Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 787

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 787 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 787); Gesetzblatt Teil II Nr. 68 Ausgabetag: 29. November 1972 787 (3) Der Rat der kooperativen Einrichtung nimmt den Bericht der jährlichen Revision über die Wirtschaftstätigkeit der kooperativen Einrichtung entgegen und kontrolliert die Erfüllung der Auflagen des Revisionsorgans des Kreises. 26. Die kooperative Einrichtung erarbeitet auf der Grundlage staatlicher Planaufgaben und Kennziffern in Abstimmung mit den Plänen der beteiligten LPG und VEG ihren Betriebsplan. Sie geht dabei von fortschrittlichen, wissenschaftlich begründeten Formen und Methoden der Organisation der Produktion aus und sichert das ständige Anwachsen der Produktionsergebnisse in hoher Qualität mit geringstem Aufwand an Arbeit und Mitteln. Der Betriebsplan ist nach Abstimmung mit den beteiligten LPG und VEG und Beratung in der Belegschaftsversammlung vom Rat der kooperativen Einrichtung zu beschließen und dem Rat des Kreises zur Bestätigung vorzulegen. 27. (1) Die kooperative Einrichtung regelt ihre Ver-sorgungs- und Absatzbeziehungen durch den Abschluß von Wirtschaftsverträgen. (2) Für die Gestaltung der Versorgungs- und Absatzbeziehungen zwischen der kooperativen Einrichtung und den beteiligten LPG und VEG gelten das Vertragsgesetz und seine Durchführungsverordnungen, sofern kooperative Einrichtungen der Pflanzen- und Tierproduktion und agrochemischen Zentren in den Grundsätzen der Vertragsbeziehungen entsprechend Ziff. 23 Buchst, d keine anderen Vereinbarungen treffen. 28. Die kooperative Einrichtung wirkt aktiv an der planmäßigen Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung des Territoriums mit und beteiligt sich an gemeinsamen Maßnahmen zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen. IV. Die Rechte und Pflichten der in der kooperativen Einrichtung Beschäftigten 29. (1) Das Arbeitsverhältnis der in der kooperativen Einrichtung Beschäftigten wird begründet für delegierte Mitglieder der LPG durch eine schriftliche Delegierungsvereinbarung zwischen dem Genossenschaftsmitglied und dem Leiter der kooperativen Einrichtung auf der Grundlage des Delegierungsbeschlusses der Mitgliederversammlung der LPG, für delegierte Arbeiter und Angestellte durch Neuabschluß des Arbeitsvertrages (über die vom delegierenden Betrieb weiterhin zu gewährenden Leistungen Betriebswohnung, Gartenland usw. wird zwischen dem Beschäftigten, dem Direktor des delegierenden Betriebes und dem Leiter der kooperativen Einrichtung eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen), für andere Werktätige durch den Abschluß eines Arbeitsvertrages mit dem Leiter der kooperativen Einrichtung. (2) In der Delegierungsvereinbarung bzw. im Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten (Arbeitsaufgaben, Arbeitsort, Vergütung, Dauer des Erholungsurlaubs) der Beschäftigten konkret festzulegen. Für die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit und für die Änderung der vereinbarten Arbeitsbedingungen gelten das Gesetzbuch der Arbeit und andere arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie die kollektivvertraglichen Regelungen. (3) Die Delegierung von Arbeitern, Angestellten und Genossenschaftsmitgliedern durch die beteiligten LPG und VEG zur Arbeit in die kooperative Einrichtung erfolgt unbefristet. Die Delegierung erfordert die Zustimmung des Beschäftigten. (4) Zur Lösung der Arbeitsaufgaben bei Kampagnen oder in Arbeitsspitzen können Arbeiter und Genossenschaftsmitglieder befristet in die kooperative Einrichtung delegiert bzw. Saisonkräfte eingestellt werden. 30. Die Arbeitsverhältnisse der in der kooperativen Einrichtung beschäftigten Genossenschaftsmitglieder regeln sich nach diesem Musterstatut, dem Statut und der Betriebsordnung der kooperativen Einrichtung sowie nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Für Arbeiter und Angestellte gelten das Gesetzbuch der Arbeit und andere arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie die kollektivvertraglichen Regelungen. 31. In der kooperativen Einrichtung verwirklichen die Beschäftigten ihr Recht auf Arbeit. Sie sichern durch bewußte und schöpferische Einstellung zur Arbeit, durch das Streben nach hohem politischen und fachlichen Wissen und durch hohes Verantwortungsbewußtsein die Erfüllung der übertragenen Produktionsaufgaben. Sie sind insbesondere verpflichtet: a) ihre Arbeitsaufgaben diszipliniert, ordnungs- und fristgemäß zu erfüllen, b) das sozialistische Eigentum zu mehren und es vor Schädigungen und Verlust zu schützen, c) die Arbeitszeit und die Produktionsmittel voll zu nutzen, Geld und Material sparsam zu verwenden und Qualitätsarbeit zu leisten, d) die Bestimmungen über den Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Seuchenschutz einzuhalten, e) die ihnen zur Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben vom zuständigen Leiter erteilten Weisungen zu befolgen. 32. (1) Die Arbeiter und Genossenschaftsmitglieder arbeiten in ständigen Produktionskollektiven, die entsprechend dem Produkt und der dazugehörigen Technologie oder nach Arbeitsarten unter Berücksichtigung territorialer Erfordernisse zu bilden sind. Die Kollektive sichern durch verantwortungsbewußte Arbeit sowie durch hervorragende Leistungen im sozialistischen Wettbewerb und in der Neuererbewegung die bestmögliche Erfüllung der Aufgaben der kooperativen Einrichtung. (2) Die Arbeitszeit richtet sich nach den dafür geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die betriebliche Regelung der Arbeitszeit erfolgt in Arbeitszeitplänen. 33. (1) Die Vergütung der Arbeit in der kooperativen Einrichtung erfolgt nach dem sozialistischen Leistungsprinzip. Die Beschäftigten erhalten ihre Vergütung und alle weiteren Leistungen, die mit der Arbeit in der kooperativen Einrichtung Zusammenhängen, durch die kooperative Einrichtung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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