Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 735

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 735 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 735); Gesetzblatt Teil II Nr. 66 Ausgabetag: 23. November 1972 735 Anordnung über die Sicherung der räumlichen und zeitlichen Koordinierung von Investitionen und Reparaturen im unterirdischen Bauraum vom 24. Oktober 1972 Zur Sicherung der räumlichen und zeitlichen Koordinierung von Investitionen und Reparaturen im unterirdischen Baüraum wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung gilt für die Räte der Bezirksstädte der DDR. (2) Diese Anordnung gilt für staatliche und wirtschaftsleitende Organe, volkseigene Kombinate und betriebe, Produktionsgenossenschaften, Handwerksbetriebe und Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt), die in den Bezirksstädten Investitionen oder Reparaturen im unterirdischen Bauraum (nachfolgend Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum genannt) planen, vorbereiten oder durchführen. Sie gilt auch für Betriebe, die Eigentümer oder Rechtsträger von Versorgungsnetzen, unterirdischen baulichen Anlagen oder Straßenverkehrsanlagen sind. (3) Diese Anordnung gilt für Betriebe des Vermessungswesens, die Arbeiten zur meßtechnischen Erfassung und zeichnerischen Darstellung von Versorgungsnetzen, unterirdischen baulichen Anlagen oder von Straßenverkehrsanlagen durchführen. (4) Diese Anordnung gilt nicht für bewaffnete Organe. Sie gilt auch nicht für Havariebeseitigung und für Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum gemäß / Anlage. §2 Die Stadtbauämter der Bezirksstädte der DDR und die in den Bezirksstädten bestehenden 'Tiefbauämter (nachfolgend Stadtbauämter genannt) haben zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Verantwortung zur räumlichen und zeitlichen Koordinierung der Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum und zur Erreichung einer hohen gesamtvolkswirtschaftlichen Effektivität * 1. ausgehend von der komplexen Analyse des Bestandes an unterirdischen Versorgungsnetzen und baulichen Anlagen oder Straßenverkehrsanlagen in den Städten in Zusammenarbeit mit den Betrieben in der Phase der Generalbebauungsplanung die Anwendung effektivster Erschließungslösungen zu sichern; 2. die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum, insbesondere auf dem Gebiet des komplexen Wohnungsbaues, des Verkehrswesens, der Wasserwirtschaft, der Energiewirtschaft, des Post- und Fem-meldewesens und der örtlichen Versorgungswirtschaft, beginnend in der Phase der langfristigen Planung über die Generalbebauungs- und Generalverkehrsplanung bis zur Kontrolle in der Baudurchführung zu koordinieren; 3. zur Senkung des Bauaufwandes und zur geringsten Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs- und Bauraumes bei der Vorbereitung und Durchfüh- rung von Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum auf die Durchsetzung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse Einfluß zu nehmen; 4. schrittweise Leitungskataster aller Versorgungsleitungen einschließlich der dazugehörigen baulichen Anlagen auf der Grundlage der von den Rechtsträgern und Eigentümern zu führenden Nachweise der Leitungen und Anlagen unter Beachtung der Rechtsvorschriften über den Schutz von Staatsund Dienstgeheimnissen aufzubauen und ständig zu aktualisieren. §3 (1) Die Betriebe haben Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum langfristig zu planen und rechtzeitig mit den Stadtbauämtern abzustimmen. (2) Die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum bedarf der Zustimmung des Stadtbauamtes. Die Zustimmung kann mit Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung bezieht sich auf die räumliche und zeitliche Einordnung der Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum sowie auf die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Beachtung der volkswirtschaftlichen Möglichkeiten. Die Zustimmung ist Voraussetzung für die Bilanzierung von Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum. Das Stadtbauamt hat die unter zentraler staatlicher Kontrolle stehenden Bauvorhaben vorrangig einzuordnen. (3) Die Zustimmung zur Grobtrassenführung ist vor der Investitionsvorentscheidung und zur Feintrassenführung vor der Grundsatzentscheidung einzuholen. (4) Das Stadtbauamt hat zu kontrollieren, daß Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum nicht ohne seine Zustimmung durchgeführt und erteilte Auflagen erfüllt werden. §4 Durch die Zustimmung gemäß § 3 werden die Rechte und Pflichten der Betriebe, die im Zusammenhang mit der Koordinierung der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum in anderen Rechtsvorschriften festgelegt sind, nicht berührt. §5 Die Betriebe haben die Zustimmung bei den Stadt-bauämtem im Zuge der Vorbereitung der Investitionsvorentscheidung und der Grundsatzentscheidung zu beantragen. Dem Antrag sind die Dokumente und Angaben beizufügen, die eine räumliche und zeitliche Koordinierung der Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum und -ihre technisch-ökonomische Einschätzung ermöglichen, wie Vorschläge zum Ausführungszeitpunkt und zur Trassenführung; Angaben über den Tiefbaubedarf, nach den wichtigsten bautechnologischen Kapazitäten untergliedert, entsprechend den geltenden methodischen Regelungen über die Voranmeldung und Anmeldung des Baubedarfs. §6 Die staatlichen Organe des Straßenwesens und die von diesen beauflagten Betriebe haben die Durchführung von Baumaßnahmen im unterirdischen Bauraum durch Dritte innerhalb öffentlicher Straßenverkehrsanlagen in Abstimmung mit den Stadtbauämtern zu gestatten und diese Sondemutzung zu überwachen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten des HfS Nach harten und komplizierten Verhandlungen fand das Folgetreffen in Wien seinen Abschluß mit der Unterzeichnung des Abschließenden Dokuments.

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