Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 769

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 769 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 769); Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 24. November 1972 769 die Erzeugnisse und Leistungen, für die der Auftraggeber die Forschungsergebnisse einschließlich Konstruktionsunterlagen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die Betriebe haben bei Einzel- und Sonderfertigungen die hierfür anfallenden wirtschaftlich gerechtfertigten Forschungs- und Entwicklungskosten den Erzeugnissen grundsätzlich direkt zuzurechnen. 13.3. Durch die Bestimmungen der Ziff. 13.2. werden Festlegungen entsprechend den spezifischen Bedingungen der Bereiche und Industriezweige nicht ausgeschlossen, wie z. B. die Festlegung der Normative für Forschung und Entwicklung in absoluter Höhe je Mengeneinheit der Erzeugnisse, die Einbeziehung der Montageleistungen in die Bemessungsgrundlage der Normative für Forschung und Entwicklung (wenn hierfür Forschungs- und Entwicklungsthemen vorgegeben werden), die Anwendung der Methode der indirekten Zurechnung der Forschungs- und Entwicklungskosten bei Einzelfertigungen, die Ausgliederung von Ersatzteilen aus der Bemessungsgrundlage der Forschungs- und Entwicklungskosten. Die erforderlichen Festlegungen sind in den speziellen Kalkulationsrichtlinien zu treffen. 13.4. Den Industriepreisen sind die Kosten der Serienproduktion zugrunde zu legen. Die zusätzlichen Kosten, die ab Beginn der Produktion bis zum Erreichen des Kostenniveaus der Serienproduktion anfallen, sowie die Kosten, die vor Inbetriebnahme eines neu errichteten Betriebes oder Betriebsteiles entstehen und zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Inbetriebnahme erforderlich sind (§ 7 der Anordnung vom 10. November 1971 über Regelungen für die Finanzierung der Investitionen sowie die Behandlung von Mehrkosten und Anlaufkosten [GBl. II Nr. 78 S. 690]), sind als Anlaufkosten in geplanter Höhe gesondert zu erfassen. Soweit diese Kosten aus Mitteln des Fonds Wissenschaft und Technik zu finanzieren sind, werden sie bei der Kosten- und Industriepreiskalkulation durch die kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung abgegolten. Sind bei der Festlegung der kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung Anlaufkosten nicht mit einbezogen worden, so ist dies den Herstellern bekanntzugeben. Diese Kosten sind durch die Hersteller wie Vorleistungen zu erfassen, zeitlich abzugrenzen und in der Kalkulation gesondert auszuweisen. 13.5. Liegen die Selbstkosten einzelner Betriebe erheblich über dem Durchschnitt der Betriebe, die Erzeugnisse der gleichen Erzeugnisgruppe hersteilen, und werden die Industriepreise als Kostenpreise gebildet, so können die gemäß Ziff. 13.1. vorzugebenden Normative in differenzierter Höhe festgelegt werden. Die Differenzierung der Normative hat so zu erfolgen, daß sich aus der höheren Bemessungsgrundlage der in einem Prozentsatz aus- gedrückten Normative für Forschung und Entwicklung keine überhöhten Zuführungen zum Fonds Wissenschaft und Technik ergeben. 14. Kosten für die Benutzung von Neuerungen, Erfindungen, Geschmacksmustern sowie für schutzrechtliche Maßnahmen 14.1. Die Vergütungen für Neuerungen und Erfindungen, die Vergütungen für Leistungen bei der Überleitung von Neuerungen und Erfindungen sowie die den Neuerern zu erstattenden Aufwendungen nach der Neuererverordnung und ihren Durchführungsbestimmungen* sind nur insoweit kalkulationsfähig, als sie zu Lasten der Selbstkosten zu zahlen sind (d. h. nicht aus zweckbestimmten Fonds). 14.2. Die gemäß Ziff. 14.1. kalkulierbaren Vergütungen usw. sind über Vorleistungen abzugrenzen, wenn sich für das Jahr, in dem ihre Zahlung erfolgt, eine zu starke Kostenbelastung ergeben würde. 14.3. Die Betriebe haben Lizenzkosten (Lizenzgebühren) für Ausschließungspatente bis zu der Höhe zu kalkulieren, in der sie vom Amt für Erfindungsund Patentwesen der Deutschen Demokratischen Republik befürwortet werden. Sind Lizenzgebühren in ihrer Höhe nach der produzierten Menge oder nach anderen Kriterien gestaffelt, so kalkulieren die Betriebe grundsätzlich den für die voraussichtliche Produktionsmenge anzuwendenden Satz. 14.4. Die Betriebe sind berechtigt, Lizenzkosten (Lizenzgebühren) für schutzfähige Geschmacksmuster bis zu der Höhe zu kalkulieren, in der sie vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen befürwortet werden. Die Bestimmungen der Ziff. 14.3. sind entsprechend anzuwenden. Die Betriebe sind nicht berechtigt, ein kalkulatorisches Entgelt für eigene Geschmacksmuster zu verrechnen. 14.5. Die Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten und für andere schutzrechtliche Maßnahmen mit Ausnahme von Ausschließungspatenten sind kalkulierbar, soweit in den Betrieben ein Fonds Wissenschaft und Technik nicht gebildet wird. 14.6. Haben die Betriebe zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Kalkulation die Erteilung eines Patentes beantragt, so können sie bei entsprechendem Nachweis einen kalkulatorischen Betrag zur Abgeltung der Erfinderleistung in die Kalkulation aufnehmen, soweit die hierfür anfallenden Kosten nicht aus zweckbestimmten Fonds zu finanzieren sind. Wird das Patent nicht erteilt, so sind die Betriebe verpflichtet, das zuständige Preiskoordinierungsorgan der Industrie zu unterrichten. Bei Industriepreisen, die von den Betrieben selbständig als Kostenpreise eingestuft werden, sind die Betriebe verpflichtet, eine sofortige Korrektur des Industriepreises vorzunehmen. * Zur Zeit gelten die Verordnung vom 22. Dezember 1971 über die Förderung der Tätigkeit der Neuerer und Rationalisatoren in der Neuererbewegung - Neuererverordnung (GBl. II 1972 Nr. 1 S. 1) sowie die Erste Durchführungsbestimmung vom 22. Dezember 1971 zur Neuererverordnung Vergütung für Neuerungen und Erfindungen (GBl. II 1972 Nr. 1 S. 11).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 769 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 769) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 769 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 769)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der Disziplinarvor-schrift Staatssicherheit als Referatsleiter aus. Im Rahmen der politisch-operativen Aufgabenerfüllung beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X