsse von gesellschaftlichen Organisationen, wie Zuschüsse der Gewerkschaft, c) Miet- und Pachtzahlungen sowie Zuschüsse von anderen Organen, Einrichtungen und Betrieben auf Grund entsprechender Verträge für die Nutzung bzw. Mitnutzung von Betreuungseinrichtungen, d) sonstige Einnahmen. (5) Zuschüsse aus Haushaltsmitteln der Organe bzw. Einrichtungen können geplant und gezahlt werden a) an die Betreuungseinrichtungen gemäß Anlage 1 Abschnitt I für Werkküchenessen entsprechend der Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Gemeinschaftsverpflegung (GBl. I Nr. 34 S. 425), Lohnzuschläge gemäß der Lohnzuschlagsverordnung vom 28. Mai 1958 (GBl. I Nr. 34 S. 417), Lohnerhöhungsbeträge aus lohnpolitischen Maßnahmen, b) an die Betreuungseinrichtungen gemäß Anlage 1 Abschnitt I mit Ausnahme der Ferienbetreuung und Naherholung für den Bezug von Energie, Brenn- und Treibstoffen, Gas, Wasser sowie für Reinigungsmaterial und Transportkosten, Verbrauchsmaterial für medizinischen Bedarf, wie Medikamente, Verbandstoffe usw., Arbeitsschutz- und Hygienebekleidung in Einrichtungen für gesundheitliche Betreuung, Anschaffung nichtaktivierungspflichtiger Ein-richtungs- und Gebrauchsgegenstände, Löhne und Gehälter einschließlich der Sozialpflichtversicherungsbeiträge (Betriebsanteil), Unfallumlage und Personalnebenkosten für das Bedienungspersonal, c) für Kosten abzüglich Teilnehmerpreis zur Herstellung von Werkküchenessen durch Dritte, wenn das Organ bzw. die Einrichtung nicht über eine eigene Werkküche verfügt und die Mitarbeiter am Werkküchenessen anderer Organe, Einrichtungen oder Betriebe teilnehmen. (6) Ist die Summe der eigenen Einnahmen und der Zuschüsse aus dem Haushalt bei einzelnen Betreuungseinrichtungen, wie z. B. Kantinen, höher als deren Kosten, so kann der die Kosten übersteigende Betrag zur Verbesserung der übrigen Betreuungsleistungen verwendet werden. §5 Die Aufwendungen für Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß Anlage 1 Abschnitt II werden aus Haushaltsmitteln finanziert. Dazu sind die erforderlichen Ausgaben und die Einnahmen entsprechend der Systematik des Staatshaushaltes der DDR* in den örtlichen und im zentralen Haushalt zu planen und abzurechnen. §6 Investitionen und Werterhaltung (1) Über die Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen entscheiden die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der örtlichen Räte. Werden durch die Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen die Interessen des Rates einer Stadt oder einer Gemeinde berührt, ist die Abstimmung mit dem Rat der Stadt oder dem Rat der Gemeinde durchzuführen. (2) Finanzielle Mittel für notwendige Investitionen gemäß Abs. 1 sowie für die Ersatzbeschaffung an Ausrüstungen und für Werterhaltungsmaßnahmen können aus dem Haushalt des Organs bzw. der Einrichtung im Rahmen des vorhandenen materiellen Volumens für Investitionen bzw. Werterhaltung bereitgestellt werden. Dabei sind die geltenden Rechtsvorschriften zur Finanzierung der Investitionen, zur Erfassung der Grundmittel und zur Inventarisierung** einzuhalten. * Veröffentlicht in der Beilage zur Zeitschrift Sozialistische Finanzwirtschaft“, Heft 11/1970 ** Zur Zeit gelten: - Anordnung vom 10. November 1971 über Regelungen für die Finanzierung der Investitionen sowie die Behandlung von Mehrkosten und Anlaufkosten (GBl. II Nr. 78 S. 690), - Zweite Durchführungsbestimmung vom 30. Dezember 1969 zum Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik - Ordnung über die Rechnungsführung und Statistik in den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen (GBl. II 1970 Nr. 8 S. 37), - Richtlinie des Ministeriums der Finanzen vom 10. März 1971 zur Ordnung über die Rechnungsführung und Statistik in den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen Teil Grundmitteirechnung .;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 831 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 831) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 831 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 831)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß - eine Verbindung an zwei verschiedene Straßenzüge erfolgt, die Führung dos Besucherverkehrs im Sichtfeld der Wache erfolgt; die Anlieferungszonen für Fremd-lieferung außerhalb des unmittelbaren Sicherheitsbereiches liegen.

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