Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 825

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 825 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 825); Gesetzblatt Teil II Nr. 71 Ausgabetag: 13. Dezember 1972 825 Die Information erfolgt für alle Betriebe, Teilbetriebe und Einrichtungen* auf Vordruck 0301 ln zweifacher Ausfertigung: von den den Ministerien und WB unterstellten Kombinaten für jeden Betrieb und jede Einrichtung ihres Kombinates, von den WB und ihnen gleichgestellten Organen für jeden ihnen direkt unterstellten Betrieb bzw. unterstellte Einrichtung, von den Ministerien für jede ihnen direkt unterstellte Einrichtung an den Rat des Bezirkes (Bezirksplankommission), auf dessen Territorium sich der Sitz des Betriebes oder der Einrichtung befindet. Die Leiter der zentralgeleiteten Betriebe** und Einrichtungen übergeben die staatlichen Planauflagen 1973 auf dem gleichen Vordruck für jeden Teilbetrieb, dessen Sitz sich in einem anderen Kreis als dem des Stammbetriebes befindet, dem für den Sitz dieses Teilbetriebes zuständigen Rat des Kreises (Kreisplankommission) in zweifacher Ausfertigung bis zum 5. Januar 1973. Zum gleichen Zeitpunkt sind die Veränderungen gegenüber den bei der Ausarbeitung des Planes als Entwurf übergebenen Titellisten für Investitionen gemäß Abschnitt IV Ziff. 2.2. Abs. 5 Buchstaben a und b der Anlage zur Anordnung (Nr. 1) vom 15. Februar 1972 über die Methodik zur Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1973 zu übergeben. Betriebe, Teilbetriebe und Einrichtungen, in denen mehr als 50 Arbeiter und Angestellte (Pers.) im Jahresdurchschnitt beschäftigt sind. * Gilt nicht für zentralgeleitete Betriebe, die gemäß der Anordnung Nr. 2 vom 25. Mai 1972 über die Methodik zur Ausarbeitung des Volks wirtschaftsplan cs 1973 Spezielle planmethodische Festlegungen ihre Planentwürfe erarbeitet haben. Anordnung Nr. 2* über die Gewährung von Vertragszuschlägen für frisches Obst und Gemüse sowie für Blumen und Zierpflanzen vom 9. November 1972 Zur Änderung der Anordnung vom 17. Dezember 1970 über die Gewährung von Vertragszuschlägen für frisches Obst und Gemüse sowie für Blumen und Zierpflanzen (GBl. II 1971 Nr. 24 S. 212) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Der § 1 erhält folgende Fassung: „(1) Für vertraglich vereinbarte Lieferungen der Qualitäten Auslese und A an die staatlichen und konsumgenossenschaftlichen Handelsorgane und Direktbezieher** (Einzelhandel einschließlich Verkaufsstellen der LPG, VEG, GPG und deren kooperativen Einrichtungen, Großverbraucher, Betriebe der obstund gemüseverarbeitenden Industrie) werden an Landwirtschafts-, Forst- und Gartenbaubetriebe aller Eigentumsformen sowie an Kleinerzeuger folgende Vertragszuschläge gezahlt: * Anordnung (Nr. 1) vom 17. Dezember 1970 (GBl. II 1971 Nr. 24 S. 212) Die Regelung des Direktbezuges erfolgt nach Abschnitt II der Anordnung vom 18. April 1972 über die Beziehungen bei der Lieferung und Abnahme von frischem Obst und Gemüse (GBl. II Nr. 21 S. 233). Kultur Kalenderwoche ME Vertrags- zuschlag M Salatgurken 51. bis 53. dt 400,- 1. bis 9. dt 400,- 10. und 11. dt 350,- 12. und 13. dt 300,- 14. und 15. dt 250,- 16. und 17. dt 130,- 18. bis 22. dt 80,- Tomaten 51. bis 53. dt 100,- 1. bis 4. dt 200,- 5. bis 22. dt 700,- 23. bis 26. dt 500,- 27. und 28. dt 300,- 29. und 30. dt 100,- Blumenkohl I, II, III, IV 6. bis 17. 100 St. 40,- I, II, III 18. und 19. 100 St. 30,- I, II, III 20. bis 22. 100 St. 20,- IV 18. und 19. 100 St. 20,- Kohlrabi mit Laub I, II, III 51. bis 4. 100 St. 30,- I, II, III, IV 5. bis 15. 100 St. 40,- I, II, III 16. und 17. 100 St. 30,- IV 16. und 17. 100 St. 25,- I, II, III 18. und 19. 100 St. 20,- Kopfsalat I, II, III, IV, V, VI 49. bis 14. 100 st. 40,- I, II, III, IV, V 15. und 16. 100 st. 40,- I, II 17. 100 st. 20,- III, IV 17. 100 st. 15,- Champignons 40. bis 53. dt 100,- 1. bis 9. dt 200,- Chicoree 49. bis 53. dt 100,- 1. bis 18. dt 150,- Für B-Ware aus erdeloser Treiberei 49. bis 53. dt 50,- 1. bis 18. dt 80,- Rosenkohl 5. bis 13. dt 15,- Exportzwiebeln ohne Zeitbegrenzung dt 5,- Bleich- und Grünspargel ohne Zeitbegrenzung dt 150,- Rote Rüben A I ohne Zeitbegrenzung dt 13,- Rote Rüben A II ohne Zeitbegrenzung dt 8,- Gemüsebohnen maschinell ohne Zeitbegrenzung dt 8,- geerntet Kohlrüben ohne Zeitbegrenzung dt 3- Porree 1. bis 10. dt 15,- ab 11. dt 10- Johannisbeeren rot ohne Zeitbegrenzung dt 20,- Johannisbeeren weiß ohne Zeitbegrenzung dt 40,- Stachelbeeren ohne Zeitbegrenzung dt 20,- Erdbeeren ohne Zeitbegrenzung dt 35- Pflaumen bis 33. dt 25,-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage einer exakten Planung ein differenzierter Treffrhythmus festzulegen und zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Treffdisziplin verschiedener weiter zu erhöhen. Solche Erscheinungen, die vom Genossen Minister auf dem Führungsseminar gegebenen kritischen Hinweise unbedingt zu beachten: Vielfach sind die vorhandenen Einschätzungen auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit über einseitig und subjektiv gefärbt.

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