Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 789

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 789 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 789); Gesetzblatt Teil II Nr. 68 Ausgabetag: 29. November 1972 789 (3) Die moderne Produktion in der kooperativen Einrichtung ermöglicht die zielstrebige Verwirklichung des vom VIII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands beschlossenen sozialpolitischen Programms auf dem Land. Sie eröffnet vor allem bessere Möglichkeiten, um schrittweise auch für die Genossenschaftsbäuerinnen . die Arbeitszeit- und Urlaubsregelung für werktätige Mütter mit mehreren Kindern und die Vergünstigungen bei Schichtarbeit, einen Hausarbeitstag, die Unterstützung bei Erkrankung der Kinder, die Gewährung des Erholungsurlaubs und unbezahlter Freizeit im Anschluß an den Wochenurlaub wie für Arbeiterinnen zu gewähren. Entsprechend den Möglichkeiten trifft dazu der Leiter der kooperativen Einrichtung nach gründlicher Beratung in der Belegschaftsversammlung die erforderlichen Festlegungen. 39. (1) Der Leiter der kooperativen Einrichtung sichert in Zusammenarbeit mit der Leitung der FDJ-Grundorganisation die Erziehung der in der kooperativen Einrichtung tätigen Jugendlichen zu jungen Sozialisten, gewährleistet deren fach liehe Ausbildung, die Vermittlung der fortgeschrittensten wissenschaftlich-technischen Kenntnisse und Erfahrungen und die Entfaltung ihrer Initiative. Den Jugendlichen sind zur Förderung ihrer Initiative sowie zur Entwicklung einer hohen sozialistischen Arbeitsmoral und -disziplin abrechenbare Aufgaben in Jugendobjekten oder Jugendbrigaden und in der Bewegung „Messe der Meister von morgen“ zu übertragen. "Die besten Jugendlichen sind systematisch für die Übernahme mittlerer und leitender Funktionen vorzubereiten. (2) Alle Maßnahmen zur besonderen Förderung der Jugendlichen, zur Entfaltung ihrer schöpferischen Initiative, zur Teilnahme an der Leitung der kooperativen Einrichtung, zur geistigen, kulturellen, sportlich-touristischen und wehrsportlichen Arbeit sind in einem Jugendförderungsplan festzulegen. Dieser Plan ist jährlich vom Leiter der kooperativen Einrichtung auszuarbeiten und mit der FDJ-Grundorganisation abzustimmen. Der Jugendförderungsplan wird mit der Beschlußfassung des Betriebsplanes wirksam. Für den besonderen Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft der in der kooperativen Einrichtung beschäftigten Jugendlichen gelten die Rechtsvorschriften. 40. (1) Die ständige Erhöhung der sozialistischen Arbeitsmoral und -disziplin ist eine entscheidende Grundlage für die sozialistische Organisation und die Produktivität der gemeinsamen Arbeit. Im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs erfolgt die moralische und materielle Anerkennung und Würdigung der Beschäftigten, die sich im Kampf um die Erfüllung und Überbietung des Planes durch eine hervorragende Arbeitsmoral und -disziplin auszeichnen. (2) Der Leiter der kooperativen Einrichtung ist zur Festigung der sozialistischen Arbeitsdisziplin berechtigt und verpflichtet, a) bei hervorragender Arbeitsleistung Belobigungen, Auszeichnungen und materielle Anerkennungen vorzunehmen bzw. Vorschläge für staatliche Auszeichnungen zu unterbreiten, b) bei schuldhafter Verletzung der Arbeitspflichten Disziplinarmaßnahmen auszusprechen. 41. Brigaden, Arbeitsgruppen und Beschäftigte, die hervorragende Arbeitsleistungen vollbringen, werden belobigt oder ausgezeichnet. Dazu sind folgende Maßnahmen besonders geeignet: schriftliche Belobigungen, Eintragung in das Ehrenbuch der kooperativen Einrichtung, Geld- oder Sachprämien, Verleihung von Wanderfahnen und Ehrenwim-peln, Vorschläge für staatliche Auszeichnungen. Die Auszeichnungen sollen in Belegschafts- oder Brigadeversammlungen eingehend begründet werden. 42. Verletzt ein Beschäftigter schuldhaft seine Arbeitspflichten, ist der Leiter der kooperativen Einrichtung berechtigt, eine der folgenden Disziplinarmaßnahmen auszusprechen und schriftlich festzulegen : Verweis, strenger Verweis, fristlose Aufhebung der Delegierungsvereinbarung bei Genossenschaftsmitgliedern, fristlose Entlassung bei Arbeitern und Angestellten. Die Disziplinarmaßnahme ist in geeigneter Form im Kollektiv auszuwerten. Für Arbeiter und Angestellte gelten die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit. 43. (1) Der Schutz, die Pflege und die effektive Nutzung des sozialistischen Eigentums sind eine ständige Aufgabe aller Beschäftigten. Ist am sozialistischen Eigentum der kooperativen Einrichtung ein Schaden eingetreten, so hat der Leiter unter Teilnahme der Beschäftigten unverzüglich die Ursachen aufzudecken und zu beseitigen. (2) Wird festgestellt, daß ein Beschäftigter durch Verletzung seiner Arbeitspflichten schuldhaft Schaden verursacht hat, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die materielle Verantwortlichkeit regelt sich für Arbeiter und Genossenschaftsmitglieder einheitlich nach den Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit. 44. Entsteht einem Beschäftigten dadurch Schaden, daß die kooperative Einrichtung ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis schuldhaft nicht erfüllt, so besteht Anspruch auf Ersatz des Schadens gegenüber der kooperativen Einrichtung. Erleidet ein Beschäftigter einen Arbeitsünfall oder eine Berufskrankheit, weil die kooperative Einrichtung die ihr im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegenden Pflichten nicht erfüllt hat, so besteht gegen die kooperative Einrichtung Anspruch auf Ersatz des durch die Beeinträchtigung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit entstandenen Schadens. 45. (1) Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der kooperativen Einrichtung erfolgt: a) bei Arbeitern und Angestellten nach den Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit; b) bei delegierten Genossenschaftsmitgliedern 1. durch Aufhebung der Delegierungsvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen, i. Kt), c-it-ra Halle/S.,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage sind die Kontrollziele rechtzeitig zu präzisieren zu aktualisieren. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu entscheiden, bei welchen als Grundlage dafür Zwischenberichte zu erarbeiten sind.

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