Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 748

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 748 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 748); 748 Gesetzblatt Teil II Nt\ 67 Ausgabetag: 24. November 1972 rat festzulegen. Für Konsumgüter aus schnell wechselnden modischen Sortimenten und für Konsumgüter, bei denen Substitutionen durchgeführt werden, ist das Verfahren für die Ausarbeitung und Bestätigung des Limits für den Betriebspreis in den speziellen Kalkulationsrichtlinien festzulegen. §8 Ausarbeitung des Preislimits (1) Das Preislimit ist von dem für das jeweilige Entwicklungsthema verantwortlichen Betrieb bzw. dem verantwortlichen Organ (im weiteren Entwicklungsbetrieb genannt) während der Erarbeitung der Aufgabenstellung für Forschung und Entwicklung (Arbeitsstufe K 2 bzw. V 2) auszuarbeiten. Bei Durchführung von Forschungsaufgaben durch die Institute und Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften der DDR und der Hochschulen ist das Preislimit durch den gesellschaftlichen Auftraggeber* im Zusammenwirken mit den genannten Instituten und Einrichtungen auszuarbeiten. In den Prozeß der Ausarbeitung sind mit einzubeziehen der Hersteller (wenn der für das Entwicklungsthema verantwortliche Betrieb nicht zugleich der Hersteller ist bzw. wenn ein Organ, für die Entwicklung verantwortlich ist); die Hauptabnehmer; die wichtigsten Zulieferer. Diese sind verpflichtet, auf Anforderung des Entwicklungsbetriebes bei der Erarbeitung des Preislimits mitzuwirken und die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hauptabnehmer sind die Kombinate und Betriebe (einschließlich der Großhandelsbetriebe und der Außenhandelsbetriebe), die im Jahr der Produktionsaufnahme und im folgenden Planjahr zusammen den überwiegenden Teil der Produktion abnehmen. Sind Haushaltsorganisationen Hauptabnehmer, so entscheiden sie über ihre Mitwirkung an der Ausarbeitung des Preislimits. (2) Sind die Hauptabnehmer zu dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt noch nicht eindeutig bestimmbar, so tritt an die Stelle der Hauptabnehmer das wirtschaftsleitende Organ, in dessen Verantwortungsbereich der Hauptanteil der Produktion voraussichtlich geliefert wird. (3) Sofern das zu entwickelnde Erzeugnis Neuentwicklungen in mehreren Kooperationsstufen erforderlich macht, ist die Ausarbeitung und Abstimmung des Preislimits gemeinsam in der Kooperationskette vorzunehmen. §9 Grundlagen für die Ausarbeitung des Preislimits Bei der Ausarbeitung des Preislimits ist auszugehen von den Kosten und Industriepreisen bereits hergestellter Erzeugnisse und deren Gebrauchseigenschaften (einschließlich der Festlegungen in Standards); von den Gebrauchseigenschaften, die für das Erzeugnis vorgesehen sind. ' * siehe § 9 der Verordnung vom 23. August 1972 über die Leitung, Planung und Finanzierung der Forschung an der Akademie der Wissenschaften und an Universitäten und Hochschulen (GBl. II Nr. 53 S. 589) Dabei sind die Gebrauchseigenschaften und Preise der Erzeugnisse, die auf den Außenmärkten niveaubestimmend sind, heranzuziehen und auszuwerten; von dem Normativ für das Verhältnis von Gebrauchseigenschaften (Leistungsparameter) und Industriepreisen, soweit ein solches Normativ vorgesehen ist; andernfalls ist davon auszugehen, daß der Realpreisindex kleiner als eins sein muß. Außerdem sind heranzuziehen die Kosten, die für das Erzeugnis unter Berücksichtigung der vorgesehenen Leistungsparameter, des Lie-fer- und Leistungsumfanges und der vorgesehenen Produktionsmenge voraussichtlich aufgewendet werden müssen; der voraussichtliche Fondsaufwand; der ökonomische Nutzen, der bei den Hauptabnehmern (gegebenenfalls auch bei den Sekundäranwendern) voraussichtlich entstehen wird, bzw. von der Exportrentabilität, die im Export voraussichtlich erreicht wird. Sind die Voraussetzungen zur Beantragung eines Zusatzgewinns nach § 19 gegeben, kann ein solcher bereits bei der Ausarbeitung des Preislimits im Wege der Vorschaurechnung berücksichtigt werden. Bei der späteren Bestätigung oder Einstufung der Industriepreise wird der Zusatzgewinn in der vom Minister und Leiter des Amtes für Preise festgelegten Höhe in die Industriepreise einbezogen. §10 Verteidigung und Vereinbarung des Preislimits (1) Die Verteidigung und Vereinbarung des in der Arbeitsstufe K 2 bzw. V 2 ausgearbeiteten Preislimits hat im Rahmen der Verteidigung der Aufgabenstellung für Forschung und Entwicklung zu erfolgen. An der Verteidigung des Preislimits nehmen der Entwicklungsbetrieb, der Hersteller, die Hauptabnehmer und die wichtigsten Zulieferer sowie bei prüfpflichtigen und vom DAMW ausgewählten anmeldepflichtigen Erzeugnissen das DAMW teil. Es können auch Vertreter des zuständigen Preiskoordinierungsorgans der Industrie, der fachlich zuständigen übergeordneten Organe und des Amtes für Preise teilnehmen. Bei Konsumgütern nehmen an der Verteidigung auch Vertreter des verantwortlichen Preiskoordinierungsorgans des Handels teil. Ist das Preislimit gemäß § 7 Absätze 2 und 3 von einem übergeordneten Organ bzw. vom Amt für Preise zu bestätigen, so ist im Rahmen der Verteidigung der Aufgabenstellung für Forschung und Entwicklung über den Vorschlag zur Bestätigung des Preislimits zu beraten. Über die Vereinbarung des Preislimits bzw. über den Vorschlag zur Bestätigung des Preislimits ist ein Protokoll aufzunehmen, das von den Partnern (Entwicklungsbetrieb, Hersteller, Hauptabnehmer, wichtigste Zulieferer) zu unterzeichnen ist. Das Protokoll muß enthalten: eine Beschreibung des Erzeugnisses (einschließlich Liefer- und Leistungsumfang); die vereinbarten Gebrauchseigenschaften; Angaben über Produktionsmenge und Losgröße, die dem Preislimit zugrunde liegen: das vereinbarte bzw. vorgeschlagene Preislimit.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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