Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 808

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 808 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 808); 808 Gesetzblatt Teil II Nr. 70 Ausgabetag: 5. Dezember 1972 gen und Experimentalbauten im Komplexwettbewerb zur termin- und qualitätsgerechten Fertigstellung und zur Erreichung der wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Ziele auf die Hauptaufgaben orientiert werden. (2) Bei der materiellen Stimulierung hoher Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb sind insbesondere solche Leistungen zu berücksichtigen, die zu einer weitgehenden Deckung des Bedarfs an Lieferungen und Leistungen aus eigenem Aufkommen sowie zur Verkürzung des Errichtungszeitraumes und der Versuchsdauer bei gleichzeitiger Einhaltung bzw. Überbietung der vorgesehenen wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Zielstellung führen. (3) Die Initiative der Neuerer ist im sozialistischen Wettbewerb vorrangig auf die Rationalisierung der Arbeitsprozesse bei der Errichtung und Nutzung von Versuchsanlagen und Experimentalbauten zu orientieren, insbesondere auf die Einführung effektiver Methoden in der Projektierung sowie der Bau- und Montagetechnologie, die Verbesserung der Konstruktion, der Technologie und der Sicherheit der Anlage bzw. des Bauwerkes, den sparsamen Einsatz von Material, Energie und Arbeitszeit, eine hohe Qualität und die volle anwendungstech-nische Erschließung der Erzeugnisse, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. (4) Die Aufgaben zur Rationalisierung der Errichtung und Nutzung von Versuchsanlagen und Experimentalbauten, zu deren Lösung mit den Neuererkollektiven Neuerervereinbarungen abgeschlossen wurden, sind in den Plan Wissenschaft und Technik aufzunehmen. §7 Erprobungsverträge Beim Einsatz von speziellen apparate-, anlagen- und bautechnischen Lösungen sowie Ausrüstungen und Materialien, die von Kooperationspartnern zur Sicherung einer kurzfristigen Errichtung und effektiven Nutzung von Versuchsanlagen und Experimentalbauten entwik-kelt und ohne Erprobung bereitgestellt werden, ist die erforderliche Erprobung in der Versuchsanlage bzw. im Experimentalbau zwischen den Partnern in Wirtschaftsverträgen zu vereinbaren. Darin sollen insbesondere folgende Festlegungen getroffen werden: Verantwortung für die Ausarbeitung des Erprobungsprogramms; zeitlicher Ablauf und Verantwortung für die Erprobung, Art und Umfang der Mitwirkung des Lieferers bei der Erprobung, Übergabe der Erprobungsergebnisse, Garantie, Fristen für Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. §8 Abnahme (1) Der Auftraggeber hat die Versuchsanlage bzw. den Experimentalbau abzunehmen, wenn sie entspreahend der vertraglichen Vereinbarung ausgeführt werden und keine Mängel oder Unvollständigkeiten aufweisen, die die vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Nutzungsfähigkeit zur Aufnahme des Versuchsprogramms beeinträchtigen. Das Verlangen des Auftragnehmers auf Abnahme setzt voraus, daß die Nutzungsfähigkeit zur Aufnahme des Versuchsprogramms durch erfolgreiche maschinentechnische Funktionsprobe einschließlich der Anforderungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes nachgewiesen wurde und, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben und vereinbart ist, die sicherheitstechnische Abnahme bzw. Freigabe durch staatliche Kontroll-, Prüf- und Überwachungsorgane erfolgt ist. (2) Ist aus technischen Gründen bei Versuchsanlagen die maschinentechnische Funktionsprobe mit Medium erforderlich, so ist sie vertraglich zu vereinbaren und die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers festzulegen. (3) Bei Experimentalbauten sind die Funktionsfähigkeit und die Erfüllung der Erfordernisse des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der technischen Sicherheit und des Brandschutzes durch eine Begehung festzustellen, falls eine ausrüstungstechnische Funktionsprobe nicht durchgeführt werden kann. §9 Garantie (1) Art und Umfang der Garantie für Versuchsanlagen und Experimentalbauten sind zwischen den Partnern in den Wirtschaftsverträgen zu vereinbaren. , (2) Die Garantiefrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Abnahme. Die Partner haben in den Verträgen darüber hinausgehende Garantiefristen bis zu weiteren 6 Monaten festzulegen, wenn die geplante Dauer des Versuchsbetriebes dies erfordert. §10 V ersuchsproduktion (1) Eine Beauflagung von Versuchsanlagen mit Warenproduktion ist nur zulässig, wenn dadurch die zielstrebige Überleitung der Forschunggrgebnisse nicht behindert wird. Sie bedarf einer Zustimmung des Leiters des übergeordneten zentralen Staatsorgans bzw. des Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirkes. (2) Zur anwendungstechnischen Erprobung der in Versuchsanlagen hergestellten Erzeugnisse sind zwischen den beteiligten Partnern Erprobungsverträge abzuschließen. In den Verträgen sind vorrangig solche Aufgaben zu vereinbaren, die zur Erschließung der volkswirtschaftlich effektivsten Einsatzgebiete, zur Erhöhung der Materialökonomie sowie zur Ablösung von Importen führen. (3) Für alle Lieferungen von Erzeugnissen aus Versuchsanlagen gelten die entsprechenden Rechtsvorschriften. (4) Für Erzeugnisse der Versuchsproduktion sind die Preise zwischen den Partnern zu vereinbaren, soweit gesetzlich festgelegte Preise noch nicht vorliegen. Die Vereinbarung von Preisen für Erzeugnisse der Versuchsproduktion, die Einfluß auf Konsumgüter haben oder ein hohes Wert- bzw. Mengenvolumen darstellen, hat in Abstimmung mit dem zuständigen Preiskoordinierungsorgan der Industrie zu erfolgen. Für Erzeugnisse der Versuchsproduktion, die als Konsumgut an die Bevölkerung verkauft werden, ist ein Preisantrag entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften zu stellen. Bei Beauflagung von Versuchsanlagen mit Warenproduktion ist ebenfalls Preisantrag zu stellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin besteht. Bei der Absicherung der gefährdeten Personenkreise müssen wir uns auch noch stärker auf solche Personen orientieren, die mehrmals hinsichtlich des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der singedrungen waren.

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