Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 703

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 703 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 703); Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 3. November 1972 703 Anordnung über die Bildung der Kosten- und Gewinnormative für die Bildung der Preise für General- und Hauptauftragnehmertätigkeit im Bereich des Bauwesens bei der Durchführung von Investitionen vom 11. Oktober 1972 Auf Grund des § 9 Abs. 4 der Anordnung vom 10. März 1971 über die Bildung der Industriepreise für Investitionsleistungen und für den Export von Anlagen durch General- und Hauptauftragnehmer (GBl. II Nr. 32 S. 259) wird im Einvernehmen mit dem Minister und Leiter des Amtes für Preise folgendes angeordnet: §1 (1.) Diese Anordnung gilt für Kombinate und Betriebe des Bauwesens, die Investitionen durchführen und in der Nomenklatur der General- und Hauptauftragnehmer erfaßt sind oder durch das zuständige staatliche Organ für bestimmte Investitionsvorhaben als Generalauftragnehmer oder Hauptauftragnehmer eingesetzt werden. (2) Diese Anordnung gilt nicht für Hauptauftragnehmer, die Baureparaturen durchführen.* §2 (1) Generalauftragnehmer haben die Kosten gemäß § 5 Absätze 1 bis 4 der Anordnung vom 10. März 1971 zu kalkulieren, wenn der Ausrüstungsanteil mehr als 30 % des Gesamtwertumfanges des Investitionsvorhabens beträgt. Das gleiche gilt, wenn Kombinate und Betriebe des Bauwesens in Ausnahmefällen als Hauptauftragnehmer Ausrüstung eingesetzt werden. (2) Für die Kalkulation der notwendigen Kosten für Koordinierung und Leitung sind von den Generalund Hauptauftragnehmern Normative vorhabenbezogen auszuarbeiten und dem Ministerium für Bauwesen als Preiskoordinierungsorgan zur Bestätigung vorzulegen. (3) Die Zinsen für die Kredite zur Finanzierung der planmäßigen Bestände an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen aus Bauproduktion sowie aus Ausrüstungsmontage und dem Wert der Ausrüstungen sind objektbezogen nach dem planmäßigen Bau- und Montageablauf auf Grund von Bauzeitnormativen bzw. Netzplänen, vertraglich vereinbarten Abschlagzahlungen bzw. Zwischenfinanzierungen u. ä. zu kalkulieren. Dabei sind das im Plan festgelegte Verhältnis zwischen Eigenmitteln und Kredit, die Termine der vom Auftraggeber zu leistenden Abschlagzahlungen bzw. Zwischenfinanzierungen u.ä., der für die Kredite des betreffenden Vorhabens planmäßig zu zahlende Zinssatz, ein Kostenzuwachskoeffizient von 0,5 für eigene Lieferungen und Leistungen, ein Kostenzuwachskoeffizient von- 1,0 für Lieferungen und Leistungen der Hauptauftragnehmer bzw. Nachauftragnehmer vom Zeitpunkt der Übernahme der Leistungen durch den General- bzw. Hauptauftragnehmer * Dafür gilt die Anordnung vom 7. August 1968 über die Vergütung der Hauptauftragnehmertätigkeit bei der Durchführung von Baureparaturen (GBl. H Nr. 90 S. 708) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 9. August 1972 (GBl. II Nr. 49 S. 561). zugrunde zu legen. Außerplanmäßige Zinsen, Zinszuschläge und Zinsabschläge sind nicht zu kalkulieren. (4) Der Gewinn ist in Höhe von 17 % zu kalkulieren. Berechnungsgrundlage sind die Kosten für Koordinierung und Leitung sowie für wissenschaftlich-technische Aufgaben. (5) General- und Hauptauftragnehmer, die nicht in der Nomenklatur der General- und Hauptauftragnehmer erfaßt sind, haben die Kalkulationselemente Kosten für wissenschaftlich-technische Aufgaben und Risiko nicht anzuwenden. §3 (1) Generalauftragnehmer für Investitionsvorhaben, deren Ausrüstungsanteil bis zu 30 % des Gesamtwertumfanges beträgt, und Hauptauftragnehmer Bau haben folgende Kalkulationselemente in den Preis einzubeziehen : Kosten für Koordinierung und Leitung, Kosten für Zinsen für planmäßige Kredite zur Finanzierung der Bestände an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen aus Bauproduktion sowie aus Ausrüstungsmontage und dem Wert der Ausrüstungen, ein kalkulatorisches Gewinnormativ. Kosten für wissenschaftlich-technische Aufgaben sowie Kosten für Risiko sind nicht zu kalkulieren. (2) Die kalkulationsfähigen Kosten für Koordinierung und Leitung sind auf der Grundlage der Vergütungssätze gemäß Anlage 1 (Generalauftragnehmer) und Anlage 2 (Hauptauftragnehmer) zu ermitteln. (3) Für die Kalkulation der Zinsen für die Kredite zur Finanzierung der planmäßigen Bestände an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen gilt § 2 Abs. 3. (4) Der Gewinn ist in Höhe von 17 % zu kalkulieren. Berechnungsgrundlage sind die kalkulativen Kosten für Koordinierung und Leitung. §4 (1) Die Kalkulationselemente der §§ 2 und 3 sind Bestandteil des Betriebspreises. In den Industrieabgabepreis sind nur die kalkulationsfähigen Kosten für Koordinierung und Leitung einzubeziehen. Alle anderen Kalkulationselemente sind nicht Bestandteil des Industrieabgabepreises. (2) Dem Investitionsauftraggeber ist der Industrieabgabepreis zu berechnen. Die Differenz zwischen dem Industrieabgabepreis'und dem Betriebspreis ist als produktgebundene Subvention abzurechnen. (3) Zwischen den Investitionsauftraggebern und den Geheral- bzw. Hauptauftragnehmern vereinbarte oder auf der Grundlage von Rechtsvorschriften zu gewährende Minderungen solcher Kalkulationselemente, die nur in den Betriebspreis eingehen, dürfen grundsätzlich nur als Betriebspreisminderung wirksam werden. §5 (1) Die kalkulationsfähigen Kosten und der Gewinn sind von den General- und Hauptauftragnehmern bei der Zusammenstellung des Gesamtpreises für ihren Lie-fer- und Leistungsumfang zu ermitteln und für die Rechnungslegung anteilig den abzurechnenden Investitionsteilvorhaben oder -Objekten zuzuordnen. (2) Im verbindlichen Preisangebot ist sowohl der Industrieabgabepreis als auch der Betriebspreis auszuweisen. Die Investitionsauftraggeber sind verpflichtet,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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