Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 743

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 743 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 743); Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 24. November 1972 743 I. Ziel und Aufgaben der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie §1 (1) In Durchführung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und des dazu gefaßten Beschlusses des Ministerrates vom 17. November 1971 über Maßnahmen auf dem Gebiet der Leitung, Planung und Entwicklung der Industriepreise (GBl. II Nr. 77 S. 669) nachstehend Beschluß vom 17. November 1971 genannt ist zu gewährleisten, daß der Staat die Preise fest in der Hand behält und die Staatsdisziplin bei der Preisbildung eingehalten wird. Diese zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie legt die Anforderungen des Staates an die Kalkulation von Industriepreisen sowie die dabei anzuwendenden Methoden fest. Sie ist rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung, Bestätigung und Kontrolle der Industriepreise. (2) Die in dieser zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie festgelegten staatlichen Anforderungen und Methoden für die Bildung der Industriepreise sind darauf gerichtet, die planmäßige bedarfsgerechte Produktion zur Versorgung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung zu fördern, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Senkung der Kosten und die Erhöhung der Effektivität wirksam zu unterstützen, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt zu fördern und die neue Technik für Hersteller und Anwender vorteilhaft zu gestalten, die rationelle Ausnutzung der produktiven Fonds, die Erhöhung der Materialökonomie und einen zweckmäßigen Einsatz der Arbeitskräfte zu unterstützen. Ihre Anwendung gewährleistet, daß nur die Kosten kalkuliert werden, die dem real erreichbaren Leistungsvermögen der an der Produktion beteiligten Betriebe entsprechen. Das setzt voraus, daß um niedrige Kosten zu erreichen bereits bei der Entwicklung der Erzeugnisse alle Möglichkeiten für ihre rationelle Herstellung und die Nutzung aller Reserven geprüft und bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Damit werden Bedingungen für die immer bessere Erfassung des gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwands geschaffen. Bei der Kalkulation der Industriepreise sind in zunehmendem Maße Kostennormative anzuwenden, die überbetrieblich festzulegen und staatlich zu bestätigen sind und die dem real erreichbaren Leistungsvermögen im Industriezweig bzw. in der Erzeugnisgruppe als Ausdruck des gesellschaftlich - notwendigen Arbeitsaufwands entsprechen. Diesen Normativen sind überbetriebliche Normen und Kennziffern für die Nutzung der produktiven Fonds, den Materialeinsatz und die Verarbeitungskosten einschließlich der Gemeinkosten sowie die staatlichen Standards zugrunde zu legen. (3) Die staatlichen und die wirtschaftsleitenden Organe, die volkseigenen Betriebe und Kombinate sind verpflichtet, diese zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie bei der Ausarbeitung, Einstufung, Bestätigung und Kontrolle der Industriepreise konsequent anzuwenden. Bei der Leitung und Planung auf dem Gebiet der Kosten und Preise haben die Leiter der staatlichen und der wirtschaftsleitenden Organe zu gewährleisten, daß bei allen Entscheidungen von volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgegangen wird. In den Fällen, in denen Preise die Initiative der Werktätigen, mehr und billiger zu produzieren, hemmen oder in denen Preise aus Gründen einer hohen volkswirtschaftlichen Effektivität den Interessen von Betrieben entgegenstehen, sind durch die zuständigen staatlichen Organe in Zusammenarbeit mit den volkseigenen Betrieben und Kombinaten sowie den WB Entscheidungen herbeizuführen. Die Direktoren der volkseigenen Betriebe und Kombinate haben derartige Entscheidungen gewissenhaft vorzubereiten. (4) Die zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie ist als ein wirksames Instrument für die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung anzuwenden. Die volkseigenen Betriebe und Kombinate sowie die WB sind verpflichtet, durch Nachkalkulationen und Betriebsvergleiche die Entwicklung der Kosten, Gewinne und Preise sowie ihre Wirkung auf den Reproduktionsprozeß zu analysieren. Die kalkulierten Kosten, insbesondere die überbetrieblichen Kostennormative, sind mit den geplanten und den tatsächlichen Kosten zu vergleichen, und es sind die Ursachen für überhöhte Kosten zu ermitteln. Es sind überbetriebliche Kostenvergleiche durchzuführen. Daraus sind Maßnahmen für die sozialistische Rationalisierung und zur Senkung der Kosten durch Steigerung der Arbeitsproduktivität, Erhöhung des Ausnutzungsgrades der produktiven Fonds und Einsparung von Material sowie für die Verbesserung der Qualität abzuleiten. Es sind Schlußfolgerungen für die Erarbeitung neuer bzw. Überarbeitung bestehender Standards zu ziehen. (5) Die Direktoren der volkseigenen Betriebe und Kombinate haben zu gewährleisten, daß die kalkulationsfähigen Kosten exakt und wahrheitsgetreu erfaßt und nachgewiesen werden. Bei der Rechenschaftslegung ist den Werktätigen die Entwicklung der Kosten, Gewinne und Preise eingehend zu erläutern. Gemeinsam mit den gewerkschaftlichen Organen, den ständigen Produktionsberatungen, den gesellschaftlichen Kontroll-kräftep und den Neuerern ist zu beraten, wie im sozialistischen Wettbewerb der Kampf um die weitere Senkung der Kosten, die Erhöhung der Qualität und die rationellere Gestaltung der Produktion zu führen ist. I (6) Die in diesem Abschnitt für die volkseigenen Betriebe und Kombinate festgelegten Aufgaben gelten auch für die volkseigenen Institute und Einrichtungen, für die konsumgenossenschaftlichen Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie für die genossenschaftlichen Molkereibetriebe der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). (7) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung werden bestehende Industriepreise nicht verändert. Bestehende Preisvorschriften sind von diesem Zeitpunkt an in Verbindung mit dieser Anordnung anzuwenden.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 743 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 743) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 743 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 743)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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