Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 763

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 763 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 763); Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 24. November 1972 763 1.3. Sonderabschreibungen entsprechend den Rechtsvorschriften sind kalkulationsfähig, wenn durch ihre Berücksichtigung als kalkulationsfähige Ko- - sten keine Erhöhung der Industriepreise der Erzeugnisse eintritt (§ 9 der Anordnung vom 10. November 1971 über die Aussonderung von Grundmitteln, die Anwendung von Sonderabschreibungen und die Bildung und Verwendung des Reparaturfonds [GBl. II Nr. 78 S. 694]). 1.4. Zu Lasten der Selbstkosten verrechnete Restbuchwerte sind kalkulationsfähig, wenn sich aus der ' Aussonderung der Grundmittel, auf die die Restbuchwerte entfallen, ein solcher Nutzen ergibt, daß durch ihre Verrechnung keine Erhöhung der Selbstkosten der Erzeugnisse und Leistungen eintritt (§ 8 der Anordnung vom 10. November 1971 über die Aussonderung von Grundmitteln, die Anwendung von Sonderabschreibungen und die Bildung und Verwendung, des Reparaturfonds). 1.5. Nutzungsentgelte für die Überlassung von Grundmitteln sowie Miet- und Pachtkosten (soweit der Abschluß von Miet- und Pachtverträgen zulässig ist) sind kalkulierbar. Die bei der Überlassung von Grundmitteln zur Nutzung berechnete Produktionsfondsabgabe ist beim Nutzer nicht kalkulierbar. Die Produktionsfondsabgabe ist aus dem kalkulatorischen Gewinnzuschlag des Nutzers zu dek-ken. 2. Materialkosten 2.1. Die Kalkulation des Materials erfolgt zu Einkaufspreisen, Einstandspreisen (Einkaufspreise zuzüglich Bezugskosten) oder Materialverrechnungspreisen. Materialverrechnungspreise müssen mit den tatsächlichen Einkaufs- bzw. Einstandspreisen weitestgehend übereinstimmen. Die kalkulierten Preise für Material müssen den Rechtsvorschriften entsprechen. Materialpreisveränderungen (Grundmaterial) werden, wenn nichts anderes bestimmt ist, unmittelbar kalkulationswirksam. Liegt zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Kosten- und Industriepreiskalkulation für das Grund-material noch kein endgültiger Preis vor, so haben die Betriebe das Material zum vereinbarten vorläufigen Preis gemäß § 46 Abs. 2 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I Nr. 7 S. 107) zu bewerten. Die Betriebe sind verpflichtet, bei der Kalkulation der Materialkosten derartige Positionen besonders zu kennzeichnen. Liegt der endgültige Preis erheblich niedriger als der kalkulierte vorläufige Preis, so sind die Betriebe verpflichtet, dies dem zuständigen Preiskoordinierungsorgan der Industrie unverzüglich mitzuteilen und einen Vorschlag zur Korrektur des bestätigten bzw. eingestuften Industriepreises vorzulegen. Bei Industriepreisen, die von den Betrieben selbständig eingestuft werden, sind die Betriebe verpflichtet, eine sofortige Korrektur des Industriepreises vorzunehmen. In den speziellen Kalkulationsrichtlinien kann hierzu festgelegt werden eine Begrenzung obiger Verpflichtung auf Material und Kooperationsleistungen, die einen wesentlichen Anteil an den gesamten Materialkosten haben; das Ausmaß, in dem der endgültige Preis vom vorläufigen abweichen darf, ohne daß eine Kor- * rektur notwendig ist (Toleranzbereich); das Verfahren zur Korrektur der Industriepreise insbesondere bei schnell wechselnden Sortimenten (wenn die Abweichung zwischen endgültigem und vorläufigem Preis außerhalb des Toleranzbereiches liegt). Auf den Nachweis der Abweichung zwischen dem kalkulierten vorläufigen Preis und dem endgültigen Preis kann verzichtet werden, wenn die Industriepreise der Erzeugnisse nach Methoden der Relationspreisbildung festgelegt werden, bei denen die effektiv entstehenden Materialkosten keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Höhe der Industriepreise haben. Eine Saldierung der bei demselben Erzeugnis auftretenden Abweichungen zwischen vorläufigen und endgültigen Materialpreisen ist zulässig. Soweit selbst hergestellte verkaufsfähige Materialien, Baugruppen und Einzelteile, die in die von den Betrieben produzierten Erzeugnisse eingehen, bei der Preiskalkulation zu Industriepreisen bewertet werden sollen und nicht zu kalkulationsfähigen Selbstkosten , ist dies in den speziellen Kalkulationsrichtlinien festzulegen. 2.2. Den Mengenansätzen sind in der Kalkulation zugrunde zu legen (und zwar in dieser Reihenfolge): technisch-ökonomisch begründete Normative und Kennziffern der Materialökonomie gemäß ' den planmethodischen Festlegungen, die von den Ministern und den Leitern der anderen zentralen staatlichen Organe vorgegeben werden (§ 5 der Verordnung vom 15. September 1971 über die ökonomische Materialverwendung und Vorratswirtschaft sowie über die Ordnung in , der Lagerwirtschaft Arbeit mit Normen und Kennziffern [GBl. II Nr. 69 S. 589] in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 19. Juni 1972 [GBl. II Nr. 39 S. 444]); technisch-ökonomisch begründete Normative und Kennziffern der Materialökonomie gemäß den planmethodischen Festlegungen, die von den Generaldirektoren der WB, den Leitern anderer wirtschaftsleitender Organe und den Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke vorgegeben bzw. bestätigt werden (§ 7 der vorgenannten Verordnung vom 15. September 1971); von den Leitern der Kombinate und Betriebe bestätigte technisch-ökonomisch begründete Normative und Kennziffern der Materialökonomie gemäß den planmethodischen Festlegungen (§§ 8 bis 10 der vorgenannten Verordnung vom 15. September 1971). Soweit noch keine technisch-ökonomisch begründeten Normative und Kennziffern bestehen, kann bei der Kosten- und Industriepreiskalkulation die Anwendung vorläufiger oder erfahrungsstatistischer Normen und Kennziffern zugelassen werden. Der technologisch bedingte Materialverlust, wie Verschnitt, Schwund, Abfall, ist entsprechend den hierfür festgelegten Kennziffern bei der Kosten-und Industriepreiskalkulation zu berücksichtigen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 763 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 763) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 763 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 763)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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