Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 817

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 817 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 817); Gesetzblatt Teil II Nr. 70 - Ausgabetag: 5. Dezember 1972 817 sten im Rahmen der planmäßigen Gewinnerwirtschaftung ohne Reduzierung der geplanten Abführungen an den Staatshaushalt verrechnet werden. (5) Am Jahresende nicht verbrauchte Mittel sind auf das Folgejahr zu übertragen. §19 Verwendung (1) Die Mittel des Fonds „Handelsrisiko Gebrauchtwaren“ bzw. die gemäß § 18 Abs. 2 dem einheitlichen Fonds Handelsrisiko Industriewaren zugeführten Mittel sind ausschließlich im sozialistischen Gebrauchtwarenhandel und hier nur für Maßnahmen bei angekauften Gebrauchtwaren zu verwenden. (2) Aus den Mitteln sind zu finanzieren: a) Preisminderungen, wenn die Gebrauchtwaren zum festgesetzten Verkaufspreis nicht absetzbar sind, weil der Verkaufspreis zu hoch festgesetzt worden ist oder . für neue Konsumgüter des gleichen Sortiments kleine Preiskorrekturen oder andere zentrale Preismaßnahmen in Kraft getreten sind, dadurch die Verkaufspreise für Gebrauchtwaren in Relation zu diesen zu hoch sind, Änderungen in der Nachfrage bewirken und die Gebrauchtwaren zum ursprünglichen Verkaufspreis nicht mehr absetzbar sind; b) Wertminderungen aus Transportschäden oder verdeckten Mängeln; c) Kosten aus Kleinstreparaturen bzw. Ausbesserungen, die nicht zu einer Erhöhung der Gebrauchseigenschaften der Gebrauchtwaren führen und demzufolge nicht gemäß § 5 Abs. 4 Bestandteil des Verkaufspreises sind; d) Nullabwertungen, wenn sich bestimmte Gebrauchtwaren trotz Preisminderung, Werbemaßnahmen u. a. m. als nicht absatzfähig erweisen. Nullabwertungen sind durch den Leiter des Handelsbetriebes zu bestätigen. §20 Nachweispflicht und Verantwortlichkeit (1) Der Nachweis über die Verwendung der Mittel ist nach der Gliederung gemäß § 19 Abs. 2 kumulativ seit Jahresbeginn zu führen. Jede Inanspruchnahme der Mittel ist zu protokollieren. Im Falle von Preisminderungen gemäß § 19 Abs. 2 Buchstaben a, b und d muß das Protokoll mindestens folgende Angaben enthalten: Datum Bezeichnung Menge alter und neuer- Verkaufspreis Höhe der Preisminderung Ursache für die Preisminderung. Im Falle von Kleinstreparaturen oder Ausbesserungen gemäß § 19 Abs. 2 Buchst, c muß das Protokoll Angaben über die Art der Reparatur und die Höhe der daraus entstandenen Kosten enthalten. (2) Die Leiter der sozialistischen Handelsbetriebe sind für den zweckentsprechenden Einsatz der Mittel und dessen Kontrolle verantwortlich. §21 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer als Leiter einer Verkaufseinrichtung des Gebrauchtwarenhandels vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Gebrauchtwaren von Personen übernimmt, die ihren ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz nicht in der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Hauptstadt Berlin haben, oder der Nachweispflicht für übernommene Gebrauchtwaren gemäß § 12 nicht nachkommt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10, bis 300, M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung gemäß Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000, M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden, deren Stellvertretern oder den sachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern der Räte der Bezirke, Kreise und Städte. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). Schlußbestimmungen §22 In allen Verkaufseinrichtungen des Gebrauchtwarenhandels muß ein Exemplar dieser Anordnung vorhanden und ein diesbezüglicher Hinweis gut sichtbar angebracht sein. Auf Wunsch ist die Einsichtnahme in diese Anordnung zu gewähren. §23 Einzelheiten zur Durchführung dieser Anordnung werden verbindlich durch den Hauptdirektor der Hauptdirektion des volkseigenen Einzelhandels (HO) gemeinsam mit dem Präsidenten des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR geregelt. §24 (1) Die Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern und die Hygieneinspektionen sowie die für die Preiskontrollen zuständigen Organe und gesellschaftlichen Kräfte oind befugt, die übernommenen Gebrauchtwaren, die Rechtmäßigkeit ihrer Übernahme und die' Ordnungsmäßigkeit der Nachweisführung zu kontrollieren. (2) Die Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern sind außerdem berechtigt, Durchschriften der Verträge gemäß §§ 7 und 8 anzufordern. §25 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1973, der §21 am 1. Februar 1973 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kruft: die Preisanordnung Nr. 845 vom 18. November 1957 über die Preisbildung für gebrauchte Konsumgüter (GBl. I Nr. 76 S. 619), die Preisanordnung Nr. 845/1 vom 11. Dezember 1967 Preisbildung für gebrauchte Konsumgüter (GBl. II Nr. 122 S. 869), die Richtlinien des Ministeriums für Handel und Versorgung vom 7. Februar 1956 für die Errichtung und Tätigkeit der Gebrauchtwaren-Verkaufsstellen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung zu entsprechen, weshalb sich im Sprachgebrauch der Begriff operative Befragung herausgebildet hat und dieser auch nachfolgend, in Abgrenzung von der Befragung Verdächtiger und der Befragung auf der Grundlage des Gesetzes kein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Schreibmaschine nicht für die Beweisführung benötigt wird. Ausgehend von diesen allgemeinen Voraussetzungen ist bei der Gestaltung von Prozessen der Untersuchungsarbeit durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Abteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit operativen Arbeit Vertrauliche Verschlußsache. Die Bedeutung des. Ermittlungsverfahrens irn Kampf gegen die Angriffe das Feindes und für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beschuldigtenvernehmung ist. Dementsprechend sind auch die bereits in anderem Zusammenhang dargestellten detaillierten gesetzlichen Bestimmungen über das Vorgehen des Untersuchungsführers in Begründungen für falsche Aussagen einzubeziehen, wenn der Beschuldigte dadurch angehalten war, eine vom Untersuchungsführer nicht beeinflußte freie Darstellung abzugeben.

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