Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 814

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 814 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 814); 814 Gesetzblatt Teil II Nr. 70 Ausgabetag: 5. Dezember 1972 Anordnung über den Handel mit Gebrauchtwaren vom 8. November 1972 Mit Zustimmung der Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane und im Einvernehmen mit dem Vorstand des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR wird angeordnet: §1 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für den gewerbsmäßigen Handel mit Gebrauchtwaren (Gebrauchtwarenhandel) und im Umfang des § 2 Abs. 2 sowie des § 5 Absätze 1 bis 3 beim Verkauf von Gebrauchtwaren zwischen Bürgern. §2 Begriffsbestimmungen (1) Gebrauchtwarenhandel im Sinne dieser Anordnung ist die Übernahme von gebrauchten Konsumgütern (Gebrauchtwaren) auf eigene Rechnung (Ankauf) oder in Kommission aus dem Eigentum der Bürger, aus Beständen gesellschaftlicher Bedarfsträger, Fundbüros und Nachlässen sowie das Anbieten und Verkaufen dieser Waren an die Bevölkerung und an gesellschaftliche Bedarfsträger durch eine Verkaufseinrichtung des Gebrauchtwarenhandels. (2) Gebrauchtwaren im Sinne dieser Anordnung sind für den persönlichen Bedarf bestimmte Konsumgüter, die sich im Besitz des Verbrauchers befinden oder befanden, wobei es unmaßgeblich ist, ob diese Konsumgüter benutzt worden sind. Sie müssen für den gleichen oder einen gleichartigen Verwendungszweck geeignet sein, für den sie im neuen Zustand bestimmt waren. (3) Keine Gebrauchtwaren im Sinne dieser Anordnung sind: a) gebrauchte Kraftfahrzeuge, soweit sie unter die Bestimmungen der Anordnung Nr. Pr. 44 vom 9. Januar 1970 über die Preisbildung für gebrauchte Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Beiwagen (GBl. II Nr. 12 S. 62) fallen, b) Erzeugnisse, die unter die Bestimmungen des Gesetzes vom 26. September 1955 über den Verkehr mit Edelmetallen, seltenen Metallen, Edelsteinen und echten Perlen sowie Erzeugnissen aus Edelmetallen, seltenen Metallen und Edelsteinen (GBl. I Nr. 82 S. 654) fallen, c) gebrauchte Gegenstände, die einen Sammler- oder Kunstwert besitzen (siehe Anlage 1), d) Sekundärrohstoffe, wie Alttextilien und Altpapier. (4) Der sozialistische Gebrauchtwarenhandel ist berechtigt, auch angeschmutzte oder beschädigte Konsumgüter vom Groß- und Einzelhandel zu übernehmen und in seinen Verkaufseinrichtungen anzubieten und zu verkaufen. §3 Ü bernahme verbot (1) Zum Gebrauchtwarenhandel nicht zugelassen sind die in der Anlage 2 genannten und neue originalverpackte Konsumgüter. (2) Die Übernahme von Gebrauchtwaren ist nur von Bürgern gestattet, die ihren ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben. §4 Verantwortung der örtlichen Räte (1) Die Räte der Bezirke und Kreise fördern und kontrollieren die Entwicklung des Gebrauchtwarenhandels vorrangig in den Bezirks-, Kreis- und kreisfreien Städten durch die Einbeziehung der Aufgaben des Gebrauchtwarenhandels in die Versorgungspläne und Versorgungskonzeptionen. (2) Die Räte der Kreise legen für die Fälle der §§11 Abs. 1 und 16 Absätze 1 und 2 auf der Grundlage und in Durchführung der bezirklichen Konzeptionen die Versorgungsbereiche fest, für die die einzelnen Einrichtungen des Gebrauchtwarenhandels versorgungsmäßig zuständig sind. Die Versorgungsbereiche sind in den Einrichtungen des Gebrauchtwarenhandels für den Bürger sichtbar durch Aushang bekanntzugeben. §5 Preisbildung , (1) Für Gebraucht waren dürfen ausschließlich Verkaufspreise gefordert und berechnet werden, die dem Zeitwert entsprechen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich der eingetretenen Wertminderungen; er wird in seiner Höhe mitbestimmt durch die zur Zeit der Übernahme bestehende Nachfrage. Der Zeitwert darf 90 % des Neuwertes nicht übersteigen. (2) Die Wertminderung setzt sich aus dem physischen und moralischen Verschleiß zusammen. Sie wird im einzelnen durch solche Kriterien wie den Gebrauchswert und den Grad der Werterhaltung (qualitativer Zustand, Abnutzungsgrad, Pflegeleichtigkeit, Funktionstüchtigkeit u. ä.); das Alter (Besteht für das Erzeugnis noch Garantie? Wird das Erzeugnis noch produziert? Besteht bei technischen Konsumgütern noch die Pflicht zur Versorgung mit Ersatzteilen?); die modische Aktualität, Farbe, Formgestaltung bestimmt. (3) Als Neuwert sind der Preisbildung für Gebrauchtwaren die geltenden Einzelhandelsverkaufspreise gleicher oder vergleichbarer neuer Konsumgüter entsprechend den staatlichen Preisvorschriften zugrunde zu legen. Bei der Bestimmung des Zeitwertes der Gebrauchtwaren sind branchenspezifische Zeitwerttabellen mit heranzuziehen. (4) Werden Gebrauchtwaren nach der Übernahme durch den Gebrauchtwarenhandel oder auf dessen Rechnung aufgearbeitet oder repariert und tritt dadurch eine Erhöhung ihres- Zeitwertes ein, können die entstandenen Kosten bei der Bildung des Verkaufspreises berücksichtigt werden. Der Verkaufspreis darf jedoch 90 0'0 des Neuwertes nicht übersteigen. Die Kosten sind nachweispflichtig. Übernahme §6 Voraussetzungen für die Übernahme Die Gebrauchtwaren müssen über gute Gebrauchseigenschaften verfügen, sauber und hygienisch ein-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und hat sich in jedem Fall als zweckmäßig erwiesen. Obwohl Vergünstigungen nicht an das Aussageverhalten des Beschuldigten gekoppelt sind, ist durch das Mitspracherecht des Untersuchungsführers im, Interesse der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaf tssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen.

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